Buchungseinstellungen 8900 Unentgeltliche Wertabgaben falsch?

  • Hallo,


    ich buche meine Privatanteile des gemischt genutzten Anlagevermögens auf 8900 "Unentgeltliche Wertabgaben". Zunächst musste ich feststellen, dass keine Mehrwertsteuer vom Programm gebucht wird! Jedenfalls dann nicht, wenn man mit der freien Verbuchungsvariante 3 bucht (Stammdaten-meine Firma-Steuereinstellungen). In der vereinfachten Variante 2 steht dem Nutzer frei den Mehrwertsteuersatz zu wählen obwohl mit der Kategorie "sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen" auch auf 8900 gebucht wird.
    Deshalb meine Bitte: Den Standard-Umsatzsteuerschlüssel im Kontenplan auf Variabel zu setzen (statt auf fest 0%), damit auch in der Verbuchungsvariante 3 19% oder 7% gebucht werden kann. Sonst denken viele, dass Programm wird es schon im Hintergrund richtig buchen. Wichtig vor allem, weil ausgerechnet das einzige zweckfreie Unterkonto für 19% MWSt 8920 im Kontenplan auf Unsichtbar gestellt ist, also in der Kategorien-Auswahl ohne Anpassung durch den Nutzer nicht auftaucht.


    :!: Nun komme ich aber zum eigentlichen Problem. In beiden Varianten taucht die Buchung in den Umsatzsteuermeldungen (Voranmeldung und Jahreserklärung) nicht auf!! Auch dann, wenn auf die Umsatzsteuer gebucht wurde!!! Gibt es denn keine Prüfroutine im Programm, ob nach einer USt-VA das Konto zum VA-Zeitpunkt sozusagen abgeräumt wurde? Im EÜR-Formular sind sie übrigens.
    Da die 89-er Unterkonten (8910 ff.) sehr wohl in den Umsatz-Steuermeldungen auftauchen, ist das Ergebnis meiner Recherche im Kontenplan (Stammdaten - Finanzbuchhaltung - Kontenplan bearbeiten), dass es wohl an der fehlenden Zuordnung für die "Auswertung Umsatzsteuer" in den Kategorien-Einstellungen liegen muss (Kontextmenü des Kontos - Kontendetails bearbeiten). Diese ist (nur) im 8900 AUSGENULLT!! Bei allen anderen Konten steht korrekt Zeile 81 für die USt-VA und 179 für die USt-JE drin. Das Gleiche sollte doch auch bei 8900 drin stehen? Bitte dringend korrigieren! Ich wüsste jedenfalls keinen Grund, warum die Buchungen über 8900 nicht in den Umsatzsteuerformularen auftauchen dürfen. :!:


    Ein ähnliches Phänomen gibt es bei den sonstigen Erträgen, wie 2700 oder 2742 (Versicherungsentschädigungen). Nun sind die Folgen gering, weil es sich um umsatzsteuerfreie Erlöse handelt, doch trotzdem müssten die Erlöse doch in den Zeilen für steuerfreie Erlöse auftauchen oder nicht?

  • Moin Untiefe,


    leider kann ich zum ersten Teil mangels Programm-Kenntnis nicht helfen, Stimme Dir inhaltlich aber voll zu :thumbup:


    Zur zweiten Frage: dabei handelt es es ja um "sonstige betriebliche *Erträge*", keine (Umsatz-)*Erlöse* und da in diesem Fall, wie Du richtig schreibst, keine Vor- oder Umsatzsteuerkonten angesprochen werden, muss kein Eintrag in der USt-VA erfolgen.


    Schönes Rest-Wochenende
    Maulwurf

  • ich buche meine Privatanteile des gemischt genutzten Anlagevermögens auf 8900 "Unentgeltliche Wertabgaben".

    moin,


    und warum nicht auf die entsprechenden Unterkonten wie z.B .8910 Entnahme v. Waren 19%, 8921 Kfz.-Nutzung 19% oder 8922 Telefonnutzung 19% etc.
    diese Konten sind, im Gegensatz zu dem "Oberkonto" 8900, doch mit den einzelnen Pos. UVA, UERKLÄ, EÜR verknüpft.



    Ich wüsste jedenfalls keinen Grund, warum die Buchungen über 8900 nicht in den Umsatzsteuerformularen auftauchen dürfen.

    Nachtrag:
    vllt. weil es ein "Ober"-konto ist und und eine Automatische Verbuchung/Zuordnung zu den div. Steuersätzen 7,-16,-19,-10% und Anmeldekonten zu lasten der Übersichtlichkeit ginge?
    Zumindest erscheint mir das buchen so einfacher und die Auswertungen übersichtlicher.

  • Ein ähnliches Phänomen gibt es bei den sonstigen Erträgen, wie 2700 oder 2742 (Versicherungsentschädigungen). Nun sind die Folgen gering, weil es sich um umsatzsteuerfreie Erlöse handelt, doch trotzdem müssten die Erlöse doch in den Zeilen für steuerfreie Erlöse auftauchen oder nicht?

    Konto 2700 ist eben auch ein "Oberkonto" (welches jedoch auch der Pos. 103- EÜR zugeordnet ist)
    Konto 2742 VS-Entschädigungen ist lt. Kontenplan EÜR Zeile 103 zugeordnet und erscheint in dieser auch.

  • Zur zweiten Frage: dabei handelt es es ja um "sonstige betriebliche *Erträge*", keine (Umsatz-)*Erlöse* und da in diesem Fall, wie Du richtig schreibst, keine Vor- oder Umsatzsteuerkonten angesprochen werden, muss kein Eintrag in der USt-VA erfolgen.

    Das ist eben fraglich. In den USt-Formularen möchte das FA auch über nicht-USt-wirksame Umsätze Meldung erhalten, wie an den Zeilen 19-24 oder 37 - 42 ersichtlich. Ich lasse mich da gern belehren, dass es auch Umsätze gibt, die dort nicht auftauchen sollen. Doch wo steht, welche rein müssen und welche nicht? Gibt es da eine Quelle?



    moin,
    und warum nicht auf die entsprechenden Unterkonten wie z.B .8910 Entnahme v. Waren 19%, 8921 Kfz.-Nutzung 19% oder 8922 Telefonnutzung 19% etc.
    diese Konten sind, im Gegensatz zu dem "Oberkonto" 8900, doch mit den einzelnen Pos. UVA, UERKLÄ, EÜR verknüpft.

    Ernsthaft?
    Also, zunächst ist das Programm für Nicht-Buchhalter. Wenn Buhl das Oberkonto 8900 standardmäßig in die Auswahl packt und es das einzige ist, was es in Steuervariante 2 anbietet, soll es wohl auch bebucht werden. Habe ich eigentlich alles schon geschrieben. Das entsprechend freie Unterkonto wird dagegen nicht zur Auswahl angeboten. Und wenn es so korrekt wäre, wäre die Übernahme in die Formulare in Steuervariante2 nicht korrekt. Es kann ja bei dem gleichen Konto nicht mal so und mal so korrekt sein. Eine Variante von beiden muss falsch sein.
    Außerdem ist es jedem freigestellt, dieses Konto zu bebuchen. Wenn er lieber das nimmt als ständig bis in die unterste Ebene nach Spezialkonten zu suchen so minimiert das die Gefahr der Falschbuchung und ist sowieso jedem seine Sache. Aber egal wie, in einem Buchhaltungsprogramm ist die absolute Grundvoraussetzung, dass die Buchhaltung in alle Richtungen korrekt abgebildet wird, wenn der Nutzer korrekt bucht.



    Nachtrag:vllt. weil es ein "Ober"-konto ist und und eine Automatische Verbuchung/Zuordnung zu den div. Steuersätzen 7,-16,-19,-10% und Anmeldekonten zu lasten der Übersichtlichkeit ginge?
    Zumindest erscheint mir das buchen so einfacher und die Auswertungen übersichtlicher.

    Nein, ein "Ober"-konto ist keine bloße Sammelnummer von ähnlichen Konten im Kontenplan. Es ist ein vollwertiges Konto, welches der Übersichtlichkeit wegen noch einmal untergliedert wird, falls jemand die Buchungen noch einmal aufgegliedert haben möchte (da stimme ich Dir zu). Es gibt jede Menge "Ober"-konten (z.B. Umsatzkonto 8200 oder Fahrzeugkosten 4500), die genau dafür da sind, während des Buchens den Mehrwertsteuersatz festzulegen. Alternativ kann man aber auch spezialisierte Konten auswählen, bei denen dann oft der USt-Satz schon vorggegebn ist (z.B. 8300 und 8400). Das Eine schließt aber das Andere nicht aus.


    Konto 2700 ist eben auch ein "Oberkonto" (welches jedoch auch der Pos. 103- EÜR zugeordnet ist)Konto 2742 VS-Entschädigungen ist lt. Kontenplan EÜR Zeile 103 zugeordnet und erscheint in dieser auch.

    Das habe ich in der Einleitung zu den anderen Konten geschrieben, dass sie in der EÜR auftauchen. Sie erscheinen nicht in den USt-Formularen. Bei 4500 bin ich mir ziemlich sicher, dass es so nicht sein kann, maulwurf23 hat mich da auch bestätigt; bei diesen Konten weiß ich aber nicht, ob es da nicht doch eine Ausnahmereglung gibt.

  • Moin,


    es geht in der USt-VA wie gesagt um die " betrieblichen Erlöse", die also aus dem "normalen" Geschäftsbetrieb ergeben. (Deine Umsätze); eine Versicherungsentschaedigung hat ja ja damit erstmal nicht zu tun.. insofern die Wortklauberei ;)

  • Doch wo steht, welche rein müssen und welche nicht? Gibt es da eine Quelle?

    Ja.
    z.B. die Mehrwertsteuerrichtlinie das Umsatzsteuergesetz oder den Umsatzsteueranwendungserlass


    die genau dafür da sind, während des Buchens den Mehrwertsteuersatz festzulegen.

    Dann bräuchte es auch keine Programm-updates mehr welche die jeweiligen Konten den neuen/geänderten Steuersätzen oder Zeilennummern in den jeweiligen Formularen anpassen.
    Ich persönlich finde das System der "Unterkontengliederung" simpel u. schneller, als ständig überlegen zu müssen welcher Steuersatz gilt ab wann für diese Buchung. Vllt. sogar noch die Steuerbuchung sep. ausführen, weil da "Oberkonto" ja nicht mit den einzelnen USt.-VSt.-Konten verknüpft ist.


    Wie auch immer. Jeder so wie er kann oder es gewohnt ist.
    Ich kann mir schlecht vorstellen, dass der Standardkontenrahmen (Datev) oder gar das Prozessgliederungsprinzip angepasst/geändert wird.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Untiefe,
    Danke für deinen Beitrag zu 8900 Melde das bitte dem Support und berichte uns! Der Eintrag der UST in der USTVA fehlt!
    P.S.: Die MWST Einstellung ist bei beiden Varianten manuell aber gegeben.

  • Also, zunächst ist das Programm für Nicht-Buchhalter. Wenn Buhl das Oberkonto 8900 standardmäßig in die Auswahl packt und es das einzige ist, was es in Steuervariante 2 anbietet, soll es wohl auch bebucht werden.

    Ja, aber warum wechselst du nicht zur Variante 3? Dort werden dir alle Unterkonten angeboten und die Oberkonten sind dann das, als was sie von der DATEV gemeint wurden (Summen der Unterkonten).
    Das übrige haben maxi_floor und maulwurf23 zur Genüge erläutert.

  • Ja, aber warum wechselst du nicht zur Variante 3? Dort werden dir alle Unterkonten angeboten und die Oberkonten sind dann das, als was sie von der DATEV gemeint wurden (Summen der Unterkonten).Das übrige haben maxi_floor und maulwurf23 zur Genüge erläutert.

    Zu Erstens: Ich bin in der Variante 3, sonst hätte ich den Fehler gar nicht bemerkt, denn in Variante 2 funktioniert das Konto eigenartigerweise.
    Zu Zweitens: Jein. Ja, wenn der Nutzer in den Kontenstamm geht und dann sein Kontenauswahl manuell anpasst. Nein, wenn wir die Standardauswahl an Konten im Navigator nehmen, denn viele Konten (macht wegen der Übersichtlichkeit auch Sinn) sind dort eben nicht enthalten.


    Hallo Untiefe,
    Danke für deinen Beitrag zu 8900 Melde das bitte dem Support und berichte uns! Der Eintrag der UST in der USTVA fehlt!
    P.S.: Die MWST Einstellung ist bei beiden Varianten manuell aber gegeben.

    Den letzten Satz verstehe ich nicht.



    Moin,


    es geht in der USt-VA wie gesagt um die " betrieblichen Erlöse", die also aus dem "normalen" Geschäftsbetrieb ergeben. (Deine Umsätze); eine Versicherungsentschaedigung hat ja ja damit erstmal nicht zu tun.. insofern die Wortklauberei ;)

    ach so, verstehe

  • Zu Zweitens: Jein. Ja, wenn der Nutzer in den Kontenstamm geht und dann sein Kontenauswahl manuell anpasst.

    Wenn man meint, dass dies unnötige Arbeit, dann ja. Aber ich habe es immer (und in meiner langen Tätigkeit im Rechnungwesen/Prüfung/Beratung) immer eine Anpassung der Konten an die persönlichen/betrieblichen Belange empfohlen. Und wer das gemacht hat, hatte hinterher viel weniger Aufwand mit dem Buchen und den Steuererklärungen (weil alles einmal gemacht wurde). Im Endeffekt war es bei allen Wenigeraufwand, einmal etwas Zeit zu investieren.


    Und zu dem Thema Unterkonten- Oberkonten: die Unterkonten dienen auch dazu, den Buchungsstoff auch dem Finanzamt gegenüber klarer darstellen zu können und die einzelnen Felder der UStVA und UStE richtig ausfüllen zu können. Mit dem Oberkonto allein erleidet man hier in aller Regel "Schiffbruch", weil keine klare Zuordnung getroffen werden kann.

  • Schon klar, sehe ich genauso. Aber Sie können nicht Ihr Wissen bei allen Nutzern voraussetzen, erst recht nicht, wenn es extra für Nicht-Buchhalter entwickelt wurde. Nach meiner Kenntnis wissen die wenigsten Nutzer, zumindest, wenn Sie das Programm noch nicht schon über 5 Jahre nutzen, dass sie den Kontenplan anpassen können. Viele gehen nicht in das Buchführungsseminar, wo das erläutert wird.
    Aber ich will gar nicht darüber diskutieren, wie sinnvoll oder nicht Ober- und Unterkonten sind. Wenn ich das gewollt hätte, hätte ich Titel und Frage anders formuliert. Ich habe festgestellt, dass meines Erachtens ein Fehler im Programm vorliegt. Dazu wollte ich gern die Meinung. Ist es ein Fehler oder nicht und keine Abhandlung darüber wie sich jemand zu verhalten hat. Nette Hinweise, danke, sind zu dieser konkreten Fragestellung nur nicht zielführend.

  • Hallo Untiefe,
    Danke für deinen Beitrag zu 8900 Melde das bitte dem Support und berichte uns! Der Eintrag der UST in der USTVA fehlt!
    P.S.: Die MWST Einstellung ist bei beiden Varianten manuell aber gegeben.

    Ich habe beim Support angerufen. Zu technischen Fragen können sie mir helfen, zu buchhalterischen nicht, soll heißen, Sie wissen nicht, was da drin stehen muss. Sie geben es weiter.

  • Nach meiner Kenntnis wissen die wenigsten Nutzer, zumindest, wenn Sie das Programm noch nicht schon über 5 Jahre nutzen, dass sie den Kontenplan anpassen können. Viele gehen nicht in das Buchführungsseminar, wo das erläutert wird.

    Da jeder, der ein Gewerbe betreibt oder Freiberufler ist o.ä. für seine Buchhaltung voll und ganz verantwortlich ist, sollte man sich auch entsprechende Kenntnisse aneignen. Wie, ist jedem selbst überlassen, aber gewisse Kenntnisse sind unerlässlich. Ein Programm kann einem diese Verantwortung nicht abnehmen.


    Aber ich will gar nicht darüber diskutieren, wie sinnvoll oder nicht Ober- und Unterkonten sind


    Ich habe festgestellt, dass meines Erachtens ein Fehler im Programm vorliegt.


    Dann sollte man auch nicht behaupten, dass das Programm einen Fehler hat. Mein Büro hat diese Vorgaben richtig eingearbeitet und deshalb bei Oberkonten keine Zuordnung zur UStE/UStVA gemacht, weil dies aus den Unterkonten klar hervorgeht.


    Ist es ein Fehler oder nicht und keine Abhandlung darüber wie sich jemand zu verhalten hat.

    ist es nicht.

    Was hätten Sie wohl geschrieben, wenn dies die einzige Antwort gewesen wäre?


    Nette Hinweise, danke, sind zu dieser konkreten Fragestellung nur nicht zielführend.

    Vielleicht doch, weil ich die Hoffnung hatte, dass Sie sich dann einmal mit der Systematik der Unterkonten auseinandersetzen und nicht einfach sagen, das Konto ist da, dann bebuche ich es und Mein Büro hat schlicht dafür zu sorgen, dass alles richtig in die UStE/UStVA eingetragen wird. Deshalb die ausführlichen Hinweis. Aber wenn diese nicht gewollt sind, ziehe ich mich zurück.


    Jedenfalls dann nicht, wenn man mit der freien Verbuchungsvariante 3 bucht (Stammdaten-meine Firma-Steuereinstellungen). In der vereinfachten Variante 2 steht dem Nutzer frei den Mehrwertsteuersatz zu wählen obwohl mit der Kategorie "sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen" auch auf 8900 gebucht wird.

    Diesen Satz hatte ich so verstanden, dass Sie Variante 2 buchen, weil Sie frei wählen können. Kann man aber auch anders sehen, gebe ich zu.


    Diese ist (nur) im 8900 AUSGENULLT!! Bei allen anderen Konten steht korrekt Zeile 81 für die USt-VA und 179 für die USt-JE drin. Das Gleiche sollte doch auch bei 8900 drin stehen?

    Nein, da Oberkonto! Ausserdem sind die Unterkonten mit unterschiedlichen Steuersätzen, was soll denn im Oberkonto stehen?


    Wenn Buhl das Oberkonto 8900 standardmäßig in die Auswahl packt und es das einzige ist, was es in Steuervariante 2 anbietet, soll es wohl auch bebucht werden.

    Nein - für die Variante 2 wohl, da das einzige Konto. Variante 3 nein, da Unterkonten vorhanden sind.

  • Moin zusammen,


    mich dünkt, dass die Diskussion hier ..unergiebig.. wird ;)


    Ich fasse mal den aktuellen Kenntnisstand zusammen:


    in der Buchunhsvariante 2 kann beim besagten Konto Steuerschlüssel ausgewählt werden, die USt-VA wird richtig befüllt.


    Bei Variante 3 ist dies wohl nicht möglich (? -siehe Post von SAMM). Dafür bestehen Unterkonten, die bereits bezgl. den Steuer- und EUR-Einstellungen richtig geschlüsselt sind.


    Heisst für mich: wo ist das konkrete Problem? Die Anzahl der monatlichen Buchungen auf solch "spezielle" Konten wird sich ja im Rahmen halten, insofern gilt dann eben "is' halt so", ob ich das nun als praktisch oder richtig empfinde oder eben nicht; ein Fehler ist das nun wirklich nicht :beer: ..


    Gruß
    Maulwurf