Abzug der Rentenversicherung Arbeitnehmeranteil bei kurzfristig Beschäftigten

  • Hallo in die Runde!


    Ich bekomme es nicht hin, dass bei einem kurzfristig Beschäftigten der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung in der Lohntasche vom Lohn abgezogen resp. angezeigt wird.
    ?(


    Personengruppe 110


    Beitragsschlüssel kann ich nicht ändern, ohne dass die Fehlermeldung unten erscheint, wonach Beitragsgruppe nicht zu Personengruppe passt.


    Insgesamt bekomme ich die Angaben des Mitarbeiters resp. die Monats-Erfassung nicht mit den Zahlen zusammen, die mir die Minijobzentrale.de bezüglich Steuern (2%) und Sozialabgaben ausgibt
    https://www.minijob-zentrale.d…l_Jan.2016.html?nn=123350


    Was übersehe ich?
    Gehalt beim Mitarbeiter in der Abrechnungsvorlage angelegt - in der Erfassung mit Gehalt (100) eingelesen.


    Oder muss/kann ich das in der Erfassung "einfach" übertragen?


    Danke für eure Hilfe!
    :)

  • Moin,


    wenn Du tatsächlich eine kurzfristige Beschäftigung meinst, besteht in keinem Versicherungszweig Versicherungspflicht (BGS 0/0/0/0). Es gibt dort eigentlich keinen AN-Aufstockungsbeitrag (wie beim "normalen" Minijob). Welchen Beitragsgruppenschluessel hast Du denn verwendet?


    Viele Gruesse
    Maulwurf