Dann belegst Du Deine Aussage sicher auch. (Umsatzsteuer-Nachschau wie ich oben geschrieben habe ausgenommen)
Tip: AO (Abgabenordnung) Der § hinter §196
Du bist ja wirklich superschlau. Und wo steht da etwas von einer zwingenden Vorabankündigung einer steuerlichen Nachschau? Alles was für eine ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung einer steuerlichen Nachschau erforderlich ist, erfolgt im Zeitpunkt des Erscheinens des Finanzamtsmitarbeiters und wird entsprechend protokolliert.
Ich und evtl. auch weitere Laien sehe das so:
zum selber Nachlesen:
Quelle: sozialleistungen.info/themen/widerspruch-als-vorverfahren/
Erst forderst Du von uns AO-Fundstellen und dann bringst irgendeine XY-Fundstelle, die mit Steuerrecht erst einmal gar nichts zu tun hat.
Und das hat nichts mit "Halbwissen" zu tun.
Doch sehr. Ansonsten könnte man es auch Selbstüberschätzung nennen. Aber ohne jemanden genau zu kennen würde ich so etwas dann auch nicht behaupten. Aber man macht sich halt seinen Eindruck.