Lohn & Gehalt; Korrekturabrechnung Dezember nach Jahresupdate

  • Hallo,


    nach dem Jahresupdate 2016, wurden durch das Programm irgendwie automatisch für einige Mitarbeiter Korrekturabrechnungen für den Monat Dezember 2015 durchgeführt. Ich wusste nicht, weshalb Änderungen bei diesen Mitarbeitern erfolgt sein sollten, da sich an deren Stammdaten oder Abrechnungsvorgaben nichts geändert hat. Aufgefallen war es mir in der Januarabrechnung 2016 durch die dort enthaltene Lohnart 900. Beim Vergleich von erster Abrechnung und (automatischer) Korrekturabrechnung habe ich nur Differenzen bei Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag feststellen können. Bei allen Mitarbeiten ist nicht das "Lohnsteuerjahresausgleichkennzeichen" in den Abrechnungsvorgaben gesetzt.
    Kann mir jemand sagen, ob mit dem Jahresupdate 2016 eine korrigierte Lohnsteuertabelle 2015 übermittelt wurde? Oder woher die (automatische) Korrektur herrühren könnte? In den vergangenen Jahren gab es ja auch nach den Jahresupdates keine Korrekturabrechnungen für Dezember des abgeschlossenen Jahres.


    Bine

  • Moin Bine,


    spontan fallen mir zwei mögliche Ursachen ein:
    wurden die Mitarbeiter entweder mit Steuerklasse 5 oder 6 abgerechnet?


    Lohnsteuer im Dezember 2015 plötzlich niedriger oder sogar null ist korrekt


    Dann gab es ja im Dezember noch die Besonderheit, dass in diesem Monat die "Anhebung des Grundfreibetrages" umgesetzt wurde:


    https://www.haufe.de/personal/…lohnsteuer_78_308890.html


    Allerdings erfolgte bei mir keine Korrekturabrechnung, sondern wurde "normal" beim LSt-Abzug berücksichtigt... wann hast Du denn die letzten Updates gezogen,evtl. dann nach erfolgter Dezemberabrechnung?


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    Vielen Dank für die rasche Antwort.


    Das Update habe ich nach der Dezemberabrechnung gemacht. Ich weiß allerdings nicht mehr ob vor oder nach dem Monatswechsel. Darauf habe ich nicht geachtet, da mir nicht bekannt war, dass es Änderungen in der Steuer geben könnte. Fraglich ist, ob das relevant ist.
    Die Lohnsteuerklassen 5 und 6 haben die Mitarbeiter nicht. Es gibt bei allen aber im Dezember 2015 Einmalzahlungen. Das war aber auch in den letzten Jahren so und da wurde die Dezemberabrechnung ja auch nicht korrigiert. Leider habe ich dazu keine Informationen in der Hilfe oder der Anleitung zum Jahresupdate gefunden.


    Gruß
    Bine

  • Moin,


    dann würde ich eher davon ausgehen, dass es sich um die "gesetzliche" Anpassung der Lohnsteuer handelt, sonst wären ja wahrscheinlich alle Mitarbeiter betroffen..
    Was Du mal prüfen könntest: anhand dieses Rechners


    https://www.bmf-steuerrechner.de/


    die Steuersummen für die Bruttogehälter bis einschließlich November (Dez. würde ich nicht nehmen, da dort Einmalzahlungen geleistet wurden)
    Also einmal die Steuersummen dort bis November eingeben und einmal bis Dezember; ist das dann der Korrekturbetrag?


    Gruß
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf und Hallo an alle anderen,


    das habe ich mal gemacht. Jetzt bin ich erst recht besorgt, ob das Programm Lohn & Gehalt richtig die LSt, SoliZ ... ermittelt.


    Hier ein MA-Ergebnis der Überprüfung:


    Bis einschl. Nov. beträgt die Diff.
    - bei LSt 249,79 €, die das Programm mehr als die BMF-Tabelle ausweist,
    - bei Solidaritätszuschlag 13,70 €, die das Programm mehr als die BMF-Tabelle ausweist.
    Bis einschließlich November weist das Programm also zu hohe Steuerabzüge aus.


    Bis einschl. Dez. beträgt die Diff. dann aber
    - bei LSt 33,05 € (neuer Abrechnungsstand Korrektur) bzw. 9,05 € (alter Abrechnungsstand), die das Programm weniger als die BMF-Tabelle ausweist,
    - bei Solidaritätszuschlag 1,87 € (neuer Abrechnungsstand Korrektur) bzw. 0,54 € (alter Abrechnungsstand), die das Programm weniger als die BMF-Tabelle ausweist.


    Das Programm hatte also im alten Abrechnungsstand vor Korrektur die Jahrestabelle viel exakter ermittelt, obwohl auch da der Steuerabzug zu gering im Vergleich zum BMF-Steuerrechner ist, was besorgniserregend ist, da der Arbeitgeber dafür haftet (sofern der MA keine Steuererklärung für das entsprechende Jahr beim Finanzamt einreicht).


    Die Korrekturabrechnung verschlechtert das Ergebnis noch, da durch die Korrektur die im Dezember ohnehin zu geringen Steuerabzüge nochmal reduzierend korrigiert wurden. Das Haftungsrisiko für den Arbeitgeber ist also noch gestiegen.


    Und die sich aus dem BMF-Rechner ergebende Differenz zwischen Nov. und Dez. ist viel erheblicher als die Differenz Dez. und Korr. Dez. (aber das ist ja irgendwie logisch, da schon in der ersten Dezemberabrechnung die Anpassung an die Jahrestabelle erfolgt ist).


    Nun mache ich mir Sorgen, dass die Steuerabzüge durch das Programm nicht richtig ermittelt werden.


    Weiß hier jemand Rat?


    Und bekomme ich die noch falschere Dezemberkorrektur wieder weg? Ich hoffe ohne Neueingabe aller im Januar und Februar 2016 gemachten Eingaben.


    Bine

  • Mmh.
    Also da es sich ja um die Dezemberabrechnung handelt, gehe ich davon aus, dass unter Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag kumuliert, die Werte aus der Jahreslohnsteuertabelle stehen müssten. Komplizierter ist die Berechnung meines Erachtens nur unterjährig, wenn es in einem oder einigen Monaten Einmalzahlungen gibt. Am Ende ist es aber dann doch die Jahreslohnsteuer.


    Wenn man den kumulierten steuerpflichtigen Bruttolohn 2015 des MA sowie alle weiteren Abzugsmerkmale zur Kontrolle in die diversen Onlinerechner eingibt, dann ergeben sich leicht unterschiedliche Ergebnisse (ich habe überall die gleichen Daten eingegeben und zweimal kontrolliert, weil ich die Differenzen zunächst nicht glauben wollte):
    BMF: LSt 2905,00 € und SoliZ 159,77 €
    www.parmentier.de: LSt 2892,00 € und SoliZ 159,06 €
    www.ikk-classic.de: LSt 2869,00 € und LSt 157,79 €
    Allerdings sind die Abzüge des BMF-Rechners am höchsten.


    Zum Vergleich Programmabrechnung Buhl Data Lohn und Gehalt:
    Dez. vor Korrektur: LSt 2895,95 € und SoliZ 159,23 €
    Dez. nach Korrektur: LSt 2871,95 € und SoliZ 157,90 €


    Welche von den fünf Varianten ist denn nun die richtige? Und warum wurde die Dezemberabrechnung automatisch korrigiert? Sie lag mit ihren Abzügen schon unterhalb derer des BMF-Rechners.


    Ich bin ziemlich verzweifelt.


    Gruß
    Bine

  • Ich denke nicht, dass Du eine tatsächliche Falschberechnung befürchten musst - bis auf die erwähnte falschen Werte bei Klasse 5+6, was ja aber auch durch ein Update korrigiert wurde.
    Die monatliche LSt wird anhand der Monatstabellen ermittelt; nur bei Einmalzahlungen wird die Jahrestabelle herangezogen. Diese werden nur *addiert*. Da Du ja keinen internen Steuerausgleich gemacht hast, sind Differenzen (grade in dieaer Geringfügigkeit) kein Anlass, an der an sich richtigen Berechnung zu zweifeln.


    Die Rückrechnung *kann* erfolgt sein, weil der Dez. schon abgeschlossen war.


    Gruß
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke nicht, dass Du eine tatsächliche Falschberechnung befürchten musst
    ...kein Anlass, an der an sich richtigen Berechnung zu zweifeln.


    Die Rückrechnung *kann* erfolgt sein, weil der Dez. schon abgeschlossen war.

    Und genau so wird es sein. Das würde sich eventuell durch eine Vergleichsabrechnung genauer ermitteln lassen.
    Wenn Du das Update erst nach der Gehaltsabrechnung Dezember gemacht hast, ist die Rückrechnung ganz sicher durch die rückwirkende Änderung der LSt-Tabellen entstanden. Es wird sehr schwierig, die Beträge zu ermitteln, wenn Sonder- und/oder Einmalzahlungen im Spiel sind.


    Bei der Gelegenheit gerade noch kurz die Frage, ob denn die Umlagesätze und Zusatzbeiträge auch richtig hinterlegt/aktualisiert wurden? Das vergessen manche Anwender (mich persönlich natürlich ausgenommen) nämlich auch ganz gerne mal... :whistling:

  • Bei der Gelegenheit gerade noch kurz die Frage, ob denn die Umlagesätze und Zusatzbeiträge auch richtig hinterlegt/aktualisiert wurden? Das vergessen manche Anwender (mich persönlich natürlich ausgenommen) nämlich auch ganz gerne mal...

    Auch diese Sätze sind korrekt hinterlegt und wurden gleichlautend in die vergleichenden Online-Berechnungen eingegeben. Die Differenezen betreffen ber nur die Steuerabzüge und nicht irgendwelche SV-Beiträge. Und die Umlagesätze haben ja gar keine Auswirkungen auf die eigentliche Mitarbeiterabrechnung (auf den Lohntaschen).


    Ist es denn nun so wie von mir oben geschrieben, dass im Dezember die kumulierten Werte der Steuerabzüge (LSt, SoliZ) aus den einzelnen Monaten letztendlich den Werten in der Jahressteuertabelle entsprechen müssen?


    Und dann gehe ich mal davon aus, dass die Ergebnisse aus den BMF-Berechnungen die nachträglichen Änderungen bei Lohnsteuer/Solidariätszuschlag noch nicht berücksichtigen, denn diese werfen die höchsten Ergebnisse aus.


    Danke für die Antworten.


    Gruß
    Bine

  • Moin,


    Ist es denn nun so wie von mir oben geschrieben, dass im Dezember die kumulierten Werte der Steuerabzüge (LSt, SoliZ) aus den einzelnen Monaten letztendlich den Werten in der Jahressteuertabelle entsprechen müssen?

    Wie soll das gehen, wenn Du keinen internen Ausgleich durchführst?


    Und dann gehe ich mal davon aus, dass die Ergebnisse aus den BMF-Berechnungen die nachträglichen Änderungen bei Lohnsteuer/Solidariätszuschlag noch nicht berücksichtigen, denn diese werfen die höchsten Ergebnisse aus

    Du hast die Auswahl zur Berechnung per Dezember 2015 aber schon gesehen?


    Gruß
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf und die anderen,


    ich glaube, hier komme ich nicht weiter.
    Ja, ohne Jahresausgleich bleibt es bei den laufenden Zahlungen bei der Anwendung der Monatstabelle und nur für die Einmalzahlungen findet die Jahreslohnsteuertabelle Anwendung. Und dann gab es dann eben noch die Änderung für Dezember durch die geänderten Freibeträge.
    Vielleicht habe ich einen entsprechenden Programm- bzw. Updatehinweis übersehen oder er war nicht deutlich genug. Ich weiß ja leider auch nicht, mit welchem Update die Lohnsteueränderung Dez. 2015 eingepflegt wurde. Ich würde mir einen noch deutlicheren Hinweis darauf wünschen, dass ein solches Update vor Monatsabschluss Dezember erfolgen muss, damit keine Korrekturabrechnungen ausgelöst werden.


    Danke für die Antworten.


    Gruß
    Bine

  • Moin Bine,


    ja, solch einen *sehr* deutlichen Hinweis auf ein essentielles Update würde ich auch begrüßen..


    Allerdings gehe, wie gesagt, davon aus, dass die LSt-Berechnung richtig erfolgt ist, auch wenn man durch eine unerwartete Korrekturrechnung natürlich erstmal verunsichert ist.. Und selbst wenn Du die Lohnsteuerbescheinigungen schon vor dieser Korrektur erstellt hättest, wäre ja immernoch Zeit gewesen, diese zu berichtigen; aber ja, schön ist irgendwie anders.. ;) will nur sagen: Du bruchst hier m. M. nach keine Falschberechnung zu befürchten.


    Gruß
    Maulwurf