Hallo,
ich habe im Jahr 2015 von meinem Vater ein Haus geerbt. Dieses habe ich für rund 15.000 Euro saniert (Elektro, Sanitär, usw.).
In dem Haus wohnt mein Sohn, der derzeit eine Ausbildung macht und keine Miete zahlt (zahlen kann ;-)).
Die Lohn- Anfahrtskosten dieser Sanierung kann ich als Auftraggeber vermutlich als Handwerkerleistungen in meiner Einkommenssteuererklärung angeben.
Besteht aber ggf. auch eine schlauere Möglichkeit, die Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen?
Oder ist dieses ein klassisches Beispiel für den (meinen ersten) Gang zum Steuerberater?
Danke im Voraus
Clas