Wareneingang und unentgeltliche Wertabgaben richtig buchen

  • Hallo,


    ich beziehe Produkte von einem Hersteller, die ich als Vorführartikel verwende, verkaufe oder eben für mich einkaufe (unentgeltliche Wertabgaben).


    Wenn die Rechnung eintrifft, buche ich den gesamten Betrag inkl. Versandkosten auf das Konto Wareneingang 19% oder eben 7%.


    Was mache ich mit den Versandkosten, wenn ich einen Teil der Rechnung als unentgeltliche Wertabgabe buche? Muss ich das aufteilen?
    Manchmal kommt es auch vor, das die gesamte Rechnung Artikel ausschließlich für den Eigenverbrauch umfasst. Da buche ich dann auch die Versandkosten wieder mit auf unentgeltliche Wertabgaben?


    Freue mich über Eure Hilfe.


    Dankeschön!

  • Moin TM21,


    ohne nähere Kenntnisse der Art und Wert der Produkte mal eine ganz pauschale Antwort ^^


    Die Vorführartikel werden ja bereits beim Einkauf als Wareneingang als Aufwand erfasst (dem dann eben kein oder nur geringer Erlös gegenübersteht)
    Beim Eigenverbrauch sind m. E. die Versandkosten anteilig zu berücksichtigen. Zur Buchung schau' z. b. mal hier:


    https://www.haufe.de/unternehm…sk_PI11444_HI1905790.html


    Gruß
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    danke für deine Antwort. Es handelt sich dabei um Kosmetikprodukte und ich mache nur eine EÜR.


    Dann werde ich es jetzt so machen, dass ich anteilig die Versandkosten berücksichtige, falls auf der Rechnung Produkte für meinen Eigenverbrauch aufgeführt sind. Bei den Vorführartikeln ist dies ja nicht mehr nötig.


    Jetzt nochmal eine Verständnisfrage: Wäre aus auch zulässig, wenn ich Rechnungen die ausschließlich Produkte für den Eigenverbrauch enthalten gar nicht buche? Es wäre ja sozusagen eine private Anschaffung für mich. Ich buche ja auch keine Rechnungen wenn ich mir privat etwas im Internet bestelle.


    Viele Grüße
    TM21

    • Offizieller Beitrag

    Von einer Nichtbuchung würde ich insoweit eher abraten. Zum einen wird es sich ja wahrscheinlich (hoffentlich) um ein betriebliches Konto handeln, zum anderen wird bei dem Geschäftsbereich Kosmetikhandel ja fast automatisch die Frage des FAs nach etwaigen Privatentnahmen bzw. unentgeltlichen Wertabgaben aufkommen. Also lieber gleich alles vollständig, nachvollziehbar und ordnungsgemäß buchen.