Kinder von geschiedenen

  • Hallo,
    wir (meine frau und ich) haben je steuerkarte 1,5 kinder eingetragen, 1/2 kind gehört zu meiner jetzigen frau das kind lebt aber nicht in unser häuslichen gemeinschaft. 2x halbe kinder gehören zu mir welche aber ebenfalls nicht in unserer häuslichen gemeinschaft leben. wir erhalten kein kindergeld, was muß ich in welcher höhe wo eintragen? meine frau ist ebenfalls berufstätig!!!

  • Für jedes Kind ist eine Anlage Kind auszufüllen. Dann noch für 2002 das ausgezahlte Kindergeld, bzw. die Höhe des zivilrechtlichen Ausgleichsanspruches (meist ist es der Halbe Kindergeldbetrag).Wichtig ist die Eintragung des Kindschaftsverhältnisses zu weiteren Personen.Dort wird dann der andere Elternteil eingetragen. Falls die Kinder über 18 Jahre sind, müssen auch die Fragen beantwortet werden. Das Programm rechnet dann alles weitere automatisch.
    Gruß Brigitte