Buchung mit ARAP und Vorsteuer

  • Hallo zusammen,


    iIch habe mal wieder eine Unklarheit bei der Umsetzung einer für sich genommen klaren Buchung mit WISO Unternehmersuite.
    Eine Rechnung, die teilweise mit ins Folgejahr reicht, würde ich "von Hand" so buchen:


    4964 Aufwendungen für die zeitliche Überlassung von Rechten 93,90
    0980 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 6,90
    1576 Vorsteuer 19,15
    an
    70000 Diverse Kreditoren 119,95


    Klar, dass hier eine Splittbuchung zum Einsatz kommen muss. Die Umsetzung mit WISO ist aber nicht so einfach, da die Vorsteuer auf die Gesamtsumme 100,80 ja im laufenden Jahr gezogen werden muss, WISO bei der Eingabe der Splittbuchung mit Steuerschlüssel aber die Vorsteuer nur auf den ins laufende Jahr fallenden Anteil berechnet. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausdrücke ;)


    Wer weiß Rat, wie man diesen Buchungssatz mit WISO umsetzt?


    Viele Grüße, tschwade

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    Du kannst die Eingangsrechnung in voller Höhe im alten Jahr buchen, also
    119,95 € (brutto) 904964 an 70000
    Damit hast Du den Gesamtbetrag im "alten" Jahr, die Vorsteuer ist geltend gemacht.


    Die aktive/passive Rechnungsabgrenzung bucht man zumeist erst im Rahmen des Jahresabschlusses und nicht bereits bei der Anschaffung.


    Darf ich mal fragen, um welche zeitlich überlassenen Rechte es in diesem Beispiel geht? Gerade bei dem geringen Betrag würde ich nämlich vermuten wollen, dass hier eine Abgrenzung garnicht unbedingt nötig ist.
    Außerdem: mit den Abgrenzungen hast Du eh nur als Bilanzierer zu tun; wenn Du 4/3-Rechner (also EÜR) bist, wird eh nur und stur nach Geldbewegung gebucht, dann entfällt die RAP-Buchung von Haus aus.

  • Danke. Es geht im Beispiel witzigerweise genau um die Rechnung für WISO Unternehmersuite. Die Rechnung ist nur ein Beispiel, es könnte ja auch um höhere Beträge gehen. Mir ging es hier eher darum, wie man die Buchung in WISO praktisch realisieren soll. Ich wüsste jetzt nicht, dass es eine "Bagatellgrenze" für die Rechnungsabgrenzung gibt. Zu der Frage, Bilanzierer oder nicht: Ja, bin ich, daher schlage ich mich ja mit dem Thema herum. Wie gesagt: ich weiß wie man das richtig bucht, kann es nur nicht mit WISO umsetzen, da die Vorsteuer hier nicht über ein eigenes Konto, sondern über die Steuerschlüssel verarbeitet wird.


    Trotzdem vielen Dank für den Hinweis!
    Viele Grüße, tschwade

  • Moin tschwade,


    als Aufwandskonto würde ich da eher zu "Wartung Hard-und Software" tendieren, ist aber wohl eher Geschmackssache :D


    Zu Deinem Problem:
    Die Abgrenzung würde ich auf alle Fälle auch schon bei Rechnungserhalt vornehmen - da anderenfalls Deine Auswertungen wie BWA usw. im laufenden Jahr einen falschen Wert (zu hoch) ausweisen..
    Du kannst doch beim Abgrenzungskonto genauso einen Steuerschlüssel hinterlegen 8) ..


    Gruß
    Maulwurf

  • "Du kannst doch beim Abgrenzungskonto genauso einen Steuerschlüssel hinterlegen"


    Danke, das wäre sicher eine "pragmatische" Lösung für WISO, entspricht aber leider nicht dem korrekten Weg, wie Rechnungsabgrenzung zu buchen ist und funktioniert auch nicht, wenn man sowohl umsatzsteuerbehaftete wie auch umsatzsteuerfreie Rechnungen zu buchen hat (ist bei mir der Fall). Hmm, das scheint wohl eine gewisse Lücke zu sein!


    Ich werde es jetzt schlicht und einfach über zwei Buchungen statt mit einer Splittbuchung umsetzen (Rechnungsabgrenzung in eigenem Buchungssatz vornehmen).


    Vielen Dank, Grüße, tschwade

  • entspricht aber leider nicht dem korrekten Weg, wie Rechnungsabgrenzung zu buchen ist

    warum? Die "im Folgejahr abziehbare Vorsteuer", auf die Du evtl. anspielst, betrifft doch die sonstigen Verbindlichkeiten, nicht die Abgrenzungskonten...


    Du musst den Steuerschlüssel ja nicht fest hinterlegen..


    Gruß
    Maulwurf

  • So passt:


    4964 Aufwendungen für die zeitliche Überlassung von Rechten 100,80
    1576 Vorsteuer 19,15
    an
    70000 Diverse Kreditoren 119,95


    0980 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 6,90
    an
    4964 Aufwendungen für die zeitliche Überlassung von Rechten 6,90


    Danke für alle Kommentare!
    Viele Grüße, tschwade