Umkehr der Steuerschuld bei Bauleistungen

  • Hallo zusammen,


    ich hab da mal eine Frage:


    mein Mann besitzt eine Firma, die verschiedene Bauleistungen ausführt. Er stellt seine Rechnungen an den Kunden über Material und Arbeitsstunden des Subunternehmers mit 19% USt aus.
    Er kauft aber Subunternehmer ein, die die Arbeiten ausführen. Diese stellen ja, gemäß §13b, ihre Rechnungen netto an uns aus.
    Wie bekomme ich jetzt die Buchung in Wiso rein, das ich mir die Vst nach §13b wieder ziehen kann? Hab leider noch nichts gefunden, hoffe das
    mir jemand helfen kann.


    Danke

  • Moin sonne84,


    die Rechnung des Subis buchst Du auf das Konto 3120 (Bauleistung eines im Inland ansässigen Unternehmers 19% Vst und 19% USt) -wenn dieser aus D ist ;)
    Damit wird die die abzugsfähige Vorsteuer und die Umsatzsteuer in gleicher Höhe berechnet, ist also +/- 0.


    Du schreibt, dass Ihr die Rg. zzgl. Umsatzsteuer stellt - der Empfänger ist also nicht selbst "Bauleister"?


    Gruss
    Maulwurf

  • Diese stellen ja, gemäß §13b, ihre Rechnungen netto an uns aus.

    Diese haben euch auch hoffentlich die Freistellungserklärungen vorgelegt? Sonst müsst ihr trotzdem die 15% abziehen ... (ihr müsst die Angaben überprüfen und belegen können)

  • nicht zwei verschiedene Paar Schuhe

    moin,


    Nicht ganz!
    @nesciens hat schon recht.
    Ohne Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Abs.1 Satz1 EStG. muss der Auftraggeber o. Bauherr pauschal 15% abziehen und abführen.


    (wurde eingeführt, um den Umsatzsteuermissbrauch (Hinterziehung) einzudämmen)

  • Ohne Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Abs.1 Satz1 EStG. muss der Auftraggeber o. Bauherr pauschal 15% abziehen und abführen.

    Wie du schon richtig schreibst (§48 EStG), handelt es sich bei der Bauabzugsteuer doch eher um eine vorweggenommene Einkommensteuer, die illegale Beschäftigung verhindern soll.
    Ob ein Unternehmer Umsatzsteuer ausweisen muß oder nicht (§13b UStG), hat mit der Freistellungsbescheinigung doch gar nichts zu tun.


    Ich selbst habe auch eine Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugssteuer und muß trotzdem meine Rechnungen an den AG mit 19% Umsatzsteuer schreiben. ;)


    Btw. von 15% Bauabzugssteuer war im Eröffnungspost auch gar nicht die Rede. Daher auch meine Einwendung, weil der TO nun plötzlich mit einem anderen Thema konfrontiert und verunsichert wird, als eigentlich angefragt. Das muß ja nun nicht sein.


    Edit:
    Definition Steuerschuldumkehr:
    Werden Bauleistungen oder Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Bauleistungen bzw. Gebäudereinigungsleistungen nachhaltig erbringt.


    Definition Bauabzugsteuer gemäß §48 EStG:
    Nach diesen Vorschriften haben bestimmte Leistungsempfänger (Auftraggeber) für im Inland erbrachte Bauleistungen einen Steuerabzug in Höhe von 15% der Gegenleistung einzubehalten und an das für die Besteuerung des Einkommens des Leistenden zuständige Finanzamt (Finanzkasse) abzuführen