Reisekosten bei Auswärtstätigkeit richtig verbuchen

  • Guten Abend,



    Ich habe vor Kurzem eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen und habe mich bei der EÜR ordnungshalber für eine
    elektronische EDV- Buchführung (WISO EÜR)entschieden.


    Ich bin privater Mathematiklehrer mit häuslichem Arbeitszimmer und besuche meine Schüler mit dem ÖPV.
    Für die Fahrtkosten habe ich eine Jahreskarte (im Rhein Main Verbund) gekauft und zwar schon vor Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit.
    Nun möchte ich die Fahrten zu den "Kunden" (SchülerInnen) als Auswärtstätigkeit begründen und stehe vor der Frage, wie ich diese Ausgaben
    richtig verbuche.
    Ich habe die Kosten der Jahreskarte auf einen Monat heruntergerechnet. Soll ich das richtige Zahlungsdatum eingeben und den "Monatsbetrag" angeben und verbuchen? Oder wird diese Jahreskarte nicht steuerlich anerkannt, da ich sie schon vor Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit erworben habe?


    Die Jahreskarte benutze ich hauptsächlich betrieblich. Für private Zwecke, wie z.B. größere Einkäufe, benutze ich meinen PKW.


    Vielen Dank im Vorraus.


    Grüße

  • Moin,


    ich würde den anteiligen Wert der Jahreskarte zum Beginn der Selbstständigkeit mit der Buchung 4673 (Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten) an 1890 (Privateinlage) erfassen.
    Bsp.: die Karte wurde im Januar gekauft, Anfang der Selbstständigkeit im Juni: damit wären 7/12 als Betriebsausgabe zu erfassen.



    Die Jahreskarte benutze ich hauptsächlich betrieblich

    insofern ist eine Privatnutzung ja nicht ganz ausgeschlossen ;) - die Erfassung einer "unentgeltlichen Wertabgabe" - analog zur privaten Kfz-Nutzung - wäre m. E. zu berücksichtigen.


    Viele Grüße
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Anfang der Selbstständigkeit im Juni: damit wären 7/12 als Betriebsausgabe zu erfassen.

    Und da natürlich weitere Privatnutzung abzugrenzen, da die Karte ja auch für Privatzwecke genutzt wird und üblicherweise bei Jahreskarten etc. auch noch weitere Zusatzleistungen bestehen.

    Die Jahreskarte benutze ich hauptsächlich betrieblich. Für private Zwecke, wie z.B. größere Einkäufe, benutze ich meinen PKW.

    Die zwei Sätze widersprechen sich in meinen Augen etwas.

  • Vielen dank für Ihre Antworten!


    Wenn ich nun den anteiligen Wert der Jahreskarte als Betriebsausgabe verbuche,könnte ich als Zahlungstermin ein beliebiges Datum im Gründungsmonat angeben?


    Die Buchung unentgeltlicher Wertabgabe werde ich berücksichtigen.
    Ich gehe davon aus, dass ich auch so etwas wie ein "Fahrtenbuch" für die Jahreskarte führen muss, um dann betriebliche und private Nutzung abzugrenzen.


    Grüße

  • Moin,


    ich würde die Ausgabe möglichst nah dem Gründungszeitpunkt erfassen, da die tatsächliche Ausgabe ja (noch) früher erfolgt ist :)


    Inwiefern der Nutzungsnachweis genau so penibel wie ein Fahrtenbuch geführt werden muss, weiss ich nicht.. allerdings sollte sich natürlich der Umfang der Privat-/Dienstfahrten nachvollziehbar erklären lassen.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • dass ich auch so etwas wie ein "Fahrtenbuch" für die Jahreskarte führen muss, um dann betriebliche und private Nutzung abzugrenzen.

    und wie willst das bei einer Zeit(Jahres)karte bewerkstelligen?


    Bei jeder Privatfahrt ein Stricherl machen? :rolleyes:


    Du hast doch als Nachweis für Deine Privatfahrten den Privat-Pkw.
    Das wäre so, als wenn ein Unternehmer mit privatem/geschäftl. PKW und Transporter/Van mit LKW-Zulassung auch für den Transporter ein Fahrtenbuch führen müsse. Könnte ja sein dass er damit Sonntags in den Zoo fährt.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast doch als Nachweis für Deine Privatfahrten den Privat-Pkw.
    Das wäre so, als wenn ein Unternehmer mit privatem/geschäftl. PKW und Transporter/Van mit LKW-Zulassung auch für den Transporter ein Fahrtenbuch führen müsse. Könnte ja sein dass er damit Sonntags in den Zoo fährt.

    Da die Jahreskarte nach eigenen Angaben eben auch privat genutzt wird, ist zwingend auch entsprechend abzugrenzen. In welchem Umfang und wie begründet und glaubhaft gemacht, da bleibt dem TE überlassen. Soweit ich weiß, lassen sich die Karten in vielen Tarifgemeinschaften auch auf Familienmitglieder übertragen bzw. zu gemeinsamen (kostenlosen) Fahrten nutzen.

  • Da die Jahreskarte nach eigenen Angaben eben auch privat genutzt wird,

    Die Jahreskarte benutze ich hauptsächlich betrieblich.

    Ist durch das Wort "hauptsächlich" zwingend abzuleiten, dass die Zeitfahrkarte nebensächlich "auch" für Privatfahrten genutzt wird?



    Für private Zwecke, wie z.B. größere Einkäufe, benutze ich meinen PKW.

    Könnte davon ausgegangen werden, wenn der Zusatz: wie z.B. größere Einkäufe, entfallen wäre, dieser PKW dann ausschließlich für Privatfahrten genutzt wird?


    Wenn er sich morgens eine Tageskarte für den Stadtbereich zieht um nachweislich einem Schüler Nachhilfe zu erteilen, muss er diese nach der Fahrt gleich vernichten oder darauf vermerken dass er noch 10 weitere (privat)-Fahrten damit tätigte und 90% Privatnutzung versteuert?

  • und wie willst das bei einer Zeit(Jahres)karte bewerkstelligen?
    Bei jeder Privatfahrt ein Stricherl machen? :rolleyes:


    Du hast doch als Nachweis für Deine Privatfahrten den Privat-Pkw.
    Das wäre so, als wenn ein Unternehmer mit privatem/geschäftl. PKW und Transporter/Van mit LKW-Zulassung auch für den Transporter ein Fahrtenbuch führen müsse. Könnte ja sein dass er damit Sonntags in den Zoo fährt.

    Vorerst vielen Dank für Ihre Beiträge.


    Ich sehe leider keine andere Möglichkeit, als so eine "Strichliste" zu führen. Videomaterial oder Selfies bei jeder Privatfahrt wäre sicherlich eine ironische Abwechslung aber dem Aufwand nicht wert.


    Darf ich den anteiligen Wert (mehrere Hundert Euro) zeitnah zum Gründungszeitpunkt als Ausgabe verbuchen und dann in der Ust-Voranmeldung für jeden Monat den geschätzten privaten Anteil als unentgeltliche Wertabgabe angeben?

  • Ich sehe leider keine andere Möglichkeit, als so eine "Strichliste" zu führen.

    Ich denke mal dass ein halbes Jahr reichen wird, um eine "gewissenhafte Schätzung" (ähnlich dem Privatnutzungsanteil Telefonkosten) anzustellen, und für weitere Zeiten beibehalten werden kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, würde ich so machen :thumbup:
    Gruß
    Maulwurf

    Ich nicht.


    Es wird einem Beim FA niemand den Kopf abreißen, wenn man, mit kurzer Begründung, bei Einlage den beruflich/betrieblich genutzten Teil ähnlich der eines gemischtgenutzten PCs schätzt.