Hallo Forum
Ich habe die Absicht, den ARZ für die Nebenkosten dem ARZ der Heizkostenabrechnung anzugleichen, der bei 01.Okt. bis 30. Sept. des Folgejahres liegt. Um dies einzuleiten, möchte ich zunächst heuer die Hausgeldabrechnung für den ARZ 01.01. bis 30.09.2016 erstellen, wofür ich den Nebenkosten-ARZ des Gebäudes in meinem HVW Start 2017 auf diesen ARZ eingestellt habe, ebenso den ARZ der Rücklagen.
Nach versuchsweiser Auslösung der HGA für den 30.09.2016 wird alles richtig errechnet mit Ausnahme der Beitragsverpflichtung für die Rücklagen, die auf dem (hohen) Wert für das ganze Jahr stehen bleibt.
Auf der Seite 1 wird daher eine Nachzahlung für die Rücklagen gefordert, die der Vorauszahlung für die letzten 3 Monate des Jahres entspricht. Ich hatte gehofft, dass die Beitragsverpflichtung Instandhaltung auf das neue Enddatum des Gebäude-Nebenkosten-ARZ umgerechnet würde. Hat jemand so eine Verbiegung des Nebenkosten-ARZ schon einmal durchgeführt und kann mir Hilfe geben?
Danke für Hinweise.
sweisser