Belastungsanzeige vom Kunden buchen

  • Hallo zusammen,


    ich habe für einen Auftrag (Abschlagsauftrag mit 3 Teilrechnungen) eine berechtigte Belastung vom Kunden erhalten.
    Diese Belastung wurde beim letzten Zahlungslauf des Kunden zum Abzug gebracht.
    Die schriftliche Belastungsanzeige mit dem entsprechenden Wert liegt mir vor.
    Diese muss ich nun irgendwie mit meinem Auftrag und der entsprechenden Abschlagsrechnung gegenbuchen, damit der Vorgang "sauber" ist.


    Aktueller Stand in "Mein Büro":
    - Auftrag erfasst und AB erstellt
    - erste Abschlagsrechnung erstellt und bezahlt bekommen
    - zweite Abschlagsrechnung erstellt und bezahlt bekommen (abzüglich der Belastung)
    - dritten Abschlag erstellt und noch nicht bezahlt bekommen


    Der Kunde hat diverse Rechnungen in einer Sammelüberweisung bezahlt (inkl. der oben genannten zweiten Abschlagszahlung) und den Belastungsbetrag abgezogen.
    Den Gesamtbetrag der Überweisung haben wir nun auf die jeweiligen Rechnungen aufgeteilt und verbucht.
    Die besagte Rechnung steht nun als "teilweise bezahlt" im System (der Belastungsbetrag ist offen).


    Wie kann ich diese Belastung erfasst und entsprechend zum Vorgang buchen?
    Hatte jemand von Euch schon einen vergleichbaren Fall?


    Für Eure Hilfe vielen Dank im Voraus.


    Gruß
    Gerhard

  • Moin Gerhard,


    die Belastungsanzeige entspricht doch inhaltlich einer Gutschrift, die Du dem Kunden aufgrund seiner Reklamation erstellt hättest. Damit wäre. dann auch das Kundenkonto dann ausgeglichen..


    Viele Grüße
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Bei Abschlagsrechnungen gibt es in MB keine Gutschriftsmöglichkeit. Gehe in den Auftrag > Eingabemaske > Haken bei storniert setzen
    Es entsteht ein schwarzer Punkt zum Auftrag.

  • Hallo Maulwurf,
    hallo SAM,


    vielen Dank für die Rückmeldungen.
    Sam hat Recht, es gibt keine Gutschriftmöglichkeit bei Abschlagszahlungen.
    Diese Lösung scheidet somit aus.


    @ Sam
    Mit dem Thema stornieren komm ich noch nicht klar. Ich habe dazu drei Rechnungen im System, zwei sind bereits auf diesen Vorgang gebucht.
    Meine Idee: Was passiert, wenn ich im Verrechnungskonto die Belastung erfasse und als Zahlung an den Kunden verbuche.
    Bebuchung auf den offenen Differenzbetrag der Abschlagszahlung.


    Die Belastung ist doch eigentlich eine Zahlung an den Kunden, nur das eben keine separate Überweisung läuft sondern der Kunde eine Rechnung um diesen Betrag reduziert.
    Ich habe das in der Testumgebung so versucht und kann kein Problem damit feststellen.
    Der offene Rechnungsbetrag erscheint nicht mehr in den Mahnungen, die Umsatzsteuer wird auch sauber verbucht.
    Könnte das so gehen oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?


    Nochmals Danke und einen schönen Tag.
    Gerhard

  • Könnte das so gehen oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?

    :thumbup: Wir (nicht Wiso MB)nehmen in solchen Fällen den "Belastungsbeleg" als "Rechnungseingang" und verrechnen.


    Nachtrag:
    Nur bei der Schlussrechnung sollte dann aufgepasst werden!

  • Moin zusammen,


    Frage ist doch, werden denn bei diesem Vorgehen auch die Erlöse und die Umsatzsteuer korrigiert - dann passt das ja schon... (das Wort "Eingangsrechnung" irritiert mich da eben etwas)..


    Gruß
    Maulwurf

  • "Eingangsrechnung"

    moin,


    Es ist nichts anderes.


    Der Kunde gibt an dass sich z.B. in der Ausführung Mengen/Massen oder dies/das geändert hat und er im Zuge der Rechnungsbegleichung der AR xxx v. xx.xx.xxxx die Angebotspos. xxx (Rech.-Pos) heraus genommen/unser Konto mit diesem Betrag belastet hat.
    Soll heißen, er braucht keine Gutschrift.

    Warum sollte das Erlöse/Aufwand/ USt/VSt. betreffen?
    Ist ja auch keine Erlösschmälerung o. Aufwand für Gewährleistung

  • Aber genau das, also eine Erlösminderung ist das doch m. E....TE berechnet eine Lieferung/Leistung, die zum Teil reklamiert /gekürzt wird, insofern meine Vorschlag der Gutschrift bzw., wie von Samm beschrieben, des Stornos.


    Oder was verstehe ich hier (grundlegend) falsch :/ ?

  • TE berechnet eine Lieferung/Leistung, die zum Teil reklamiert /gekürzt wird,


    vllt. weil sie nicht erbracht wurde, erbracht werden brauchte?
    Hätte es sich um einen Mangel gehandelt, hätte er vllt. das Recht auf Nachbesserung.
    Wurden Teile geliefert und zurück geschickt oder Eigenleistung erbracht, (natürlich nur Vertraglich geregelt) sind das Dinge für die keine Leistung erbracht wurde.


    Zudem sollten wir nicht übersehen dass es sich hier um eine "Abschlagsrechnung" handelt.
    Die Leistung wurde noch nicht (vollens) erbracht (abgenommen oder wie auch immer) Es besteht dem Kunden gegenüber immer noch eine Verbindlichkeit.
    Erhaltene Anzahlungen auf Verbindlichkeit Kto. 1718 kein 8000er

  • Okay, bei erhaltenen Anzahlungen ist die USt fällig.. ich hatte es so verstanden, dass ein Auftrag mit drei (Teil-)Rechnungen abgerechnet wurde, incl. Schlussrechnung, und dann müsste ja dann "zuviel" USt angefallen sein ..


    Falsche Interpretation :/ meinerseits?

  • drei (Teil-)Rechnungen

    Eine Abschlagsrechnung muss ausdrücklich als solche bezeichnet werden, und alle Pflichtangaben einer regulären Rechnung enthalten.
    Bei einer Abschlagsrechnung ist noch keine Abnahme der vereinbarten Leistung erbracht. Bei einer (Teil)-Rechnung wurde ein vereinbarter Teil einer Gesamtleistung vollständig erbracht (abgenommen).
    Abschlagszahlungen aus Werkverträgen sind auch nicht mehr als Gewinn im Veranlagungsjahr zu versteuern. Schreiben BMF