Dienstwagen: Wechsel von 0,03 auf 0,002 Methode bei pauschaler Besteuerung mit 15%

  • Hallo,


    meine erste Steuererklärung mit Dienstagen bringt mich um den Verstand. Ich habe viele Seiten und Threads in mich aufgesaugt. Entweder verstehe ich es nicht, oder die Kombination habe ich noch nirgends ausreichend erklärt gefunden:


    Ziel ist es in der Steuererklärung die 0,002% Methode anzusetzen, da ich den Dienstwagen (Nachweise liegen vor) statt an 180 Tagen (AG versteuert 1% + 15 Tage für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte pro Monat pauschal) nur an rund 116 Tagen für Fahrten ins Büro genutzt habe.


    Die Differenz habe ich ausgerechnet und würde diese nun in der Steuererklärung mit entsprechendem Hinweis vom Bruttoarbeitslohn abziehen (Lohnsteuerbescheinigung Position 3).


    In allen Beispielen im Netz und der Hilfe des Steuerprogramms wird für die Fahrten zur Arbeitsstätte immer mit 0,03% (logisch 15*0,002%) gerechnet. Auf meiner Gehaltsabrechnung setzt sich der Betrag, der den 0,03% entspricht, aber aus "KM gw.Vorteil" und "pau. AG gw. Vorteil" zusammen. Die Jahressumme von "pau. AG gw. Vorteil findet sich auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 18. (Offenbar pauschale Versteuerung mit 15%?)


    Nun die Preisfragen:
    - Kann ich trotzdem das Brutto kürzen oder muss ich dabei Punkt 18 bzw. weitere beachten. Automatismen biete WISO hier leider nicht an.
    - Darf ich trotz Anwendung der 0,002 Methode noch Werbungskosten für die tatsächlichen 116 Fahrten ins Büro angeben (Mir fiel auf, dass WISO diese automatisch gegen den Betrag aus Punkt 18 verrechnet)


    Ich hoffe jemand kann hier Licht ins Dunkle bringen :S


    Danke.

  • Guten Tag, elster_80,
    wenn du im Rahmen deiner Steuererklärung die Berechnung der privaten Kfz-Nutzung abweichend von der Berechnung während des Lohnsteuerabzugs durch deinen Arbeitgeber vornehmen lassen möchtest, musst du eine
    Korrektur im Bereich der Lohnsteuerbescheinigung vornehmen.


    Ganz unten im Dialog Lohnsteuerbescheinigung kommt ein Teil "Weitere Angaben und Korrekturen". Dort gibt es die Fragestellung "Berechnung der privaten Kfz-Nutzung abweichend von der beim Lohnsteuerabzug gewählten Methode?". Neben dieser Frage ist auch ein kleines Fragezeichen, in diesem Hilfetext habe ich auch hilfreiche Erläuterungen gefunden.


    Wenn du dich dann weiter durchklickst, kannst du alle deine Angaben machen. Das Programm erfragt die Art der Korrektur und bei der Ermittlung des Korrekturbetrags wirst du ebenfalls unterstützt.
    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    wenn du im Rahmen deiner Steuererklärung die Berechnung der privaten Kfz-Nutzung abweichend von der Berechnung während des Lohnsteuerabzugs durch deinen Arbeitgeber vornehmen lassen möchtest, musst du eine
    Korrektur im Bereich der Lohnsteuerbescheinigung vornehmen.

    Bei Pauschalbesteuerung durch den AG hätte ich da so meine rechtlichen Bedenken.



    Kann ich trotzdem das Brutto kürzen oder muss ich dabei Punkt 18 bzw. weitere beachten. Automatismen biete WISO hier leider nicht an.

    M.E. auf keinen Fall.

    Darf ich trotz Anwendung der 0,002 Methode noch Werbungskosten für die tatsächlichen 116 Fahrten ins Büro angeben (Mir fiel auf, dass WISO diese automatisch gegen den Betrag aus Punkt 18 verrechnet)

    M.E. ja.