Auslandsaufenthalt

  • Hallo,


    ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Im letzten Jahr habe ich mit meiner Familie für 7 Monate im Ausland gelebt. Ich habe von der Deutschen Forschungsgemeinschaft ein steuerfreies Stipendium nach §3 Nr.44 EStG erhalten. Der Hauptwohnsitz befand sich weiterhin in Deutschland. Muss dann im Mantelbogen angegeben das man für den Zeitraum im Ausland war oder spielt das keine Rolle, da die Einkünfte steuerfrei sind? Mein Mann hat bis wir ins Ausland sind gearbeitet und ist dann in Elternzeit gegangen und hat Eltergeld bekommen.

  • So steht es aufjedenfall in dem Bewilligungsscheiben vermerkt. Sollte ich dann trotzdem in der Steuererklärun geintragen, dass ein Aufenthalt in Frankreich für 7 Monate stattfand und den Bewilligungsbescheid für das Stipendium von der Forschungsgemeinschaft mit den gesamten steuerfreien Zahlungen beifügen?