Private Krankenversicherungsbeiträge: Wo in die WISO Software eintragen?

  • Liebe Mitglieder,


    ich bin seit dem 01.01.2015 verbeamtet und habe mich in Folge dessen privat versichern müssen. Ich bin zuvor sehr gut eigenständig mit der WISO Software zurecht gekommen.


    Ich habe nun folgendes Problem:
    Meine Krankenkasse hat mir meine Beiträge für 2015 nun schriftlich bestätigt.
    Konkret nennt sich das Schreiben "Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. Nr. 3 EStG" und weist lediglich den Betrag von 196,95 € für die Krankenversicherung sowie 10,32 für die Pflegeversicherung auf. Zunächst einmal irritiert mich der Betrag, da ich im Steuerjahr 2015 allmonatlich circa 270€ Krankenkassenbeiträge bezahlt habe.
    Am Telefon sagte mir ein Servicemitarbeiter, dass es sich bei dem o.g. Betrag um den Betrag handelt, den ich davon versteuern kann. Verständlicher konnte er mir den Sachverhalt leider nicht machen.


    Innerhalb der WISO-Software würde ich die Beiträge dann unter dem Punkt "Sonderausgaben" > "Versicherung und Altersvorsorge" > "inländische private Kranken- und Pflegeversicherung" angeben, oder wie wird es wohl richtig gemacht?


    Vielen Dank für Eure Unterstützung.


    MFG


    LSHK

    • Offizieller Beitrag

    Die Bescheinigung der Kasse sollte doch die genauen Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand ausweisen.


    Hinsichtlich der Höhe musst Du Dich mit der Kasse auseinandersetzen.


    Vielleicht mal mit Belegabruf bzw. vorausgefüllter Steuererklärung die Daten abrufen. Dazu musst Du Dich natürlich im ELSTERonline-Portal registrieren.

  • Moin,


    nur als Ergänzung: die in der Bescheinigung genannten Beträge sind die monatlichen Werte zur Basisversicherung. Weitergehende Leistungen können, sofern dIe Höchstbeträge der Sonderausgaben nicht erreicht sind, geltend gemacht werden. Dazu sollte aber, wie bereits gesagt, im Schreiben ein Hinweis auf den Formulareintrag enthalten sein.


    Gruß
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    nur als Ergänzung: die in der Bescheinigung genannten Beträge sind die monatlichen Werte zur Basisversicherung.

    Es sollten m.E. aber (auch) die Jahreswerte in der Bescheinigung ausgewiesen sein. Und die Beitragsanteile für Wahlleistungen/Zusatzversicherungen sollten auch ersichtlich sein.

  • Zunächst vielen Dank.
    Ich bin ehrlich gesagt nicht darauf gekommen, dass die monatlichen Beträge aufzuführen sind.


    Wo würdet Sie innerhalb der WISO Software die Beträge denn aufführen?

    • Offizieller Beitrag

    Das szeht doch, wie bereits mehrfach ausgeführt, mit Zeilenbezeichnung in der Bescheinigung. Und im Programm nach Krankenversicherung schauen, da gibt es dann auch einen Teil für die privat Versicherten.