Fahrtkosten der Großeltern, die das Kind unentgeltlich betreuen

  • Hallo,


    man kann die Fahrtkosten (Bahn, Bus, Taxi) die die Großeltern aufwenden um das Enkelkind zu betreuen dürfen ja zur Erstattung beantragt werden (Aktenzeichen 4 K 3278/11).
    Link


    Die Frage nun, wer (Eltern oder Großeltern) bzw. wo diese Kosten eingetragen werden müssen.
    Kann mir jemand sagen wo ich das im WISO steuer:Sparbuch eintragen muss? ?(
    Geht das unter allgemeine Ausgaben - Nebenkosten-/Hausgeldabrechnung?


    Wo muss man die KM für die Pauschale eintragen?


    Vielen Dank im Voraus.


    Grüße


    Patrick

    Einmal editiert, zuletzt von Patrick1980 () aus folgendem Grund: Link zu Steuersparen.de eingefügt

    • Offizieller Beitrag

    Wo muss man die KM für die Pauschale eintragen?

    Als Kinderbetreuungskosten natürlich. Und die Großeltern müssen eine Rechnung stellen. Die Zahlung muss unbar erfolgen. Steht doch alles in dem von Dir verlinkten Beitrag.

    Zitat

    Bei einer kostenlosen Kinderbetreuung durch die Großeltern ist die Erstattung der Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten absetzbar. Voraussetzung: Die Großeltern müssen über die Fahrtkosten eine Rechnung erstellen. Diese Kosten müssen per Banküberweisung auf das Konto der Betreuungsperson eingehen. Barzahlungen hingegen erkennt der Fiskus nicht an.

    Und nicht wundern, wenn es eben nicht glatt beim FA durchgeht. Das Urteil ist kein Freibrief für Steuergeschenke. Es muss alles wie unter fremden Dritten ablaufen und sollte sich schon von den üblichen familiären Besuchen und familiärer Mithilfe abgrenzen.