Lohnnachweis Arbeitsstunden

  • Huhu,


    ich hab noch ne Frage, steh heut aufm Schlauch.. letztes Jahr hab ich das gemacht weiß aber nicht mehr wie :sleeping:


    Für die BG muss ich einen Lohnnachweis 2016 machen. So das gesamte Arbeitsentgelt habe ich über Lohnjornal, aber die Arbeitsstunden wie finde ich die denn?? Gibt's bei Lohn & Gehalt eine Liste darüber?


    Danke!


    LG Julia

  • Ich dachte, L+G ist ein Bestandteil der U-Suite..


    Wenn Du im Bereich "Erfassung" bist, gibt es dann oben im Menüband den Bereich Ausgabe? Dann öffnet sich ein neues Fenster "Lohnkonto ausgeben" wie hier .. eigentlich...




    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Das gibt's doch gar nicht :D


    Wenn Du nach der Erfassung der Lohndaten irgendwas drucken willst (Lohntaschen, Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldung..), da muss es doch oben einen Bereich "Ausgabe" geben :search: ?

  • Ahhhh ich habs bei mir heißt das was du meinst "Auswerten & Übertragen" unter Berufsgenossenschaft konnte ich die ganze Zeit nichts ausdrucken, weil da bei der Übertragung für 2016 ein Fehler war aber jetzt klappts :thumbsup: Dachte es gibt noch was aber nein, das ist es. Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    hier scheint mir ein Missverständnis vorzuliegen: Der elektronische Nachweis im Rahmen der Unfallversicherung für die BG ist ja erst nach dem Stammdatenabgleich mit der DGUV möglich. Im Stammdatenabgleich meldet die DGUV zunächst für 2016 rückwirkend und in einem zweiten Abgleich dann auch für 2017 die korrekten Gefahrtarifstellen für die einzelnen Mitarbeiter. Auf Basis dieser Daten kann dann auch der elektronische Lohnnachweis für 2016 erstellt und versendet werden. Um alle Schritte direkt aus Ihrem Lohnprogramm heraus vornehmen zu können, benötigen Sie ein kostenpflichtiges Zertifikat der ITSG, das auch unterjährig bei der monatlichen Übertragung der Beitragsnachweise und SV-Meldungen zum Einsatz kommt. Wer kein solches Zertifikat nutzt, kann den Stammdatenabruf auch direkt über sv.net durchführen.


    Der letzte Punkt des Verfahrens, die Erstellung und der Versand des (elektronischen) Lohnnachweises, wird noch per Update ins Programm eingepflegt. Derzeit lässt sich der Lohnnachweis noch nicht übertragen oder drucken. Für die Übertragung des Lohnnachweises für 2016 haben Sie noch bis zum 16.02.2017 Zeit. Die UV-Jahresmeldung hingegen lässt sich bereits jetzt drucken und ggf. übertragen.


    Das gesamte Verfahren haben wir in dieser FAQ erläutert: https://www.buhl.de/faqs.html?article=1858


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel