Umsatzsteuer Erstattung Monatlich Buchen auf Einkommensteuer und Mahngebühr

  • Hallo Ich habe hier gerade nichts richtiges gefunden,kann mir jemand kurz ein Beispiel Geben wie ich Buchen soll.



    Ich Mache eine Umsatzstuervoranmeldung von 7498,91 davon bekomm eich auf das Konto 1200 6757,41 ;Einkommensteuer Soli und Kirchensteuer 735,00 Euro und Säumnisszuschlag 6,50Euro werden Umgebucht also abgezogen.


    So wie buch eich weil wenn ich die 7498,41 Splitten will finde ich die Konten nicht Privatsteuern und Sont Betriebl.Kosten.




    Würde mich freuen wenn mir mal jemand auf die Sprünge helfen kann.

  • Moin Michael40,


    Du könntest die Buchung so splitten:


    Bank an 1780 USt-Vorauszahlung 6.757,41 und 1910 (Privatsteuern) 741,50. (Die SZ betreffen ja wahrscheinlich die Einkommensteuer) -> Korrektur in meinem nächsten Beitrag X/
    Mit "sonstigen betrieblichen Kosten" hat das eigentlich nichts zu tun..


    Gruß
    Maulwurf


    Nachtrag: Guten Morgen, miwe :) - auch heute bin nicht einer der schnellsten...

    • Offizieller Beitrag

    Nachtrag: Guten Morgen, miwe :) - auch heute bin nicht einer der schnellsten...

    Der gute Wille zählt. Du wirst mit Sicherheit noch weitere Chancen bekommen. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Das problem ist wenn ich es audsplitte Wiso Sparbuch mir die 1910 nicht und die Säumniszuschläge die Dazugehörigen Buchungsnummern nicht Vorschlägt.

    1910 (Privatsteuern)

    Privatsteuern = 1810


    Sollte m.E. ein Tippfehler sein. Sieht man aber ganz einfach selber, wenn man sich den Kontenrahmen anschaut.



    • Offizieller Beitrag

    Sorry, der erste Einfall war nicht der beste...

    Also ich fand die Ide gut und sogar besser als der zweite Einfall. Nur mit Soll und Haben habe ich etwas gehadert.


    1200 Bank 6.757,41
    und
    1910 (Privatsteuern) 741,50


    an
    1780 USt-Vorauszahlung 7498,91



    Und das sogar ohne "freie Buchung" im Normalmodus.

  • Ich Mache eine Umsatzstuervoranmeldung von 7498,91 davon bekomm eich auf das Konto 1200 6757,41 ;Einkommensteuer Soli und Kirchensteuer 735,00 Euro und Säumnisszuschlag 6,50Euro werden Umgebucht also abgezogen.


    So wie buch eich weil wenn ich die 7498,41 Splitten will finde ich die Konten nicht Privatsteuern und Sont Betriebl.Kosten.

    tach zusammen,


    darf ich einmal versuchen, obiges auseinander zu klawustern und neu zu interpretieren.?!
    Wobei ich davon ausgehe, dass es sich bei den von mir rot hervorgehobenen 41 Ct. um 91 Ct. also ein Tippfehler von Michael handelt


    @Michael40 hat vom Finanzamt eine Gutschrift auf sein Bankkonto 1200 bekommen.


    Bestehend aus:
    Umsatzsteuer..............6.757,41
    EkSt./Soli/KiSt...............735,00
    Rükerst. Säumniszs.............6,50
    _____________________________
    ...............................7.498,91


    Splittbuchung wäre dann: (wenn die USt.-Gutschrift das lfd. Jahr betrifft)


    1200 Bank (im Soll) an 1789 (Umsatzsteuer lfd. Jahr) 6.757,41 oder eher 1791 (Umsatzsteuer frühere Jahre) / 1810 (Privatsteuern) 735,-- = 7.492,41


    Fehlen noch die 6,50 (wie es Michael40 nennt Säumniszuschlag) ?( um auf den Erstattungsbetrag von 7.498,91 zu kommen.


    Wären die 6,50 als Erstattungszins auf die USt zu werten (was ich eher annehme), dann wären diese auf 2650 (Zinsen u. ähnliche Erträge) zu buchen.


    Sind sie Erstattungszins für die Privatsteuer, erhöht sich der Buchungsbetrag für Kto. 1810 auf 741,50


    Ob es sich nun um 6,50 Zinsgutschrift und wenn ja, für welchen Steuerbetrag handelt muss @Michael40 wissen/ergibt sich aus dem Bescheid.



    • Offizieller Beitrag

    Wobei ich davon ausgehe, dass es sich bei den von mir rot hervorgehobenen 41 Ct. um 91 Ct. also ein Tippfehler von Michael handelt

    Die Zahlen sind doch trotz des Tippfehlers im zweiten Teil des Posts klar.

    Ich Mache eine Umsatzstuervoranmeldung von 7498,91 davon bekomm eich auf das Konto 1200 6757,41 ;Einkommensteuer Soli und Kirchensteuer 735,00 Euro und Säumnisszuschlag 6,50Euro werden Umgebucht also abgezogen.


    So wie buch eich weil wenn ich die 7498,41 Splitten will finde ich die Konten nicht Privatsteuern und Sont Betriebl.Kosten.


    Wären die 6,50 als Erstattungszins auf die USt zu werten (was ich eher annehme), dann wären diese auf 2650 (Zinsen u. ähnliche Erträge) zu buchen.

    Wie und nach welcher Fundstelle sollen da zum jetzigen Zeitpunkt für ein (noch) relativ aktuelles Jahr Erstattungszinsen im Rahmen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung anfallen? ?(




    Sind sie Erstattungszins für die Privatsteuer, erhöht sich der Buchungsbetrag für Kto. 1810 auf 741,50

    Und Säumniszuschlag wird der/die TE aus der Verrechnungsmitteilung des FAs ja noch ablesen können. Soviel Vertrauen habe ich da. Und selbst rechnerisch kann man nachvollziehen, dass dieser Betrag von seinem Rotbetrag aus der UStVA abgezogen und die Erstattung entsprechend durch Verrechnung gemindert worden ist. Ich habe es zwar im Kopf gerechnet, aber das sollte aufgehen.

    darf ich einmal versuchen, obiges auseinander zu klawustern und neu zu interpretieren.?!

    Das ist dann aber wohl voll daneben gegangen.

  • Zitat

    Das ist dann aber wohl voll daneben gegangen.


    würde ich nicht sagen:


    hat der TE geschrieben welches Steuerjahr die Gutschrift betrifft?


    Nein?!.... oh....


    Hier kommt es nicht auf die Fundstelle an.


    Du hast diese 6,50 einfach den Privatsteuern zugeordnet. Mit welcher Begründung/Fundstelle? :rolleyes:


    Ich hingegen war etwas vorsichtiger......

    oder eher 1791 (Umsatzsteuer frühere Jahre)

    Und wenn es das laufende Jahr beträfe wäre das 1789 eher das richtige.


    Und um ganz genau zu sein, hätte ich sogar noch hinterfragen müssen, was @Michael mit diesem "Säumniszuschlag" meint.
    Ob es sich hierbei eine Säumniszuschlag-Rückerstattung oder Zinsgutschrift handelt. Bei ersterem müsste der Betrag nämlich dem Konto gutgeschrieben werden, welches damit belastet wurde. Bei einer Zinsgutschrift ist diese zu versteuern.


    Aber mal sehen was @Michael40 da noch zu schreiben hat.......

    • Offizieller Beitrag

    würde ich nicht sagen:

    Doch, und jetzt noch einmal so richtig.

    Umsatzsteuervoranmeldung


    Ich weiß überhaupt nicht, was dieses herumgeeiere jetzt soll. Der TE hat einen schlüssigen Sachverhalt geschildert, bei dem rückständige private ESt, KiSt und SolZ sowie daraus resultierender VerspZ mit einem aus einer USt-VA bestehenden Guthaben verrechnet worden sind. Der Sachverhalt geht mit den vom TE genannten Zahlen auch rechnerisch auf. Also alles schlüssig und ohne Probleme. Einzig eben bei der Verbuchung konnte der TE wohl die erforderliche Splittbuchung nicht erstellen. Und genau das haben wir ihm oben erklärt, mit Worten und mit Bildern. Und das muss er jetzt eben nachvollziehen. Und wenn er dies gemacht hat, wird er sich zu dem Ergebnis äußern. Und ich gehe dabei ganz bewusst und sicher davon aus, dass der TE jetzt keine Voranmeldungen für uralte Jahre mehr erstellt. Denn dann hätte er ein ganz anderes Problem.