Aufwendungen für Arbeitsmittel-Finanzamt ändert Abschreibung nach 2 Jahren

  • Ich habe für meine Steuererklärung 2013 einen neuen Computer als Aufwendung für Arbeitsmittel angegeben. Der Betrag wurde mit einer Abschreibungsdauer von 3 Jahren angesetzt. Dieser Ansatz wurde 2013 vom Finanzamt anerkannt. 2014 wurde dies auch anerkannt. Jetzt im letzten Jahr der Abschreibung teilt das Finanzamt mir mit, dass es keine berufliche Veranlassung sieht und aus dem Grund nur 20% des angesetzten Betrages von 2013 anerkannt. Ist dies so rechtens? Kann das Finanzamt nach 2 Jahren der Anerkennung nun sagen das erkennen wir nicht mehr an? ?(

  • Zur Beurteilung des Sachverhalts wäre es durchaus hilfreich, wenn Du auch schreiben würdest, ob sich an der beruflichen Situation (also z. B. bezüglich eines Home-Office o. ä.), die damals den Erwerb des PC als Arbeitsmittel begründete, was geändert hat oder nicht.
    Wie lautet denn die Begründung des FA im Wortlaut? Wird begründet, warum immerhin 20 % und nicht 0 % anerkannt werden?

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt im letzten Jahr der Abschreibung teilt das Finanzamt mir mit, dass es keine berufliche Veranlassung sieht und aus dem Grund nur 20% des angesetzten Betrages von 2013 anerkannt. Ist dies so rechtens? Kann das Finanzamt nach 2 Jahren der Anerkennung nun sagen das erkennen wir nicht mehr an?

    Aufgrund der Abschnittsbesteuerung darf es dies natürlich, sofern dies der Sachverhalt bedingt. Und es kann sich, ganz theoretisch, auch noch Gedanken über die Vorjahre machen.