Buchung von Einnahmen aus RevShare Programmen (PromYcom)


  • Moinsen allerseits!


    Ich bin am 01.07. zur Regelbesteuerung optiert (Ist-Versteuerung) und muss nun im August meine erste USt-Voranmeldung abgeben.


    Mein Steuerberater ist sich bei der folgenden Frage nicht zu 100% sicher. Ich jedoch wäre mir schon gerne zu 100% sicher, vor allem bei den angestrebten Umsätzen, dass ich meine Buchungen korrekt ausführe. Ich habe die Hoffnung hier auf erfahrene User zu treffen, die bereits seit längerem mit der Thematik „RevShare Systeme“ vertraut sind und mir weiterhelfen können. Meine nunmehr 4-wöchige Suche nach Antworten war bislang absolut frustrierend.



    Ich habe das PromYcom-Provisionskonto als eigenes Bankkonto (SKR03) eingerichtet (so wie bei einem PayPal-Konto). Aus meiner Sicht gibt es 3 Schritte bei der Buchung zu beachten:


    1. stündliche Nettoprovisionsausschüttung auf dem Kontoauszug:

    ????


    2. Auszahlung der Provision (ausgewiesene USt auf dem Auszahlungsbeleg):


    PromYcomkonto 1210 an 8519 Provisionsumsätze 19% / 1776 Umsatzsteuer


    3. Reinvestition der unter Nr. 2 ausgezahlten Provision (ausgewiesene USt auf der Rechnung):


    Werbekosten 4600 / Vorsteuer 1576 an 1210 PromYcomkonto



    Mein Steuerberater ist der Meinung, dass die Schritte 1 und 2 nicht getrennt betrachtet werden müssten. Dass ich die USt bereits auf die stündlichen Nettoprovisionsausschüttungen selbst hinzurechnen müsse.
    Irgendwie habe ich bei dieser Betrachtungsweise kein gutes Gefühl. Ich denke eher an die Hinzunahme eines Verrechnungskontos. Aber an dieser Stelle bin ich mit meinem Latein am Ende…



    4. Auszahlung der Provision auf mein Geschäftskonto:

    Geldtransit 1360 an 1210 PromYcomkonto
    Bankkonto 1200 an 1360 Geldtransit


    An dieser Stelle erhalte ich von PromYcom ja ebenfalls einen Auszahlung mit ausgewiesener USt. Diese müsste ich dann doch auch buchen.



    Kann mir irgendjemand mit der korrekten Logik/ den korrekten Buchungssätzen weiterhelfen? Das wäre großartig!
    Aber vielleicht ist auch alles richtig, was da steht und ich sehe den Wald vorlauter Bäumen nicht...

  • Auch moin ,


    ich würde Deinem StB vollumfänglich zustimmen :) ; denn bei Schritt 1 kannst Du doch m. W. noch nicht wirtschaftlich über diese Einnahme verfügen, oder? Inwiefern misshagt Dir seine Beurteilung dazu?
    Allerdings würde ich eher dazu tendieren, das PromYcom-Konto als ein Verrechnungskonto anzulegen - ein direktes Finanzkonto ist es ja nicht..


    Ansonsten:


    Aber vielleicht ist auch alles richtig

    :thumbsup:


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Bezüglich des Zeitpunktes des Zuflusses habe ich zwei unterschiedliche Aussagen von Finanzbeamten. Der eine sagte ich müsse erst ab Schritt 2 die Provisionsumsätze als Einnahme buchen (war sich aber nicht sicher). Beim zweiten Besuch sagte mir seine Kollegin ich müsse bereits Schritt 1 als Einnahme buchen. Wenn ich diesbezüglich die Aussagen von Schulenberg & Schenk richtig verstanden habe, gilt Schritt 1 bereits als Zufluss. Also handhabe ich es auch lieber so. In der Praxis habe ich jederzeit Zugriff und kann mir die Provision auf mein Girokonto überweisen lassen bzw. (für die Insider, die hier mitlesen) reinvestieren.


    Ich verstehe jetzt nur nicht, dass ich auf der einen Seite bei Schritt 1 auf die Nettoumsätze USt abführen muss, diese jedoch erst bei Schritt 2 von PromyCom ausgewiesen bekomme.


    Darüber hinaus verstehe ich die Logik bei Schritt 4 nicht. Auf der einen Seite nimmt mein PromYcom-Konto - beispielsweise - um 100 EUR netto ab. Da ich bei einer Auszahlung auf mein Girokonto jedoch auch die 19% USt einnehme, wären die Buchungssätze doch so nicht korrekt, oder? Ich müsste hier doch auch USt auf 1776 buchen, die ich jedoch schon bei Schritt 1 gebucht hatte (wenn ich - wie mein StB gesagt hat - Schritt 1 und 2 nicht getrennt voneinander betrachten brauche).
    Denke ich zu verquer?


    Maulwurf, du sagst also, dass ich PromYcom lieber nicht als Finanzkonto anlege, sondern eher als Verrechnungskonto? Dann also auf 1370? Oder habe ich noch andere Alternativen?


    Ich geh‘ jetzt erst mal nen Bier trinken…

    • Offizieller Beitrag

    Bezüglich des Zeitpunktes des Zuflusses habe ich zwei unterschiedliche Aussagen von Finanzbeamten. Der eine sagte ich müsse erst ab Schritt 2 die Provisionsumsätze als Einnahme buchen (war sich aber nicht sicher). Beim zweiten Besuch sagte mir seine Kollegin ich müsse bereits Schritt 1 als Einnahme buchen. Wenn ich diesbezüglich die Aussagen von Schulenberg & Schenk richtig verstanden habe, gilt Schritt 1 bereits als Zufluss.

    Vielleicht dem Umstand geschuldet, dass es in der Umsatzsteuer die Sollversteuerung (Grundsatz) und die Istversteuerung (auf Antrag) gibt.


    Und da Du schreibst

    zur Regelbesteuerung optiert (Ist-Versteuerung)

    liegt Dein Stb. mit 2. richtig.


    Aber den Punkt

    bin am 01.07. zur Regelbesteuerung optiert

    solltest Du noch einmal mit deinem Stb. besprechen, denn auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten (Option) kannst Du nur ganzjährig; also ab dem 01.01.d.J. .

  • Moin,


    na dann erstmal :beer:


    Ich hätte zu einem Verrechnungskonto tendiert, da dieses "Konto" ja keine Zahlungsfunktion im Sinne eines Bankkontos hat, Du könntest ein V-konto kopieren und entsprechend benennen, ist hier aber ja nicht die Grundfrage ;)


    Wenn Du also mit Punkt 2 beginnen würdest, hast Du die Buchungen schon richtig beschrieben:


    Auszahlungbeleg incl. USt:
    (1210) an Provisionserloese 19 % USt
    Damit stehen z.B. 119.00€ auf dem PromYcom -Konto.


    3. wie von Dir beschrieben


    4. ist ein reiner Geldtransit - Du buchst dann die 119,00 €
    1360 an (1210) und Bank an 1360
    Die USt hast Du ja unter 2. berücksichtigt - einmal reicht :)


    Viele Gruesse
    Maulwurf

  • Moin,


    hier ein Buchungsvorschlag, wenn Du schon ab Schritt 1 buchen willst ( was aber wie gesagt m. E. nicht erforderlich ist)


    1. die stündliche Nettoauszahlung (z. B. tageweise zusammengefasst)
    (1210) an Provisionserlöse 19% mit dem Nettobetrag (wg. Ist-Versteuerung, also nach *vereinnahmten* Entgelten) z. B. 100,00 €


    2. Abrechnungsbeleg incl. USt
    (1210) an Provisionserlöse 19% z. B. 19,00 €


    weiter dann wie schon beschrieben..


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Ok, noch mehr Details. Mein Fehler.


    Die letzten 9 Jahre war (und bin ich immer noch) freiberuflich tätig und habe damals die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Zum 01.07. habe ich zudem ein Gewerbe angemeldet und bin diesbezüglich zur Regelbesteuerung optiert. Meines Wissens nach infiziert dieser Vorgang nun auch meine freiberufliche Tätigkeit. D. h. ich bin jetzt ab dem 01.07. bei beiden Betrieben zur Ausweisung der USt verpflichtet (was mir auch die Steuerbeamtin bei meinem 2. Besuch bestätigte).


    Mein StB hat gedanklich bei Schritt 1 angesetzt, ausgehend davon, dass ich, bzgl. der Ist-Versteuerung, zum Zeitpunkt der Gutschrift der Provision auf dem Provisionskonto auf diese auch Zugriff habe:


    1. stündliche Nettoprovisionsausschüttung auf dem Kontoauszug:


    PromYcomkonto 1210 an 8519 Provisionsumsätze 19% / 1776 Umsatzsteuer



    Schritt 2 hat er „unter den Tisch fallen lassen“:


    2. Auszahlung der Provision (ausgewiesene USt auf dem Auszahlungsbeleg):


    ---------- keine Buchung ---------


    Und hier liegt mein ungutes Bauchgefühl begründet. Warum muss ich bei Schritt 1 die USt eigenhändig hinzurechnen und buchen, obgleich diese doch erst auf dem Auszahlungsbeleg bei Schritt 2 ausgewiesen wird - den ich jedoch "unter den Tisch fallen lasse"? Das hieße ja, wenn ich mir die Provision ein paar Monate lang nicht auszahlen ließe, ich trotzdem monatlich USt abführen müsste, die ich zu diesem Zeitpunkt aber noch gar nicht eingenommen hätte.




    1. die stündliche Nettoauszahlung (z. B. tageweise zusammengefasst)
    (1210) an Provisionserlöse 19% mit dem Nettobetrag (wg. Ist-Versteuerung, also nach *vereinnahmten* Entgelten) z. B. 100,00 €


    2. Abrechnungsbeleg incl. USt
    (1210) an Provisionserlöse 19% z. B. 19,00 €

    Das geht in die Richtung, in die ich auch die ganze Zeit denke! Unter Schritt 1 einfach nur die Nettobeträge (täglich oder sogar nur monatlich?) erfassen und unter Schritt 2 die USt ausweisen. Aber wäre dein zweiter Buchungssatz dann korrekt? Auf dem PromYcom-Konto 1210 werden stets die Nettobeträge ausgewiesen, niemals Bruttobeträge.
    Wenn du unter Schritt 3 deine aus Schritt 2 erhaltenen Provisionen reinvestierst, nimmt dein PromYcom-Konto 1210 um den Nettobetrag ab. Deine Reinvestition wird also mit den bereits erhaltenen Provisionen verrechnet. Die USt / VSt wird dabei immer auf dem Auszahlungsbeleg und der Rechnung ausgewiesen.





    4. ist ein reiner Geldtransit - Du buchst dann die 119,00 €
    1360 an (1210) und Bank an 1360
    Die USt hast Du ja unter 2. berücksichtigt - einmal reicht

    Nein, leider nicht. Schritt 4 tritt an Stelle von Schritt 2. Die folgen nicht aufeinander, sondern müssen separat betrachtet werden. Somit hätte ich die USt an dieser Stelle noch nicht berücksichtigt.
    Entweder ich reinvestiere meine erhaltenen Provisionen ODER ich lasse sie mir auf mein Girokonto auszahlen. In beiden Fällen erhalte ich dann einen Auszahlungsbeleg mit ausgwiesener USt und mein PromYcom-Konto 1210 nimmt um den reinvestierten bzw. ausgezahlten Nettobetrag ab.



    Ich glaube ich werde mal eine verbindliche Auskunft bei meinem FA beantragen (hat mich gerade eben ein Freund drauf gebracht) und fragen, ob ich bei Schritt 1 oder Schritt 2 meine Einnahmen buchen muss. Dann habe ich wenigstens Rechtssicherheit.



    Maulwurf, das mit dem Verrechnungskonto macht natürlich mehr Sinn. Auf einem PayPal-Konto kann ich ja Geld auch einzahlen. Das kann ich bei dem PromYcom-Konto nicht. Danke!
    Ja, hat geschmeckt. Ebenfalls danke! Bin gerade drauf und dran das Ganze zu wiederholen. Mir qualmt die Birne... :S

    • Offizieller Beitrag

    Die letzten 9 Jahre war (und bin ich immer noch) freiberuflich tätig und habe damals die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Zum 01.07. habe ich zudem ein Gewerbe angemeldet und bin diesbezüglich zur Regelbesteuerung optiert. Meines Wissens nach infiziert dieser Vorgang nun auch meine freiberufliche Tätigkeit. D. h. ich bin jetzt ab dem 01.07. bei beiden Betrieben zur Ausweisung der USt verpflichtet (was mir auch die Steuerbeamtin bei meinem 2. Besuch bestätigte).

    Nein, Du unterliegst da einem Irrtum. Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung geht nur zum 01.01.des Jahres. Ggf. unterliegen also Deine gesamten Erlöse ab dem 01.01. der USt-Pflicht. Du solltest Dir einmal den § 19 UStG und die diesbezüglichen Verwaltungsanweisungen ganz genau ansehen. Wie gesagt, Du solltest dringend mit Deinem Steuerberater sprechen. Umsatzsteuerlich hast Du nur Dein Unternehmen erweitert. Alle Umsätze passieren im Rahmen Deines Unternehmens.


    Und hier liegt mein ungutes Bauchgefühl begründet. Warum muss ich bei Schritt 1 die USt eigenhändig hinzurechnen und buchen, obgleich diese doch erst auf dem Auszahlungsbeleg bei Schritt 2 ausgewiesen wird - den ich jedoch "unter den Tisch fallen lasse"?

    Spielt doch überhaupt keine Rolle, da Du nach eigenem Bekunden im Rahmen der USt doch Istversteuerer bist.

    zur Regelbesteuerung optiert (Ist-Versteuerung)

    So glaube doch einfach mal Deinem Steuerberater.


    Bevor man hier im Forum hin und her rätselt, solltest Du vorher dringend noch einmal das Gespräch mit Deinem Steuerberater suchen.

  • Mir erstmal :D - ohne die Zahlen vor der Nase zu haben, scheint es schwierig zu werden..


    Nein, leider nicht. Schritt 4 tritt an Stelle von Schritt 2. Die folgen nicht aufeinander, sondern müssen separat betrachtet werden. Somit hätte ich die USt an dieser Stelle noch nicht berücksichtigt.

    Doch, Du buchst doch auf das Konto Provisioserlöse 19% USt...?


    Entweder ich reinvestiere meine erhaltenen Provisionen ODER ich lasse sie mir auf mein Girokonto auszahlen. In beiden Fällen erhalte ich dann einen Auszahlungsbeleg mit ausgwiesener USt und mein PromYcom-Konto 1210 nimmt um den reinvestierten bzw. ausgezahlten Nettobetrag ab.

    Und was passiert dann mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer..?


    Vielleicht doch erstmal .. eine kreative Pause ^^

  • Ich glaub ich hab's:



    1. stündliche Nettoprovisionsausschüttung auf dem Kontoauszug:

    PromYcomkonto 1210 an 8510 Provisionsumsätze



    2. Auszahlung der Provision (ausgewiesene USt auf dem Auszahlungsbeleg):


    Geldtransit 1360 an 1210 PromYcomkonto / 1776 Umsatzsteuer



    3. Reinvestition der unter Nr. 2 ausgezahlten Provision (ausgewiesene USt auf der Rechnung):


    Werbekosten 4600 / Vorsteuer 1576 an 1360 Geldtransit



    4. Auszahlung der Provision auf mein Geschäftskonto:

    Geldtransit 1360 an 1210 PromYcomkonto / 1776 Umsatzsteuer
    Bankkonto 1200 an 1360 Geldtransit




    Mein gedanklicher bzw. doch eher buchhalterischer Fehler war, dass bei Schritt 2 das PromYcom-Konto ja gar nicht "zu-", sondern "abnimmt". Und jetzt habe ich auch das Verrechnungskonto "integrieren" können, von dem ich immer dachte, dass es da doch irgendwo zwischengeschaltet werden müsse. Nun wird aus dieser ganzen USt-Geschichte auch nen Schuh draus.


    Schritt 2 und Schritt 3 gehören immer zusammen und sind ein "Nullsummenspiel". Schritt 4 ist davon separat zu betrachten. Und Schritt 1 habe ich jetzt ebenfalls sinnvoll integrieren können.


    Maulwurf, wie sieht das für dich von außen betrachtet aus?

  • Moin,


    wie gesagt, ohne Kenntnis der Belege ist dieser *evtl.* nicht triviale Vorgang nur schwer zu beurteilen :rolleyes:


    Zu den Buchungssaetzen:


    Obwohl Du ja sagst, schon bei Punkt 1 über das Geld verfügen zu können, wählst Du ein Konto ohne USt, dass passt nicht..


    Mir ist auch nach wie vor unklar, wann die USt monetär in' Spiel kommen soll (da auf dem P-Konto nur Netto-Betraege stehen?).. und warum zweimal USt-Buchungen :| ?


    Sorry, mehr kann ich an dieser Stelle aus den genannten Gründen nicht beitragen ;)