Wärmemenge mit Allgemeinzähler wird nicht umgelegt

  • Hallo,


    Wir haben eine verbundene Anlage für Heizung und Warmwasser, die aus Fernwärme gespeist wird. Um den Anteil der Wärme für die Heißwasserbereitung zu bestimmen, haben wir einen Wärmemengenzähler an der Heizungsanlage, der nur den Anteil für die Heißwasserbereitung misst. Zusätzlich haben wir in allen Wohneinheiten Wärmemengenzähler installiert, die als Wärmemengenzähler in den Stammdaten angelegt sind und in den Stammdaten des Programms keine weitere Zuordnung zu Gesamtzählern haben. Die Abrechnung hat so wunderbar funktioniert. Wir teilen ganz klassisch nach 30% Grundkosten (Wohnfläche) und 70% verbrauchsabhängig auf, sowohl beim Heißwasser, als auch bei der Heizung, daher werden in der Abrechnung nun jeweils die Berechnungsbasis (4 Werte) ausgegeben, nämlich jeweils die Grundkosten und Verbrauchskosten für Heizung und Warmwasser.


    Nun wurde ein weiterer Zähler installiert, der an einem Heizkreislauf ist, der der Heizung von Räumen des Gemeinschafseigentums dient, d.h. (aus meiner Sicht) ein Allgemeinzähler. Der Anteil der Wärme, die über diesen Zähler gemessen wird, soll nach WEG-Anteil verteilt werden. Als Umlageschlüssel für diesen Zähler kann ich nun Wärmemengenzähler wählen und den Verbrauch umlegen nach WEG-Anteil. Wenn ich das jedoch so einstelle, wird genau dieser Anteil der Heizkosten gar nicht abgerechnet, so dass die den Eigentümern abgerechneten Wärmekosten niedriger sind als die vom Versorger abgerechneten.


    Beispiel: Im Jahr haben wir für Fernwärme 10 000 Euro bezahlt. Diese sollen in der Heizkostenabrechnung an die Eigentümer verteilt werden. Im Gebäude entfallen 40 % des Verbrauchs auf Warmwasser, der Rest auf Heizung. Wir reden jetzt von 6000 Euro, die komplett verteilt werden müssten. Es werden aber nur 5500 Euro verteilt, weil bei den Aufteilung nach Verbrauch zwar in den Gesamteinheiten der Allgemeinzähler mit berücksichtigt wird. Zusammen ergibt aber die Summe der Zähler einen kleineren Wert. Weiter unten in der Abrechnung taucht nun ein Hinweis auf, dass der Allgemeinzählerstand im Nutzungszeitraum 659 kWh beträgt und über den Umlageschlüssel WEG-Anteil verteilt wird. Aber weder in der individuellen Abrechnung noch in der Hausgeldabrechnung finde ich diesen Anteil. In der Sammelliste ist zudem der Wert der abgerechneten Heizkosten in Summe wie beschrieben zu niedrig. Wenn ich das so abrechnen würde, würde uns irgendwann das Geld in der Kasse fehlen :wacko:


    Ich habe nun probehalber aus den Wärmemengenzählern "normale" Zähler gemacht und sie den Gesamtzähler für Wärme zugeordnet. Das funktioniert zwar, aber das Programm bezieht in diesem Fall die Wärmemenge für Warmwasser nicht in die Gesamtsumme der Zähler mit ein, so dass es riesige Abrechnungsdifferenzen gibt. Das Problem ist, dass ich den Wärmemengenzähler an der Heizungsanlage nicht auch noch dem Gesamtzähler zuordnen kann oder anders ausgedrückt: Wir haben eben nur einen Zähler für die gesamte gelieferte Wärme und dahinter einen Abzweig für den Heißwasseranteil.


    Wo in der Abrechnung finde ich überhaupt die Wärmekosten, die *nicht* nach Verbrauch und Fläche berechnet werden, sondern nach einem weiteren Schlüssel lt. Heizkostenverordnung §6 Absatz 3 Satz 2 ("Die Verteilung der auf die Gemeinschaftsräume entfallenden anteiligen Kosten richtet sich nach rechtsgeschäftlichen Bestimmungen"), da es sich um allgemeine Kosten handelt? Wie stellt man soetwas am besten ein?


    Ich habe dazu nun Ticket #GTW-346-16753 angelegt, da ich nicht sehe, dass das Programm die Wärmekosten für den Allgemeinbedarf überhaupt umlegt.

  • WISO hat auf mein Ticket reagiert: Mit der Hausverwalterversion 2016 kann man (leider) immer noch nicht Allgemeinzähler für die Heizkostenabrechnung verwenden. Ich hatte zu dem Thema unterschiedliche Informationen bekommen, auch ein Jahr früher, wo ich bereits einmal ein Ticket aufgemacht habe, jedesmal habe ich die ganze Datenbank mitgeschickt.


    Offenbar ist die Verwendung von Allgemeinzählern zur Abrechnung von gemeinschaftlichen Heizkosten etwas, was man nicht so häufig braucht. Jedoch sehe ich in der Heizkostenverordnung §6 Absatz 3 Satz 2 einen Hinweis darauf, und wenn es sich um einen sehr hohen Wärmebedarf handelt, auch die Pflicht, diese Kosten separat umzulegen. Somit würde man die Gesamte Wärme für die Heizung nochmal unterteilen in einen Anteil für Gemeinschaft und einen für individuellen Verbrauch. Der Gemeinschaftsanteil wird dann nicht 30:70 (oder was auch immer als Teilverhältnis vorgesehen ist) nach Fixkosten/Verbrauchskosten aufgeteilt sondern direkt ein in der Eigentümerversammlung beschlossener Schlüssel für die Aufteilung verwendet.


    Hat jemand dazu noch eine Meinung oder Erfahrungen?

  • Moin,


    ich stehe grad vor dem gleichen Problem. Angelegt ist ein Allgemeinzähler (Wärmemenge) für die Beheizung des Kellers, der auf alle Mietparteien gleichermaßen verteilt wird. Das klappt auch soweit, allerdings wird der Betrag nicht anteilig berechnet beim Mieterwechsel. Die Kosten fürs Heizen vom Keller werden scheinbar dem Mieter, der am 31.12. drin war zu 1/4 auferlegt.
    Hat das Problem noch jemand bemerkt?

  • @wohnhofAtrium der Fehler lag in der Eingabe - wir hatten vergessen einen Zählerstand für den WMZ im Keller zu erfassen. Mit diesem Zählerstand wird auch der allgemeine Verbrauch richtig aufgeteilt beim Mieterwechsel.
    Wichtig ist nur, dass du zum Zeitpunkt des Mieterwechsels den Zählerstand des Allgemeinzählers auch eingetragen hast


    @Buhl Support S. Dümmel das wäre auch praktisch, wenn beim Mieterwechsel auf dem Ablesenprotokoll die Allgemeinzähler mit ausgewiesen werden würden. Dann vergisst man es nciht :)