gesonderte und einheitliche Festellung

  • Hallo zusammnen,
    habe hier ein kleines Problem sitze gerade an der gesonderten Eingheitlichen Feststellung.
    Wir sind eine Grundstücksgemeinschaft (2 Personen) jedoch werden die Erhaltungsaufwendungen Sonderausgaben und Darlehns nur von mir getragen, kann ich sie mir dann auch komplett zuordnen lassen und nicht nach Schlüssel aufteilen. Finde hiezu keinen Punkt kann sie nur komplett eintragen. Danke für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Finde hierzu keinen Punkt, kann sie nur komplett eintragen.

    Wenn Du so eine Frage stellst, dann sollten Infos zur genutzten Software/-version obligatorisch sein. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_glaskugel4.gif]


    Wir sind eine Grundstücksgemeinschaft (2 Personen) jedoch werden die Erhaltungsaufwendungen Sonderausgaben und Darlehns nur von mir getragen, kann ich sie mir dann auch komplett zuordnen lassen und nicht nach Schlüssel aufteilen.

    Das geht in jeder Software im Bereich Sonderwerbungskosten. Ob das im Einzelfall zulässig ist, kommt auf die vertraglichen Gegebenheiten an und sollte ggf. von einem Steuerberater beurteilt werden.

  • Ups entschuldigung..Steuersparbuch 2015 ..kann leider hier in der Festellungserklärung nicht meine, die mir zugeordneten Sonderausgaben auf 5 Jahre verteilt eintagen, kann es nur als gesamt eintragen, was dann beide Beitiligten betrift. Möchte es nur mir zuornden lassen.
    Im Beispiel Mieteinnahmen 12.000 Euro Aufteilung 1/3 zu 2/3 nach Personen.
    Persone 1 4000 € Person 2 8000 €
    Ergebniss sollte sein
    Person 1= 4000 €
    Persone 2 8000 € - Sondererhaltungsaufwendungen 8000 €
    = 0

    • Offizieller Beitrag

    Steuersparbuch 2015

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_move.gif]


    die mir zugeordneten Sonderausgaben auf 5 Jahre verteilt

    Was meinst Du denn jetzt wieder damit? Den § 82b EStDV?


    Ansonsten wurden die Sonderwerbungskosten gerade erst gestern wieder besprochen: Sonderwerbungskosten aufteilen . Weiteres über die erweiterte Forumssuche.

  • noch einmal miwe4s Hinweis: was steht im Gesellschaftsvertrag? "Ich möchte" zählt hier überhaupt nicht. Mieteinnahmen sind in der Regel im Verhältnis der Einlagen zu verteilen, ebenso Abschreibungen. Aufwendungen hängt von Gesellschaftsvertrag ab - aber in der Regel sind Erhaltungsaufwendungen Sache aller Gesellschafter. Wenn du diese alleine getragen hast, erhöht sich unter Umständen dein Kapitalanteil. Aber wie miwe4 sagte: hier muss der Steuerberater sagen, was geht. Wir können nur auf Fragen der Programmeingaben etc. eingehen.