Hallo,
habe vor eine Bekannte als Haushaltshilfe für 500 € zu beschäftigen, da ich nicht mehr körperlich alles machen kann.
Eine andere Bekannte will mir für Rutine PC Arbeiten einen monatlichen Pauschbetrag zahlen.
Wo muss ich das wenn ja in der Steuererklärung eintragen.
Wirkt sich das nachteilig für mich aus?
wie Minijobs in Steuererklärung eingeben?
- HiTroll
- Erledigt
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Hall HiTroll,
da ist mehreres zu beachten, genaueres muss dir ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sagen. Nur allgemein:
500 Euro dürfte kein Minijob mehr sein (Grenze ist - glaube ich - 480 Euro). Diese wären über die Minijobzentrale bei der Knappschaft anzumelden und monatlich die fälligen Beiträge und Steuern zu zahlen (http://www.minijob-zentrale.de/). Dann ist der gezahlte Betrag in der Steuererklärung anzugeben (und wirkt dadurch steuermindernd). Nähere Infos findest du im beigefügten Link.Wenn du mehr zahlst, musst du einen regulären Arbeitnehmer anmelden mit allen Konsequenzen (ElStAM, Lohnsteueranmeldung etc.), hier kann dir dann ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe weiterhelfen.
Für die PC-Arbeiten musst du m.E. nach ein Gewerbe anmelden (bei der Gemeinde und beim Finanzamt). Das heisst dann auch, dass du je nach Wahl auch Umsatzsteuervoranmeldungen und eine -erklärung machen musst (auch bei Wahl "Kleinunternehmer" ist eine Umsatzsteuererklärung zum Jahresende notwendig). Für die Einnahmen ist dann eine Einnahmen-Überschussrechnung zu erstellen, in der die Ausgaben für diese Tätigkeit abgezogen werden können. Das Ganze ist dann unter den selbständigen Tätigkeiten in der Steuererklärung anzugeben und wirkt im Allgemeinen steuererhöhend.
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Danke für die Antwort.
Zu 1. Es soll ein Minijob bleiben.
Zu 2. Es soll ohne Gewerbe laufen, ähnlich helfendes Familienmitglied. Oder?
Liebe Grüße aus dem Herz Deutschland (Thüringen) -
Zu 1. Es soll ein Minijob bleiben.
Du solltest Dich bei der Minijob-Zentrale mal entsprechend sachkundig machen.
Zu 2. Es soll ohne Gewerbe laufen, ähnlich helfendes Familienmitglied. Oder?
Nein, es hat wie von nesciens beschrieben zu laufen.
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Ich möchte nochmals und letztmalig darauf hinweisen, daß hier sinnvolle und das Problem beschreibende Threadtitel erwünscht sind. Weder "Einkommensteuer 2015" noch die Programmversion im anderen Thread kommen dem annähernd nahe.
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Hallo Billy,
gibt es im Board eine Bordregel zum nachlesen?
Für mich war die Frage sinnvoll. -
Die Frage ja, die Themenüberschrift aber keinesfalls. Und um diese geht es eben. Also passe diese bitte in Deinen beiden Threads entsprechend des Threadinhaltes aussagekräftig an.
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Ok.
Besser so? -
Na ja, so ganz passt es nicht. Vorschlag: wie Minijobs in Steuererklärung eingeben? Würde dann auch "beide Seiten" umfassen. Du buchst ja in der Steuererklärung nicht.
Aber noch einmal zu deiner Ausgangsfrage:
1) auch @miwe4 hat dir noch einmal den Link der Minijobzentrale gegeben. Bitte mach dich vor Beauftragung hier kundig - danach kann es sehr teuer werden ("hinterzogene" Sozialversicherungsleistungen, Steuern etc.).
2)Es soll ohne Gewerbe laufen, ähnlich helfendes Familienmitglied. Oder?
Helfendes Familienmitglied ist maximal möglich, wenn es sich wirklich um ein Familienmitglied handelt. Aber davon abgesehen, es geht um die Einkunftsart und die bleibt auch bei helfenden Familienmitgliedern Gewerbe mit allen Konsequenzen. Das Steuerrecht ist nun einmal kein Wunschkonzert, sondern die gesetzten Normen gelten für alle (hierzu ist die Abgabenordnung einschlägig, http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__3.html).
Ich hatte nicht umsonst auf die Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe hingewiesen, wobei in deinem Fall die Steuerhilfevereine nicht mehr helfen können (da selbständige Tätigkeit hinzukommt).
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Ok.
Besser so?Nein, wirklich nicht besser. Du hast Dir aber die anderen Themen und deren Überschriften mal zu diesem Zweck angeschaut?
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gibt es im Board eine Bordregel zum nachlesen?
Das Thema ist zwar schon geklärt: aber frage Dich einfach, ob die Titel, die Du vergibst, Dir selbst ausreichen würden, um relativ "zielsicher" aus einer Liste von Beiträgen den/die Dich interessierenden herauszufiltern bzw. um eine Trefferliste effektiv einengen zu können, ohne jetzt in jeden einzelnen reingehen zu müssen.
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In Ordnung. Gelobe Besserung.
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In Ordnung. Gelobe Besserung.