Verbuchen von Geldeingang auf zukünftigen Auftrag

  • Wir bieten unseren Kunden Bestattungsvorsorgen an. Dabei werden mit dem Bestattungsvorsorgenehmer alle relevanten Details für die dereinstige Bestattung durchgegangen und darüber eine Vertrag vereinbart. Am Ende steht genau fest wie die Bestattung einmal ablaufen soll und welche Kosten entstehen. Einige Kunden möchten diese Kosten aus verschiedenen Gründen sofort begleichen. Wir richten jetzt bei unserer Hausbank bei jeder Bestattungsvorsorge ein Unterkonto (Treuhand) ein. Der Geldbetrag wird vom Kunden auf unser normales Firmenkonto eingezahlt, von dort geht es dann weiter auf das Unterkonto. Nun die große Frage:


    Verbuche ich die Einnahme einfach als DLP oder gibt es noch eine anderes Konto im SKR 03?



    Gruß und Danke Birgit

  • Warum soll das Geld eigentlich auf das Verrechnungskonto gebucht werden? Der Kunde wird doch eine Rechnung bekommen haben und dann kann die Zahlung direkt der Rechnung zugeordnet werden, oder? Für die spätere Leistung gibts ja dann nichts mehr zu berechnen, was mit dem Verrechnungskonto auszugleichen wäre. Lediglich der Transfer von Treuhandkonto aufs Bankkonto müsste über Verrechnungskonto laufen.


    LG Heiko

  • Mhm, dank Heikos Beitrag habe ich nun auch die Überschrift gelesen.. :whistling:


    Insofern würde ich meine obige Aussage revidieren und den Geldeingang auf's Firmenkonto eher auf "Erhaltene Anzahlungen" Konto 17xx buchen - eine Leistung wurde ja noch nicht erbracht...


    Gruß
    Maulwurf

  • Wenn ich den Betrag als Erlöse buche muss ich gleich Umsatzsteuer bezahlen. Der Geldeingang wird nur "treuhändisch aufbewahrt". Es gibt noch keine erbrachte Leistung, die erfolgt erst später (1 Monat, 1 Jahr oder 10 Jahre, ist halt nicht bekannt wann man stirbt). Es gibt für jeden einzelnen Vorsorgevertrag mit Geldeinzahlung ein eigenes Unterkonto bei meiner Hausbank.


    Wenn ich auf 1710 buche sollte zumindest keine Steuer anfallen. Ich habe nach dem Zahlungseingang aber auch wieder ein Abfluss auf das Unterkonto und dieses taucht in MeinBüro nicht auf.
    Also muss ich den Abfluss auf das Verrechnungskonto buchen?? Später wenn der Auftrag zum Tragen kommt dann vom Verrechnungskonto als Zahlungseingang auf die Rechnung??


    Wenn ich so buche ändert das meine aktuelle EÜR, die Buchung erhöht meine Einnahmen somit meinen Gewinn. Der Betrag steht dem Unternehmen bzw. mir erst in 1,2 oder 10 Jahren nach Fälligkeit des Auftrag zur Verfügung.


    Gruß Birgit

  • Moin,


    m. E. müssen auch Anzahlungen versteuert werden


    https://www.haufe.de/unternehm…sk_PI11444_HI1906189.html


    Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob diese Zahlung in diesem Zusammenhang tatsächlich als "Anzahlung" gilt, da empfehle ich auf alle Fälle fachmännischen/-fraulichen Rat... 8)


    Und das Konto 1710 ist doch ein Verbindlichkeitskonto, das dürfte doch in der EÜR (noch) nicht auftauchen?


    Gruß
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Weil ich diese Diskussion gerade in einem anderen Zusammenhang rauf und runter hatte:
    Die Fälligkeit der Umsatzsteuer hängt zusammen mit dem Datum der Leistungserbringung. Wird Geld an den TE bezahlt, ohne dass dieser irgendeinen Handstreich gemacht hat, könnte die USt auch nicht fällig sein (->Klassisches Beispiel: Kunde bestellt Waren, Zahlungsbedingung: Vorkasse).


    Anders sieht es mMn in diesem Fall aus, da hier bereits zumindest ein Teil der Leistung bereits erbracht wurde: nämlich die Planung der Hochzeit. Insofern könnte man jetzt leidlich darüber diskutieren, ob die USt sofort oder erst später fällig ist.
    Um die Diskussion später mit dem FA zu vermeiden, wäre ich ganz persönlich geneigt, die Steuer schonmal jetzt abzuführen...

  • Moin,



    Wird Geld an den TE bezahlt, ohne dass dieser irgendeinen Handstreich gemacht hat, könnte die USt auch nicht fällig sein

    das sehe ich, wie im verlinkten Artikel, als auch lt. dieser Quelle
    http://www.steuerlinks.de/steu…n/rechnung-anzahlung.html


    anders :vain:


    Allerdings stellt sich ja wie gesagt die Frage, ob es sich hier um eine Anzahlung im klassischen Sinn handelt... also lieber den Fachmann fragen und bis dahin Deinen Ratschlag befolgen :D


    Gruß
    Maulwurf

  • @ Maulwurf:


    habe mal auf 1710 gebucht und die EÜR geöffnet, taucht als erste Position auf.


    Das nächste Problem mit der Steuer ist folgendes: In den Bestattungsvorsorgen werden alle Kosten aufgelistet, also auch Gebühren für Behörden und bsp. Krankenhäusern, die sind von der Steuer befreit. Führe ich also die Steuer ab ist diese viel zu hoch. Ferner sind es natürlich nicht in Stein gemeißelte Festpreise. Der Tod kann nicht vorherbestimmt werden,, somit diverse Kosten für Leichenschau, Klimaraum und Überführungen nicht 100% festlegbar.


    Ich tauche in der ganzen Geschichte als Treuhänder für das Geld auf, jetzt habe ich irgendwo gerade gefunden das es überhaupt nicht verbucht werden muss da es treuhändisch verwaltet wird, dabei ging es aber um gmbh´s.


    Ich werde mal weiter suchen und vermutlich meinen Steuerberater quälen, der versucht immer noch aufzbröseln welche Positionen DLP sind und welche nicht.


    Evtl. kommt ja hier noch was.


    Gruß
    Birgit

  • So,


    Steuerberater war gerade da und wir haben die EÜR für 2015 zu Ende gebracht. Hatte noch einige Böcke in DLP und Anlagevermögen.


    Zum eigentlichen Thema:


    Die Zahlung auf dem Konto wird einfach als "nicht Betriebsrelevant" gekennzeichnet.


    1. Steuer fällt ja erst bei Leistungserbringung an (in diesem Fall erst bei Eintritt des Todes), die Beratung für die Vorsorge und den Vertrag biete ich kostenlos an
    2. Das Unterkonto bei meinen Firmenkonto trägt den Beinamen "Treuhand"
    3. Ich kann über das Geld nicht verfügen (erst nach Einreichung eine Sterbeurkunde wird nach 3 Monaten der Einzahlungsbetrag auf mein Hauptkonto zurückgebucht)



    Gruß
    Birgit

  • Laß mich raten

    :thumbup: und ich dachte schon deutsche Logistik Partner
    eben die, die Särge vom Gefrierhaus zum Friedhof karren ;)
    der maulwurf23 hat mich aufgeklärt, kennt sich mit "unter die Erde kommen" eben aus.