Umsatzsteuer bei Domainverkauf eintragen

  • Hallo liebe Mitglieder,


    ich bin gerade dabei meine EÜR sowie UST- und Gewerbesteuererklärung per WISO an das Finanzamt zu übermitteln.
    Die EÜR hab ich schon abgegeben und jetzt war die Umsatzsteuererklärung dran.


    Dort erhielt ich vor Abgabe folgenden Hinweis "Bei den Umsätzen zu anderen Steuersätzen müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemeinsam angeben werden".


    Ich habe jetzt mal nachgesehen um welchen Wert es sich handelt. Und zwar habe ich in der Übersicht im Feld "Umsätze zu anderen Steuersätzen" einen Ertrag von 687,00 €.
    Das war ein Domainverkauf den ich ohne Steuer gebucht habe, da auf dem Auszahlungsbeleg vom Domainhändler keine Steuer angegeben war. Da stand nur die Summe des Verkaufs, abzgl. Transaktionsgebühr und dann der Auszahlungsbetrag von 687,00 €.


    Mir ist natürlich klar, dass ich diesen Gewinn versteuern muss aber ich bin mir nicht sicher was ich jetzt für einen Steuersatz berechnen muss. Soll ich einfach 19% vom Gewinn nehmen und in das Steuerfeld eintragen?


    Hier seht ihr die Übersicht:



    Ich danke Euch für Eure schnelle Hilfe, damit ich die Erklärung schnellstmöglich abgeben kann :)


    Viele Grüße

  • Hallo maulwurf23,


    über den Standort des Käufers habe ich leider keine Angaben erhalten. Dem neuen Internetauftritt nach liegt dieser höchstwahrscheinlich in Deutschland.


    Zur Frage ob ich das jetzt als Unternehmer oder Privatperson verkauft habe bin ich mir auch nicht sicher :) Ich habe es über meine Firmenadresse laufen lassen weil ich es ja als Einnahme sowieso versteuern muss. Es ist nicht mein hauptsächlicher Unternehmenszweck aber ich dachte ich nehme es mit rein. Oder macht das in der Einkommenssteuererklärung einen Unterschied? Hätte es ja vielleicht dort einfach als Ertrag eintragen können?


    Ob der Käufer jetzt eine Privatperson oder Unternehmer ist weiß ich leider auch nicht..


    Ohje.. hoffentlich kann mir noch jemand helfen ;(

    • Offizieller Beitrag

    Hätte doch in der Einkommenssteuer auch keinen Unterschied gemacht, oder?

    Verstehe ich jetzt nicht, was Du meinst. Aber jahresübergreifend ist ja Deine USt-Zahllast wiederum mit Auswirkung bei der EÜR.

  • Hallo miwe4,


    ich meinte, dass ich den Ertrag ja auch als Privatperson in der Einkommenssteuer hätte angeben können, oder? Wie hätte dann die Versteuerung ausgesehen bzw. wäre das schlauer gewesen?
    Ich komme da manchmal echt durcheinander..

  • Ja, das war ja auch mein Gedanke. Also alles richtig gemacht :)


    Danke für eure Hilfe. Ist schön, so ein Forum zu haben wenn man sich mal wieder unsicher ist!