Private Krankenversicherung als Sonderausgaben

  • Hallo zusammen,


    als freiwillig Versicherte gibt es ja seit 2010 die Beiträge zur Krankenversicherung bis zu 36 Monate im voraus zu bezahlen.
    Wo trage ich diese Beiträge dann ein, unter Vorsorgeaufwendungen macht das ganze ja keinen Sinn, da dieses ja laut Gesetz Sonderausgaben sind und auch nur dort Sinn machen.


    Ich finde allerdings kein Feld wo ich diese Angaben eintragen kann.



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    Danke euch


    Lutz

  • Ich finde allerdings kein Feld wo ich diese Angaben eintragen kann.

    hallo Lutz,


    freiwillige Krankenversicherung u. Pflegeversicherungssbeiträge finden bei Sonderausgaben-> Versicherungen u. Altersvorsorge ihren Platz

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde allerdings kein Feld wo ich diese Angaben eintragen kann.

    Das kommt genau da hin, wo alle anderen Beträge zur privaten KV/PV auch einzutragen sind. Im Übrigen bekommst Du von der Krankenkasse eine Bescheinigung aus der sich alle Daten ergeben sollten.

  • Ich habe die Werte jetzt bei der Privaten Krankenversicherung eingetragen. Demnach sollte sich der zu erstattende Beitrag erhöhen. Tut er aber nicht da die Werte ja jetzt zu den Vorsorgeaufwendungen gezählt werden und die sind natürlich ausgeschöpft.


    Laut Gesetz sind die Vorauszahlungen seit 2010 jedoch Sonderausgaben und dann müsste die der Erstattungsbetrag deutlich verändern oder?
    Oder Rechnet nur das Programm nicht richtig?


    Gruß Lutz

  • In die Lohnsteuertabellen sind für die Krankenversicherungsbeiträge Freibeträge eingearbeitet. Vorsorgepauschale nennt sich das. Das heißt, wenn das Jahr rum ist, haben Sie die Krankenversicherungsbeiträge bereits abgesetzt. Und doppelt geht halt nicht. Warum die Beiträge überhaupt in die Einkommensteuererklärung einzutragen sind, ist eine andere Geschichte. Also unbedingt trotzdem eintragen. Gruß

  • Demnach sollte sich der zu erstattende Beitrag erhöhen

    dann bist Du über der sogenannten "Basisabsicherung" drüber.
    [Link durch Moderator entfernt]

    Zitat

    Durch das Bürgerentlastungsgesetz können sie ihre Versicherungsbeiträge angeben. Dabei werden nicht 100 Prozent der Versicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt, sondern 70 bis 80 Prozent des Beitrags.

  • Krankenversicherungsbeiträge kann man unbegrenzt absetzen,

    aber nur bis zur Basisabsicherung.

    Zitat

    Dabei werden nicht 100% der Beiträge berücksichtigt, sondern je nach Vertrag etwas um die 70-80%, denn der Gesetzgeber lässt nur die Ausgaben steuermindernd zu, welche der so genannten Basisabsicherung entsprechen.


    steht u.a. auch HIER und Hier


    Ich habe jetzt auch schon verschiedene Beiträge eingegeben. Wurden immer nur diese 6.713,-- berücksichtigt.
    Sicher hat der Mod. @miwe4 eine Erklärung. Mir fällt sonst nichts ein.


    Nachtrag: Was wird dann in den nächsten Jahren also den vorausbezahlten abgesetzt?



    warum muss ich jetzt an TelaFax und Flexstrom erinnert....

  • Da geht's um einen legen Steuertrick. Die Beiträge dürfen Sie nicht bei privat versichert eintragen. Was haben Sie angekreuzt bei" Ich habe der Datenübermittlung zugestimmt ? Nein wäre falsch. Weil der Anspruch auf Krankengeld nicht zur Basisversorgung zählt, kommt es zu einem Abschlag. Der Rest ist voll abzugsfähig. Komfortleistungen und der Beitragsanteil der auf Krankengeld entfällt, gehören zu den Sonstigen Versorgungsleistungen und sind damit nur bis 1900/2800 € absetzbar.

  • Die Beiträge dürfen Sie nicht bei privat versichert eintragen.

    hmmm...ja wo dann?
    Gesetzlich geht nun mal schlecht bei Selbstständigen.

    Ich habe der Datenübermittlung zugestimmt ? Nein wäre falsch.

    Ich habe da "Ja" (zugestimmt) warum sollte man das auch verweigern. Bringt nichts.


    Weil der Anspruch auf Krankengeld nicht zur Basisversorgung zählt,

    Ist eh klar. Können Angestellte auch nicht.
    Und Einzelbettzimmer Privatschwester und Chefarztbehandlung ist auch nicht. (zeile 27 Wahlleistungen-Zusatzversicherung)


    Da geht's um einen legen Steuertrick.

    wo also liegt da der Trick ?( (abgesehen davon dass gewisse Stellen keine Tricksereien mögen)
    Der PKV für 36 Monate 25.000,-- hinblättern?
    Ist ja nicht so wie bei der Kfz-Haftpflicht wo Jahresbeitragzahlung in paar Cent günstiger sind wie als Monatszahlung.

  • ^^
    Du meinst sicher:
    freiwillig .....in einer gesetzlichen Krankenversicherung....
    wo eigentlich Arbeit-nehmer- pflichtversichert sind.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe jetzt auch schon verschiedene Beiträge eingegeben. Wurden immer nur diese 6.713,-- berücksichtigt.
    Sicher hat der Mod. @miwe4 eine Erklärung. Mir fällt sonst nichts ein.

    Die kommt genau da hin, wo alle anderen Beträge zur privaten KV/PV auch einzutragen sind. Im Übrigen bekommst Du von der Krankenkasse eine Bescheinigung aus der sich alle Daten ergeben sollten.

    Vorauszahlung der privaten Krankenversicherung

    Ich wüsste nicht, was sich daran geändert haben sollte. Und in meiner Testdatei wird auch richtig gerechnet. Und die einzutragenden Zeilen gibt ja die Bescheinigung der KV her, aus der sich ja die elektronisch übermittelten Werte ergeben.