Arbeitszimmer und Lager

    • Offizieller Beitrag

    Dann belegst Du Deine Aussage sicher auch. (Umsatzsteuer-Nachschau wie ich oben geschrieben habe ausgenommen)
    Tip: AO (Abgabenordnung) Der § hinter §196

    Du bist ja wirklich superschlau. Und wo steht da etwas von einer zwingenden Vorabankündigung einer steuerlichen Nachschau? Alles was für eine ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung einer steuerlichen Nachschau erforderlich ist, erfolgt im Zeitpunkt des Erscheinens des Finanzamtsmitarbeiters und wird entsprechend protokolliert.

    Ich und evtl. auch weitere Laien sehe das so:



    zum selber Nachlesen:
    Quelle: sozialleistungen.info/themen/widerspruch-als-vorverfahren/

    Erst forderst Du von uns AO-Fundstellen und dann bringst irgendeine XY-Fundstelle, die mit Steuerrecht erst einmal gar nichts zu tun hat.

    Und das hat nichts mit "Halbwissen" zu tun.

    Doch sehr. Ansonsten könnte man es auch Selbstüberschätzung nennen. Aber ohne jemanden genau zu kennen würde ich so etwas dann auch nicht behaupten. Aber man macht sich halt seinen Eindruck.

  • Und wo steht da etwas von einer zwingenden Vorabankündigung einer steuerlichen Nachschau?

    8| habe ich irgewndwo etwas von "zwingende Vorankündigung" geschrieben :?:


    Ich habe nur erwähnt dass hier sehr oft mit der Keule Steuerprüfung gewunken wird.


    Und um Dein "unangekündigte Außenprüfung" zu widerlegen, eben zusätzlich die AO § 197 erwähnt wo steht:


    Zitat

    1) Die Prüfungsanordnung sowie der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt werden soll, angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt zu geben, wenn der Prüfungszweck dadurch nicht gefährdet wird. Der Steuerpflichtige kann auf die Einhaltung der Frist verzichten. Soll die Prüfung nach § 194 Abs. 2 auf die steuerlichen Verhältnisse von Gesellschaftern und Mitgliedern sowie von Mitgliedern der Überwachungsorgane erstreckt werden, so ist die Prüfungsanordnung insoweit auch diesen Personen bekannt zu geben.(2) Auf Antrag der Steuerpflichtigen soll der Beginn der Außenprüfung auf einen anderen Zeitpunkt verlegt werden, wenn dafür wichtige Gründe glaubhaft gemacht werden.


    (fette Hervorhebung erspare ich mir, weil eben alles Deine Aussage widerlegt)


    Aber auch gerne nochmal in einem "Nichtbeamtendeutsch"

    Zitat

    Der Prüfer meldet sich an
    Eine Außenprüfung erfolgt in der Regel nach Anmeldung. Von diesem Verfahren weicht die Finanzverwaltung nur ab, wenn ein Verdacht besteht, dass der Betroffene Steuern hinterzieht. Die Prüfungsanordnung muss mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin zugestellt werden. Meist wird der formellen Ankündigung ein Anruf des Prüfers vorausgehen, in dem er Termin und Ort der Prüfung vereinbaren wird.


    Auch hier eine verlässliche Quelle


    Und bevor Du Thesen wie diese aufstellst:

    Eine steuerliche Nachschau ist in allen steuerlichen Belangen durchführbar

    solltest Du Dich evtl. auch vorab informieren. (evtl. in der gleichen "verlässlichen Quelle")


    Eine "unangemeldete" Steuerliche Nachschau" zum Zweck einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer gab es bisher nur für die Umsatzsteuer.
    Und erst seit 2012 auch für die Lohnsteuer § 42g Einkommensteuergesetz (EStG)


    Aber nie für "alle steuerliche Belange"


    Erst forderst Du von uns AO-Fundstellen und dann bringst irgendeine XY-Fundstelle, die mit Steuerrecht erst einmal gar nichts zu tun hat.

    Und.
    Ich "fordere" nicht, ich (und vllt. auch viele der Hilfesuchenden) wünschte es mir eben, dass Antworten/Behauptungen welche sich oft so bürokratisch geschwollen und offiziell lesen, auch zum selbst Nachlesen/informieren mittels Quellennachweise untermauert werden.


    Da aber diese ganze Diskussion dem TE bei seinem Problem keinen Millimeter weiter bringt, Du und @babuschka auch nur mit Kritik an meiner meine Antwort beschäftigt seid, bleibe ich bei meiner Aussage: Werbungskosten
    Bei einem ablehnenden Bescheid, kann Puccini immer noch Widersp Einspruch einlegen.

    • Offizieller Beitrag

    Und um Dein "unangekündigte Außenprüfung" zu widerlegen, eben zusätzlich die AO § 197 erwähnt wo steht:



    (fette Hervorhebung erspare ich mir, weil eben alles Deine Aussage widerlegt)

    Das brauchst Du gar nicht hervorheben, weil mich diese Vorschriften fast schon im Schlafe verfolgen.

    Aber auch gerne nochmal in einem "Nichtbeamtendeutsch"



    Auch hier eine verlässliche Quelle

    Die Du dann leider auch anscheinend nicht vollständig gelesen hast.

    solltest Du Dich evtl. auch vorab informieren. (evtl. in der gleichen "verlässlichen Quelle")


    Eine "unangemeldete" Steuerliche Nachschau" zum Zweck einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer gab es bisher nur für die Umsatzsteuer.
    Und erst seit 2012 auch für die Lohnsteuer § 42g Einkommensteuergesetz (EStG)

    Hast Du auch irgend etwas vorzubringen, was steuerkundigen nicht bekannt ist?

    Da aber diese ganze Diskussion dem TE bei seinem Problem keinen Millimeter weiter bringt, Du und @babuschka auch nur mit Kritik an meiner meine Antwort beschäftigt seid, bleibe ich bei meiner Aussage: Werbungskosten
    Bei einem ablehnenden Bescheid, kann Puccini immer noch Widersp Einspruch einlegen.

    Er kann auch sagen "ich will es nicht so wie Ihr" und das FA würde dies im Zweifel auch als Einspruch umdeuten (müssen).


    Was hat eine Nachschau mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder einer Betriebsprüfung zu tun? Erst einmal gar nichts. Das kann sich zwar ganz schnell ändern, muss es aber nicht.

    • Offizieller Beitrag

    wozu dann dieses Forum wenn nur "Steuerkundige" anwesend sind?

    Dann bitte auch vollständig zitieren:

    Hast Du auch irgend etwas vorzubringen, was steuerkundigen nicht bekannt ist?

    Es ist unschwer zu erkennen, dass es um eine Diskussion zwischen uns beiden (und ggf. noch babuschka) um Grundsätzlichkeiten ist.


    Also bitte nicht verfälschend zitieren und kommentieren, wie es Dir eben in den Kram passt. Lass es doch einfach.

  • Es sei denn Du unterstellst dies auch einem gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologen, der das geschrieben hat, und erklärst bitte den Unterschied zwischen beiden Begriffen.

    Meine letzten Kommentare, denn bei maxi_floor ist jedes Wort vergeudete Zeit (er gehört schließlich der Zunkft der Polititogen, die alles können, alles wissen, überall ihren Senf dazu geben und alle übrigen "niederigen" Mitbürger nicht als vollwertig akzeptieren.


    Industriekaufmann: gerade einmal Grundkenntnisse in der Verbuchung von "normalen" Umsatzsteuervorgängen. Keinerlei Ausbildungsziel hin zu Steuerwissen.
    Betriebswirt (ich bin selber Diplom-Kaufmann und kenne die Ausbildung daher sehr genau): Das Examen (auch das Vordiplom) sind möglich ohne auch nur vom Steuerrecht beleckt zu werden. Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre sind Wahlfächer.
    Also: beide Berufe kein Nachweis für besonderes steuerliches Wissen.
    Politiloge: Studium von allem, aber eben nur an der Oberfläche. Berechtigt ebenfalls nicht dazu, Rat in steuerlichen Angelegenheiten zu erteilen. Es ist auch nirgends in den Studienordnungen vorgegeben, dass besondere Kenntnisse im Steuerrecht ein unverzichtbarer Nachweis zur Erlangung des Diplom, Bachelor, Master etc. in Politoliogie sind. Also ebenfalls kein Nachweis, aber natürlich kann ein Politologe dennoch überall äusserst kompentent mitreden ...

  • Moin,


    als Mitleser hatte ich eigentlich gehofft, dass diese mittlerweile recht eindimensionale "Diskussion" nun beendet ist; warum diese persönlichen und pauschalen Angriffe?


    Nur kurz zur Erinnerung, wie miwe sagte:


    Aber ohne jemanden genau zu kennen würde ich so etwas dann auch nicht behaupten.


    Eben ;(


    Gruss
    Maulwurf

  • aber natürlich kann ein Politologe dennoch überall äusserst kompentent mitreden ...

    wie z.B. ein Dr. der Physik in der Politik, ein Dr. des Rechts oder Dr.med. in der Wehrpolitik. u.s.w.


    Egal.


    Hauptsache es wurde viel geschrieben, ohne jedoch das Wesentliche zu beantworten:


    Zitat

    .... und erklärst bitte den Unterschied zwischen beiden Begriffen.


    Zur Erinnerung: Einspruch <--> Widerspruch

    Meine letzten Kommentare, denn bei maxi_floor ist jedes Wort vergeudete Zeit (er gehört schließlich der Zunkft der Polititogen, die alles können, alles wissen, überall ihren Senf dazu geben und alle übrigen "niederigen" Mitbürger nicht als vollwertig akzeptieren.

    @babuschka: Gibt es für diese Aussage irgendwelche belegenden Hinweise?
    Ich empfinde Deine Aussage gemeinhin als unbewiesene Unterstellung, falsch u. diffamierend.


    Zudem bin ich der Meinung, dass Postings welche gekränkte Eitelkeiten widerspiegeln in einen anderen Thread gehören.

    Einmal editiert, zuletzt von maxi_floor ()

  • Das sind doch wiederum nur Vermutungen, wie es eben auch babuschka schon festgestellt hat. Der TE hat uns trotz mehrfacher Nachfrage bisher keinerlei Infos geliefert.

    Der TE möchte einen Lagerraum zusätzlich absetzen, gibt aber keinerlei Informationen, wozu er diesen benötigt.

    Richtig. Aber ist das für die Beantwortung seiner/ihrer Frage

    Wo trage ich das ein?

    wirklich erforderlich? Sollten nicht einfach vermutet werden, daß das Lager wirklich beruflich gebraucht und genutzt wird?
    Die Spekulation über Nachfragen/Außenprüfungen des FA sollte nicht unbedingt Thema einer Beantwortung einer Frage sein, noch dazu wenn diese Spekulationen auch von Diskussionsteilnehmern kommen, die im gleichen Atemzug anderen das Aufstellen purer Vermutung vorwerfen.


    miwe4 und ich sind im "Nirwana" gelandet

    Ich weiß nicht, ob maxi_floor die Links bearbeitet hat - bei mir führen sie nicht ins Nirvana, ich kann die Seiten aufrufen.


    Alles in allem: wer nur "ungefähr" Bescheid weiß, sollte sich hüten, sein Halbwissen ungefiltert weiter zu geben.

    Ich denke, in Foren wie z. B. diesem sollte sowieso jede Antwort mit einer Skepsis aufgenommen werden, da man nicht weiß, wer welches Wissen hat und welchen fachlichen Hintergrund der/die Antwortende hat (entweder stehts nicht im Profil oder das Profil ist gar nicht aufrufbar). Und Halbwissen kann helfen (die "richtige" Hälfte), kann aber auch schädlich sein (die "falsche" Hälfte). Und auch Profis können irren (z. B. hat mir ein Steuerberater im Spätherbst 2009 gesagt, daß ich als Zeitarbeiter die Fahrten zum Einsatzort nicht als Reisekosten ansetzen kann - da war das entsprechende Urteil aber schon ca. 4 Monate alt). Ich will niemandem hier Kenntnisse und Wissen absprechen, aber ein "glaub mir mal, ich bin Profi" ist auch nicht zielführend (abgesehen davon, daß es überheblich wirkt).

    • Offizieller Beitrag

    Richtig. Aber ist das für die Beantwortung seiner/ihrer Frage .... wirklich erforderlich

    Ja, in diesem Fall zwingend.
    Aber hast Du nicht gerade in der letzten Zeit selber sehr oft Ergänzungen angebracht? ?(

    Sollten nicht einfach vermutet werden, dass das Lager wirklich beruflich gebraucht und genutzt wird?

    Nein eben nicht, da nach der konkreten Ausgestaltung bzw. Nutzung eben auch gar nicht zusätzlich abziehbar als Ergebnis herauskommen kann. Und das Ergebnis Werbungskosten wird den TE ja nicht wirklich überrascht haben.


    Ich weiß nicht, ob maxi_floor die Links bearbeitet hat - bei mir führen sie nicht ins Nirvana, ich kann die Seiten aufrufen.

    Gemeint sind weniger Links in diesem Thread, sondern vielmehr der Link in dem Thread Verbuchen Firmenauto geldwerter Vorteil. ;)

  • Ja, in diesem Fall zwingend.

    Ich denke nicht - ob sein Anliegen von Erfolg gekrönt sein könnte oder nicht hat nix mit dem Ort des Eintragens zu tun.


    Aber hast Du nicht gerade in der letzten Zeit selber sehr oft Ergänzungen angebracht?

    Das ist die klassische Form einer destruktiven Diskussion, die diesen Thread leider prägt - persönliche Vorwürfe. Es wurden keine Ergänzungen gemacht (die Du mir hier unpassenderweise vorwirfst), es wurde ab einem bestimmten Punkt munter drauf los spekuliert und vermutet, obwohl der TE wirklich nur nach dem WO gefragt hat. Ab einem Punkt dann wurde es recht persönlich, was ich kritisiert habe. Daß Du dann mit einem Punkt um die Ecke kommst, der mit dem Anliegen des TE und mit meiner Kritik rein überhauptnix zu tun, spricht hier bei aller Sachkenntnis, die Du in vielen Zusammenhängen hast, nicht für Dich. Gerade Moderatoren sollten, da sie auch zu "strafenden" Handlungen im Forum greifen können, in Hinsicht auf die Einhaltung der (früher mal vernünftig ausformulierten und auf dieses Forum zugeschnittenen) Nutzungsbedingungen und des Respekts anderen gegenüber vorbildlich sein und sich bei allen Emotionen (insbesondere anderer) eigener persönnlich angreifender Äußerungen enthalten und sich auch für nachweislich falsche Vorwürfe entschuldigen. Das gilt freilich nicht nur für die Moderatoren ...


    Gemeint sind weniger Links in diesem Thread, sondern vielmehr der Link in dem Thread Verbuchen Firmenauto geldwerter Vorteil.

    Ok, dann hat sich babuschka etwas unglücklich ausgedrückt, das geht aus ihrem Satz

    die nur von dir genutzt werden konnten - miwe4 und ich sind im "Nirwana" gelandet

    nicht hervor (auch maxi_floor hatte nicht auf den anderen Thread verwiesen).


    Nein eben nicht, da nach der konkreten Ausgestaltung bzw. Nutzung eben auch gar nicht zusätzlich abziehbar als Ergebnis herauskommen kann.

    Das war aber nicht die Frage von Puccini, OB er unter dieser oder jener Rahmenbedingung die Kosten für ein Lager (zusätzlich zum Arbeitszimmer) steuerlich abesetzen kann, er hat nur nach dem WO des Eintrags gefragt. Genau diese Frage hat maxi_floor beantwortet

    Also im Bereich Werbungskosten -> Häusliches Arbeitszimmer

    woraufhin die Vermutungen und Spekulationen anfingen. :(

    • Offizieller Beitrag

    Das ist die klassische Form einer destruktiven Diskussion, die diesen Thread leider prägt - persönliche Vorwürfe.

    Das war beileibe kein Vorwurf. Da hast Du mich aber reichlich missverstanden. Vielmehr sollte es meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, dass auch Du bei diesen wenigen Infos zum Sachverhalt keinerlei Rückfragen gehabt hättest. Der Sachverhalt ist mit den gegebenen Infos nicht abschließend zu beurteilen. Die denkbaren Lösungsmöglichkeiten sind in dem von mir anfangs direkt verlinkten Beitrag abschließend aufgeführt. Und wenn dann jemand eine, eigentlich unmögliche, konkrete Antwort gibt, obwohl der TE sich rein gar nicht weiter äußert, dann muss man diese Antwort in Frage stellen. Und selbst diese Antwort würde sich, bei Zutreffen des von maxi_floor unterstellten Sachverhaltes, aus dem verlinkten Beitrag ergeben. Im Prinzip also eine überflüssige Antwort, weil bereits schlüssig nachzulesen. Der TE hatte damit alle erforderlichen Infos zur Hand.

  • Vielmehr sollte es meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, dass auch Du bei diesen wenigen Infos zum Sachverhalt keinerlei Rückfragen gehabt hättest.

    Ich hätte die vielleicht nicht gehabt, ich hätte aber aufgrund des zu geringen Wissens dazu auch gar nicht geantwortet ... :D
    Ich hätte (bei entsprechendem Wissen) aber wirklich erstmal geantwortet - also das WO benannt. Eventuell hätte ich auch Rückfragen gestellt - aber nicht andere Meinungen als pure Vermutung hingestellt und dann selber nur vermutet. Solch persönliche Angriffe wie sie hier zu lesen waren hätte es aber nicht gegeben.


    Das war beileibe kein Vorwurf. Da hast Du mich aber reichlich missverstanden.

    Yep, habe ich dann wohl - da nehme ich also meinen Vorwurf zurück ;)


    P.S. Diesmal geht Dein Link ("Arbeitszimmer und Lager") nicht :S
    Ich hoffe, daß es nicht am Browser oder nicht vorhandenen technischen Kenntnissen liegt ... :P

    • Offizieller Beitrag

    Eventuell hätte ich auch Rückfragen gestellt - aber nicht andere Meinungen als pure Vermutung hingestellt und dann selber nur vermutet.

    Ich habe auch nichts vermutet, im Gegenteil.

    P.S. Diesmal geht Dein Link ("Arbeitszimmer und Lager") nicht

    Da sollte auch gar kein Link sein. ;)

  • Eine "unangemeldete" Steuerliche Nachschau" zum Zweck einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer gab es bisher nur für die Umsatzsteuer.
    Und erst seit 2012 auch für die Lohnsteuer § 42g Einkommensteuergesetz (EStG)

    Um diese Frage zu beantworten (denn ich vermute, dass weder miwe4 noch babuschka Lust haben werden, hier weiter zu antworten):
    Ich empfehle das Studium der §§ 92 ff AO sowie der entsprechenden Hinweise im Anwendungserlass - diese Paragraphen sind hier einschlägig und beschränken sich nicht auf die Umsatz- und Lohnsteuer.
    Insbesondere steht in § 99 Abs. 1 S. 2 AO "Die betroffenen Personen sollen (Anm. von mir: nicht müssen) angemessene Zeit vorher benachrichtigt werden."