Was mache ich mit Anschaffungskosten, die erst im Folgejahr bezahlt wurden? (Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag etc.)
In der Eingabetabelle ist keine Jahreszahl vorgesehen und bei "Nachträgliche Anschaffungskosten" werden diese Dinge nicht vorgeschlagen?
Gehören diese Dinge, auch wenn sie erst im folgenden Kalenderjahr bezahlt wurden noch zur Steuererklärung des Jahres mit Übergang von Lasten und Pflichten?
Oder kommen die "Nachzügler" erst in die Steuererklärung des Folgejahres und es errechnet sich dann daraus eine neue, dann etwas höhere AfA?