Nur betriebliche Einnahmen/Ausgaben buchen - wie wird dies korrekt gemacht?

  • Hallo zusammen!


    Ich bin Kleinunternehmer und habe zur Erzeugung einer EÜR in meinem ersten vollen Wirtschaftjahr das Wiso-Steuersparbuch genutzt.
    Ich habe ein Bankkonto welches privat sowie geschäftlich genutzt wird.
    Zur besseren Übersichtlichkeit wolte ich private Geldbewegungen nicht mit der betrieblichen Buchhaltung vermischen.


    Ich habe, wie in einem Einnahmen/Ausgaben-Buch, nur betriebliche Einnahmen und Ausgaben in der Software erfasst. (Bankkonto und Barkasse)
    Nach meinem Verständnis habe ich dadurch jedoch ein "virtuelles Geschäftskonto" sowie eine "virtuelle Barkasse" erschaffen was eigenständig so nicht vorhanden ist.



    Wie kann ich mit der Software eine rein betriebliche Buchführung mit einem gemischten Bankkonto buchhaltungstechnisch korrekt verbinden?


    Vielen Dank vorab für Eure Hilfestellung!

  • Moin,


    Du könntest alle privaten Vorgänge über die Privatkonten (Entnahmen/Einlagen) erfassen; längerfristig ist eine Trennung der Konten aber sicher sinnvoll - grade im Hinblick auf die restriktiven Anforderungen einer Kassenfuehrung, aber auch im Hinblick auf die schon von Dir angesprochene Übersichtlichkeit :)


    Gruß
    Maulwurf

  • Nach meinem Verständnis habe ich dadurch jedoch ein "virtuelles Geschäftskonto" sowie eine "virtuelle Barkasse" erschaffen was eigenständig so nicht vorhanden ist.

    Ergänzend zu dem von Maulwurf Gesagtem:
    eine Barkasse ist zudem den gesonderten Vorschriften an das Kassenwesen unterlegen (tägliche Aufzeichung, regelmäßiger "Kassensturz" etc.) Virtuelle Kassen sollten ebenfalls vermieden werden - hier sind die Privatkonten ein guter Ausgleich (du zahlst ja aus deinem privaten Portemonaie.

  • "Einnahmen-Ausgaben-Buch"

    ?( was soll das denn werden? Kassenbuchführung?


    wenn Du z.B. mal ein Teil für Dein Geschäft im Baumarkt kaufst und bar bezahlst, ist das eben eine Buchung 4980 (Betriebsbedarf) an 1890 (Privateinlage)


    Und wenn Dein Geldbeutel für Baumarkt-Bareinkäufe leer ist, hebst Du Geld vom Geschäftskonto ab und buchst 1800 an 1200 Privatentnahme.


    So sind alle Spatzen gefangen.


    Man könnte auch kurzfristig mal das Konto 1360 (Geldtransit) als Zwischenkonto benutzen.


    siehe Posting @maulwurf23

    Du könntest alle privaten Vorgänge über die Privatkonten (Entnahmen/Einlagen) erfassen;

  • Moin,


    und letztendlich ändert ja die Art der Aufzeichnung nichts an der Grundfragestellung; sicher wäre es grundsätzlich möglich, diese auch manuell/per Excel zu führen - das könnte aber aufgrund der nachträglichen Aenderbarkeit evtl ein besonderes Interesse des FAs begründen..

  • die Art der Aufzeichnung

    der § 146 Abs.1 AO besagt:

    Zitat

    Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Kasseneinnahmen undKassenausgaben sollen täglich festgehalten werden.


    Wo eigentlich wäre das Problem:
    wenn der @User22 (wie gar viele "Unternehmer") 1 Buchung durchführt: (SK03) 1000 (Kasse) an 1890(Privateinlage) 500,--
    Und dann eben, sich jeden Abend hinsetzt wenn er Barausgaben hatte hinsetzt und die Barbelege-"Ausgaben" in sein Modul EÜR vom Steuer:sparbuch einhackt.


    neue Buchung:
    Ausgabe:
    € 22,30
    4980 S
    1000 H
    OBI-Betriebsbedarf


    Mehr will User22 m.M.n. eigentlich nicht.


    Er will nicht 10 Schrauben für € 1,22 im Baumarkt mit seiner Bankkarte zahlen, aber auch nicht die hier so oft übertrieben erwähnten Schwierigkeiten einer einfachen Buchung auf das Finanzkonto 1000 Kasse, unterschätzen.


    Kommt jetzt unverhofft :rolleyes: der Steuerprüfer vom Finanzamt, macht er sein Computer an, geht im Modul EÜR auf "Auswertungen" und klickt auf "Kassenbuch"
    Kassenbuch weist einen Stand von 477,70 aus, er öffnet die Schmuckschatulle Lebkuchendose .... und....477,70 liegen da BAR drinne.

  • Aber es geht doch hier um die Trennung gänzlich privater Vorgänge von den betrieblich veranlassten,

    Ich habe ein Bankkonto welches privat sowie geschäftlich genutzt wird.
    Zur besseren Übersichtlichkeit wolte ich private Geldbewegungen nicht mit der betrieblichen Buchhaltung vermischen.

    Dann wäre es doch ein einfaches, ein Geschäftskonto zu eröffnen.....
    Und dann "private Geldbewegungen" nur mit/über dem/das Privatkonto zu tätigen.


    Was aber weiterhin das Problem geschäftliche "Bar-bewegung" nicht löst.


    Daher mein Ansatz:


    Wo eigentlich wäre das Problem:

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest Dir vielleicht einmal die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls anschauen. Auch wenn wir oft zu dem "großen" EÜR-Modul raten, könnte das in Deinem Fall tatsächlich geeignet sein und einige Deiner Problemstellungen umgehen. Kommt natürlich auch auf die Art Deines Unternehmens sowie die Art und Anzahl der aufzuzeichnenden Geschäftsvorfälle an.

  • Auch wenn wir oft zu dem "großen" EÜR-Modul raten, könnte das in Deinem Fall tatsächlich geeignet sein und einige Deiner Problemstellungen umgehen.

    Ja - sicher eine Möglichkeit, aber eben ohne Onlinebanking. Und dieses kleine "Schmankerl" im Modul Einnahmen-Überschussrechnung bringt schon einiges an Erleichterung, zumal die Abstimmung mit dem Bankkonto schnell erledigt ist. Da sind Buchungen auf Privat das kleinere "Übel" für mich.

  • Hmm...


    Vielleicht liegt mein Verständnisproblem darin, daß ich nur Betriebliches erfassen möchte, ein Buchführungsprogramm jedoch ein Bankkonto oder andere Konten widerspiegelt. Beides hat wohl etwas andere Zielstellungen. Somit hat mein Anliegen einen Widerspruch in sich der nicht lösbar ist.


    Es gibt in der Liste des Programms leider keine Buchungsmöglichkeit "Betrieblicher Teil vom gemischten Bankkonto".


    Um noch etwas abzuschweifen:
    Ich bin bisher davon ausgegangen, daß das FA nur über Privatentnahmen/Privateinlagen informiert werden will, die steuerliche Auswirkung haben - also Privatentnahmen betrieblicher Mittel oder Geldeingänge und deren Herkunft.
    Also gehört doch nur das in eine EÜR hinein !?


    Geldabgänge hingegen, müssten doch erst für das FA relevant sein, sobald sie als Betriebsausgaben gelden gemacht werden, also steuerliche Auswirkung haben.
    Dem FA wird es doch bei der Steuererklärung nicht interessieren, was nicht betrieblich verbraucht wird. (Das höchstens bei einer Steuerprüfung und dazu gibt es doch Kontoauszüge etc.)


    Das Thema Kassenbuch ist noch ein anderes Thema was separat behandelt werden könnte.

  • Moin,


    auch wenn Du Ausgaben mit einem Kostenkonto (für betriebliche Zwecke) und als Gegenkonto ein Geldkonto verwendest, gehen nur die Kosten in die EUR ein, da es ja dort keine (Bank-oder Kassen)bestaende wie bei der Bilanzierung gibt.


    Gleiches gilt für die Privatkonten, die selbst das Ergebnis nicht beeinflussen, nur die damit verbundene Einnahme- oder Ausgabebuchung (betrieblicher Art).


    Du könntest also statt eines Geldkontos auch ein "Verrechnungskonto EUR" verwenden...


    Viele Grüsse
    Maulwurf

  • Du könntest also statt eines Geldkontos auch ein "Verrechnungskonto EUR" verwenden...

    Wenn das eine buchungstechnisch korrekte Möglichkeit ist, wäre das eine Lösung um mir das Buchen von Privatem zu ersparen!


    Meine betriebliche Buchführung hat Papierform. Die Software habe ich lediglich als Tool für meine Steuererklärung benutzt.