Berufsausbildung fristlos vom Arbeitgeber gekündigt, nun zweite Ausbildung, wie eintragen

  • Hallo,


    mein Sohn (19 Jahre) hat 08/2015 eine Berufsausbildung angefangen, wurde in 08/2016 gekündigt und fing zum 01.10.2016 bei einem neuen Betrieb an. Dieselbe Ausbildung, allerdings Neustart wieder im 1. Ausbildungsjahr.
    WIe trage ich das ein ? Die Software fragt nach "erster Zeitraum"


    Ich habe einen Screenshot vom letzten Jahr beigefügt.
    Ich tendiere dazu, die neue Ausbildung als "erster Zeitraum" zu benennen (also 01.10.16 - 31.07.18)


    Vorab schon mal Danke für lesen.

  • Ich tendiere dazu, die neue Ausbildung als "erster Zeitraum" zu benennen (also 01.10.16 - 31.07.18)

    Ich würde dazu tendieren, die ursprüngliche Ausbildung in den ersten Zeitraum zu übernehmen - also 01.01.-xx.08.2016.
    Dann "Konnte Moritz eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen?" mit "JA" beantworten.
    Gleiches gilt wohl für die Frage "Befand Moritz sich in einer Übergangszeit ...?" - auch mit "JA" beantworten. Die darauffolgende Frage bezüglich "arbeitssuchend gemeldet" entsprechend der Tatsachen beantworten.
    Die neue Ausbildung kommt dann in einen zweiten Zeitraum.

  • Ich würde dazu tendieren, die ursprüngliche Ausbildung in den ersten Zeitraum zu übernehmen - also 01.01.-xx.08.2016.Dann "Konnte Moritz eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen?" mit "JA" beantworten.
    Gleiches gilt wohl für die Frage "Befand Moritz sich in einer Übergangszeit ...?" - auch mit "JA" beantworten. Die darauffolgende Frage bezüglich "arbeitssuchend gemeldet" entsprechend der Tatsachen beantworten.
    Die neue Ausbildung kommt dann in einen zweiten Zeitraum.

    Vielen Dank für die Antwort. Dann werde ich das mal so probieren. Hört sich ja auch logisch und richtig an.

  • Hört sich ja auch logisch und richtig an.

    Dann würde ich aber in einem Begleitschreiben an das Finanzamt darauf hinweisen, denn die "normale" Ausbildungsdauer wird dadurch ja nicht unerheblich überschritten und die Leute dort kennen die Ausbildungsdauern.

  • Dann würde ich aber in einem Begleitschreiben an das Finanzamt darauf hinweisen, denn die "normale" Ausbildungsdauer wird dadurch ja nicht unerheblich überschritten und die Leute dort kennen die Ausbildungsdauern.

    Sicheer, aber da es ja eine Lücke gibt und für den zweiten Zeitraum einen neuen Ausbildungsbetrieb, sollte das eigentlich logisch sein, daß die erste Ausbildung nicht abgeschlossen wurde. Aber schaden kann der Hinweis auf keinen Fall. ^^

    • Offizieller Beitrag

    Sicheer, aber da es ja eine Lücke gibt und für den zweiten Zeitraum einen neuen Ausbildungsbetrieb, sollte das eigentlich logisch sein, daß die erste Ausbildung nicht abgeschlossen wurde. Aber schaden kann der Hinweis auf keinen Fall.

    Na ja, ich würde es mit erwähnen. Könnte ja auch seitens des FA angenommen werden, daß hier etwas falsch eingetragen wurde, auch wenn die chronologische Reihenfolge in sich geschlossen und logisch ist.