Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich musste im Jahr 2015 erstmalig Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für 2014 nachzahlen (aufgrund erstmalig im Jahr 2014 ein komplettes Jahr Vermietung bestand).
Nun möchte ich meine Einkommensteuererklärung für 2015 machen und weiß nicht, ob und wo ich diese Nachzahlung eintragen muss. Für die geleistete Steuervorauszahlung habe ich gefunden, wo ich diese eintragen muss.
Ich weiß, es gibt bestimmt eine ganz simple Antwort.
Danke im Voraus.