Hallo zusammen,
ich verzweifel gerade etwas bei der Angabe von Kosten bzgl eines Wegeunfalls.
Ich bin letztes Jahr im Dezember mit dem Fahrrad auf dem Weg von der Arbeit nach Hause verunfallt. Die Berufsgenossenschaft hat den Unfall als Wegeunfall akzeptiert.
Allerdings habe ich noch Kosten über die gesundheitliche Wiederherstellung hinaus gehabt:
Schaden am Fahhrrad: Ist noch nicht repariert.
Privates Handy: Beim Unfall ist mein Handy aus der Manteltasche gefallen und das Display wurde zerstört. Der Restwert des Handys beträgt um die 100 Euro.
Mantel: Beim Unfall wurde mein Mantel beschädigt, so dass er nicht mehr tragbar ist bzw. der Schaden nicht behoben werden kann. Anschaffungskosten in 2015 waren 150 Euro.
Fahrten zum Arzt und Physiotherapie: Im Rahmen der gesundheitlichen Wiederherstellung habe ich Fahrtkosten zum Arzt bzw der Physiotherapie.
Meine Frage ist nun, ob und wenn ja wo ich diese zusätzlichen Kosten in der Steuererklärung/im Steuersparbuch 2016 geltend machen kann?
Weiß jemand Rat?
Danke und Gruß
Christian