Hallo liebes Forum,
da ich die Antwort auf meine Frage im Internet per google nicht finden konnte, habe ich mich hier registriert, in der Hoffnung, dass hier jemand meine Frage beantworten kann.
Folgendes Szenario:
- Studienbeginn 2010 (Zweitausbildung, Verlustvortrag als Werbungskosten für 2010 bis 2013 seitens des Finanzamts bereits anerkannt, wird jedes Jahr akkumuliert) & Studienabschluss 2015 (Steuererklärung 2014 & 2015 noch zu machen.) Der Plan ist, den gesamten Verlustvortrag bis zur Erklärung 2016 mitzunehmen und damit voll auszuschöpfen.
- keinerlei Einkünfte bis 2013; jedoch 2014 & 2015 Kapitalerträge, die beide jeweils über dem Freibetrag von 801€ liegen.
Meine Frage: Werden die Kapitalerträge als "Einkommen" gewertet (das damit dann in 2014 sowie 2015 über Null läge) und mit dem Verlustvortrag aus den Vorjahren gegen gerechnet, der sich dadurch dann quasi in Luft auflöst bzw. für die Zukunft verfällt? Hintergrund ist mein angelegenes Wissen, das Einkommen, das über 0 liegt, automatisch mit dem gesamten Verlustvortrag verrechnet wird (Quelle steuernetz.de):
"Verfassungsgemäß ist, dass der Verlust zwingend auch in solche Veranlagungszeiträume vorgetragen wird, in denen der Steuerpflichtige nur ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags hat (BFH-Urteil vom 26.7.2005, XI B 93/03, BFH/NV 2005 S. 2001; Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen). Der Verlustvortrag kann im Gegensatz zum Verlustrücktrag von Ihnen nicht begrenzt werden (BFH-Beschluss vom 9.4.2010, IX B 191/09, BFH/NV 2010 S. 1270; Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen)."
Jetzt mache ich mir natürlich Sorgen, dass die (geringfügig über dem Pauschbetrag liegenden) Kapitaleinkünfte meine durchaus beträchtlichen Investitionen, die sich im Verlustvortrag widerspiegeln, gänzlich auflösen?
Ich freue mich auf Antworten, vielen Dank!