Rentenrückzahlung richtig eintragen - Erwerbsminderungsrente

  • Hallo,


    ich hatte 2015 eine Rentenrückzahlung, da die Hinzuverdienstgrenze mehrmals überschritten wurde.


    Jetzt ruht meine Rente seit Aug. 2014, und ich erhalte seit dem keine Erwerbsminderungsrente mehr.


    Bei dem Formular Rente wollte ich nun den Rückzahlungsbetrag negativ eintragen.
    Aber die Software möchte zusätzlich noch meinen Jahresrentenbetrag von 2010 wissen. Hab ich natürlich nicht mehr.


    Kann ich diese Rückzahlung auch woanders eintragen, oder die Fehlermelduung "Rente von 2010" ignorieren in der Software? ?(


    Vielen Dank für Antwort.


    Grüsse,
    Frank

    • Offizieller Beitrag

    Aber die Software möchte zusätzlich noch meinen Jahresrentenbetrag von 2010 wissen. Hab ich natürlich nicht mehr.

    Warum nicht? Alle Rentenbescheide und Leistungsmitteilungen sowie Steuerbescheide weggeschmissen?

    Kann ich diese Rückzahlung auch woanders eintragen, oder die Fehlermelduung "Rente von 2010" ignorieren in der Software?

    Nein.


    Ergibt sich aus der Leistungsmitteiliung der Rentenstelle, die Dir zugegangen ist oder in Kürze zugehen wird. Ggf. dann auch über "vorausgefüllte Steuererklärung" abrufbar. Oder aber telefonisch bei der rentenzahlenden Stelle zu erfragen.

  • Hallo,


    ich hab jetzt doch noch Unterlagen von 2010 gefunden von meiner damaligen Jahresrente.


    Nach Eingabe kommt jetzt die Meldung:


    "Ist tatsächlich eine Rentenkürzung erfolgt oder wurde die Rente neu berechnet?"



    Das könnte ich jetzt doch ignorieren bzw. akzeptieren, weil die Rente ja tatsächlich gekürzt wurde auf 0,- Euro
    (Ruhe der Rente).



    Was meint ihr?


    Grüsse,
    Frank

  • Ich denke, ignorieren wäre falsch - bestätigen meinst Du sicherlich ...

    nein - die Frage im WISO steuer:sparbuch lautet "Fehler ignorieren". Also wird mit dem Klick auf das Kästchen bestätigt, dass die Eingabe richtig ist. Etwas kompliziert gedacht, aber um den TE nicht ganz zu verwirren ...