Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft; Beitrag der Rentversicherung an eine Versorgungseinrichtung wird nicht erfasst

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe jetzt alle Einstellungen die bei einem Beschäftigungsverbot in der Lohnart Gehalt nötig sind gemacht. ( Hoffe ich )
    Nachdem ich mir den Antrag auf Erstattung habe ausdrucken lassen und überprüft habe, sind mir einige Sachen aufgefallen.
    1. Der Rentenbeitrag wurde nicht berücksichtigt. Dieser geht nicht an die KV sonder an eine berufsst.Versorgungseinrichtung. Muss ich das irgendwo gesondert eingeben?


    2. Die Mitarbeiterin hatte schon letztes Jahr ihre Stunden verringert. Pro Woche nur noch 32 Stunden. Auch dies bekomme ich nicht richtig hin. Es wird immer mit 30bzw.31 Tagen gerechnet. Wo kann ich das richtig einstellen?


    Weiss einer von Euch, ob es richtig ist das man die Abgaben für Insolvenz, U1 und U2 noch weiter leisten muss?


    Vielen, vielen Dank für eine schnelle Rückantwort.
    Bea

  • Moin Beate,


    mhm, mangels praktischer Erfahrung mit der berufsständischen Versicherung nur eine Idee zu Deiner 1. Frage: fehlt evtl. in den Stammdaten der Einzugsstelle der "Erstattungssatz bei Beschäftigungsverbot" ?
    Und die wöchentliche Arbeitszeit spielt doch für den Erstattungsantrag eigentlich keine Rolle, da doch hier nur nach dem fortgezahlten Bruttoentgelt gefragt wird... oder meinst Du, dass der Betrag falsch errechnet wird?


    Evtl. solltest Du den Support kontaktieren.. (nicht sehr hilfreicher Rat, aber ich vermute, dass nur wenige User hier mit dieser Konstellation konfrontiert waren..) :/


    Gruß
    Maulwurf

  • Also das mit der Versorgungseinrichtung kannst du anhaken bei Lohn- Abrechnungsdaten in den SV-Einstellungen in der Abrechnungsvorgabe vom Mitarbeiter. Wenn du die Rente auf Null stellst, kannst du den Haken setzen.


    In der Hilfe steht dann dazu folgendes:


    "RV-Beitrag an berufsständische Versorgungseinrichtung: der hier hinterlegte Beitrag wird automatisch in der Nettolohnberechnung bei der Ermittlung des AG-Zuschusses berücksichtigt".


    Wenn die Mitarbeiterin nach Stunden abgerechnet wird, musst du auch die Erstattung entsprechend vorbereiten mit den passenden Lohnarten. Dazu gibt es eine FAQ von Buhl. Seite 7 auf dem PDF.


    https://www.buhl.de/faqs.html?article=1469

  • Vielen Dank für Eure Hilfe. :) :thumbsup:


    Nach einigen Recherchen habe ich folgendes rausgefunden:


    Die Versorgungseinrichtung kann nicht als Einzugstelle hinterlegt werden. Die Meldung muss separat per SV-Net gemacht werden, also bleibt auch bei der Erstattung nur die Möglichkeit die Meldung per SV-Net zu verschicken.


    Vielen Dank und eine schöne Woche - Beate