Wechselwirkung Steuerberater und WISO MB

  • Hallo,


    ich habe die Wechselwirkung von Steuerberater und MB noch nicht verstanden. Wenn ich in MB buche, und dann über das kostenpflichtige Modul DATEV (30 EUR zzgl. MwSt.) mit dem Steuerberater kommuniziere... er aber Änderungen bzw. Umbuchungen vornimmt... wie kommt dann die Aktualisierung in mein "Mein Büro"?


    Danke für Gedankenhilfe. ?(

  • moin,


    eigentlich sollte das kostenpflichtige Datevmodul auch den Importweg beherrschen. Jedoch schreibt Buhl Mitarbeiter Christoph Diel HIER dass es eben nicht geht.

    Zitat von Christoph Diel

    ...wie Sie schon vermuteten, ist nur ein Export von Datev-Daten aus dem Programm WISO Mein Büro heraus möglich, kein Import.


    8o wie krass ist das denn?!!! Steuerberater soll in ein Excel-lesbares Format wandeln ?(

    Zitat von C.Diel

    Zumindest Kassen- und Bankbuchungen lassen sich dann importieren.


    Und was ist mit den Abschluss,-Umbuchungen?



    Ach du heilige Sch....



    Für 2,50 € im Monat leitet das Programm/Modul dann die Daten an den Stb. weiter.


    Zitat von Buhl

    Das Modul DATEV verbindet Ihr Unternehmen direkt mit Ihrem Steuerberater. Sämtliche buchhaltungsrelevanten Daten wie Zahlungsvorgänge, Ausgangsrechnungen und sonstige Buchungen leiten Sie ganz einfach an Ihre Steuerkanzlei weiter.


    Oder zum MB-Modul Datev....das nicht kostenfreie Propgramm DaWa kaufen. :rolleyes:


    Irgendwo habe ich mal was von einem sogenannten "Pendelordner" gelesen.
    Bemühe doch einmal dahingehend die Suchfunktion.

  • eigentlich sollte das kostenpflichtige Datevmodul auch den Importweg beherrschen. Jedoch schreibt Buhl Mitarbeiter Christoph Diel HIER dass es eben nicht geht.

    Stimmt - ist aber bei vielen der relativ "billigen" und "einfachen" Buchhaltungsprogramme gang und gäbe. Wenn der DATEV-Export überhaupt geht, müssen die Buchungen des StB fast immer manuell nachgepflegt werden (bei einigen kann man CSV-Dateien importieren, ist aber mit Vorsicht zu gebrauchen).


    Um hier die Einhaltung der GoBD sicher zu stellen, muss also manuell gebucht werden. Meines Erachtens nach müssen hier alle Software"schmieden" überlegen, wie sie den Anwendern die Einhaltung der GoBD erleichtern.

  • wie kommt dann die Aktualisierung in mein "Mein Büro"?

    ich kenne es so, dass das Stuerbüro eine Buchhungsliste mit den notwendigen Buchungen übermittelt. Die werden dann mit manuellen Buchungen nachvollzogen.


    Frag mal den Steuerberater Deines Vetrauens, ob er (oder jemand aus seinem Büro) bereit ist, auf Deinem System zu buchen und dafür die Verantwortung zu übernehmen.


    Seid ihr sicher, dass bei SAP, Oracle, Baan und wie sie heißen (alles Buchungssysteme der Top-(Preis)klasse Abschlußbuchungen von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern direkt in die Software einfließen?
    Da muss meines Wissens genauso manuell nachgebucht werden. Es sei denn, diese Dienstleister haben selbst Zugang zum System.


    Grüße, Hamich

  • Seid ihr sicher.......oder wie sie heißen......

    bei uns wird das schon immer so gehandhabt. Ohne Fremdzugang. Die Abschluss;- Um;-Stornobuchungen werden übernommen als ob es selbst gebucht worden wäre.
    Lexwiki

  • Interessant.
    Im Video wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem Import eine Überprüfung vorgenommen werden soll, bevor abschließend gebucht wird.


    Nun ist der Vergleich mit dem im Link bezeichneten Produkt insofern nicht hilfreich, da es sich um ein anderes Produkt mit anderen Eigenschaften handelt.


    Eine Importfunktion im Bereich manuelle Buchungen fände ich überlegenswert aber nicht unproblematisch, weil das Risiko bestünde, dass der Anwender sich "blind" auf eine Buchungliste des StB verlässt, ohne diese selbst zu überprüfen. Ein zweistufiges Verfahren wäre da eindeutig besser.

  • Haftungsfrage

    Haftungsfrage

    Zitat

    Die allgemeine Haftung für Steuerberater betrifft falsche Gestaltungshinweise, Fehlbuchungen wie das Verbuchen betrieblicher Ausgaben als Privatkosten, Missachtung von Vorschriften, Fristversäumnisse, Fehler bei Wiedereinsetzungsanträgen und unterlassene Anträge auf verbindliche Auskunft.

  • Also auf jeden Fall die Importvorlage genauso gut dokumentieren, ebenso den Vorgang des Importes, damit im Fall des Falles eindeutig zu erkennen ist, dass die Buchungen


    übernommen als ob es selbst gebucht worden wäre

    auf den vom Steuerbüro veranlassten falschen Gestaltungshinweisen oder Fehlbuchungen beruhen.
    :)

  • mit Links zu anderen Anbieter-Seiten

    sollte eigentlich nicht.....oder hast Du schon Hinweise wie man etwas besser machen könnte in den Wind geschlagen? :D
    Außerdem wird nur zur oft zitierten Haufe-Gruppe verlinkt.

  • Also auf jeden Fall die Importvorlage genauso gut dokumentieren,

    diese Importdaten (dateien) ED0000x u. EV01 enthalten nur die neuen (geänderten) Buchungen und sind nach GoBD ebenso aufzubewahren wie jegliche Geschäftspost

  • Ich kenne und benutze beide Produkte (MB und das, auf das Du Dich beziehst). Sie zu vergleichen heisst Äpfel und Birnen zu vergleichen.
    Kurz: das eine ist eine Buchhaltungssoftware, auch so entwickelt, einschließlich Bilanzierung, andere Komponenten wurden zum Teil unabhängig entwickelt und "angedockt".
    Das andere ist eine Firmen-Verwaltungssoftware, die unter anderem auch Zahlungsvorgänge mit betrieblichen Prozessen verknüpft.
    Für den Anwender sieht das oft so aus, als wäre beides das Gleiche, ist es aber doch nicht wirklich.
    Das schließt nicht aus, Sachen die da gut sind, dort zu übernehmen. Ist aber nicht sooo einfach....


    An anderer Stelle hatte ich im Rahmen der GoBD-Diskussion schon den Bedarf nach einer vorläufigen Erfassung in MB angemeldet.

  • Vielen Dank für die hilfreiche Diskussion.
    Ich merke - es ist ein Thema das grade durch GoBD erschwert ist. Manuelles nachbuchen anhand von Listen des Steuerberaters... mein Ziel ist durch MB den Verwaltungsaufwand auf ein minimales Muss zu reduzieren. Das "Minimale" wird immer immer größer... was nicht wirklich befriedigend ist. Die Digitalisierung soll eigentlich erleichern. Die Voragben, Vorschriften, Gesetze, Verhaltensrichtlinien, usw. usw. sorgen aber dafür dass es schwer bleibt und die Unübersichtlichkeit schnell Einzug halten kann. Von einem evtl. nötigen Wechsel des Steuerbüros bzw. Buchhalterbüros ganz zu schweigen. Ohne Vorschriften etc. geht es allerdings auch nicht, logisch.


    Unbefriedigte Grüße :censored: