Umsatzsteuervorauszahlung 4. Quartal

  • Guten Morgen in die Runde,


    ich habe ein kleines Buchungsproblem kreiert und suche nun nach einer praktischen Lösung für eben dieses :) Ich hoffe sehr, dass mir jemand dabei helfen kann.


    Also, alles fing damit an, dass mir 2015 nicht hinreichend klar war, dass ich die Umsatzsteuervorauszahlung für das 4. Quartal grundsätzlich noch auf den 31.12.2015 buchen kann (habe dem FA ein Lastschriftmandat erteilt). Als mir dann bei der Umsatzsteuererklärung für 2015 auffiel, dass so eine Buchung fehlt und ich im Soll bin, sagte man mir beim FA, ich könne die Zahlung für das 4. Quartal einfach im Vorauszahlungssoll nachtragen und gut, das Geld sei ja ordnungsgemäß abgebucht worden. Habe ich so gemacht, die Summe meiner Vorauszahlungen stimmte dann auch wieder, also erst mal alles schick.


    So weit, so gut, aber dummerweise muss ich bis zur nächsten WISO-Sitzung schon wieder vergessen haben, wie’s läuft … und so habe ich die betreffende Vorauszahlung stumpf nach Kontoauszug in der EÜR für 2016 noch mal erfasst. Ja, und jetzt sitze ich wieder an der Umsatzsteuererklärung und merke (endlich), warum die nicht stimmt: Die Vorauszahlung für das 4. Quartal 2015 (eingebucht am 12.01.2016) müsste logischerweise wieder raus und die Vorauszahlung fürs 4. Quartal 2016 müsste mit Datum vom 31.12.2016 noch irgendwie rein (auch verpeilt, Voranmeldung ist fristgemäß am 08.01.2017 raus).


    Wie mache ich das denn nun am dümmsten — jetzt, wo ja auch alle Buchungen direkt nach der Übermittlung festgeschrieben werden?


    Beschämt
    icewater

  • Moin icewater,


    kein Grund zur "Demut" - ich nutze die Unternehmersuite und in diesem Unterforum gibt es einige Beiträge mit dem Prädikat "Alle Jahre wieder..." :whistling: :D


    Du kannst die falsche Buchung stornieren - also entweder mit einem negativen Betrag buchen oder notfalls den Buchungssatz einfach umdrehen und neu buchen: Verrechnungskonto an Bank. Dann buchst Du die Vorauszahlung zum 31.12. ein: 1780 an Verrechnungskonto.


    Damit "passen" dann auch die EUR und die Steuererklärung :) (kannst Du ja nochmal senden mit dem Vermerk "Korrektur").


    Viele Grüsse
    Maulwurf

  • Moin Maulwurf,


    1000 Dank für deine Antwort! Ich hatte fast schon damit gerechnet, keine mehr zu bekommen … nachdem ich letztes Jahr bereits mit dieser Fragestellung unterwegs war, wird immer peinlicher.


    Damit ich jetzt auch wirklich alles richtig mache:


    1. Die Vorauszahlung für das 4. Quartal 2015 korrigiere ich nun mit einer Gegenbuchung mit demselben Datum (12.01.2016) und demselben Sachkonto (1780), aber wähle bei „Art der Buchung“ „Einnahme“ statt wie vorausgewählt „Ausgabe“ (negative Buchungsbeträge nimmt das Programm irgendwie nicht), richtig? Und da diese Änderung das 1. Quartal betrifft — muss ich dann auch eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung fürs 1. Quartal abgeben (geht das überhaupt noch)?


    2. Und die Vorauszahlung für das 4. Quartal 2016 buche ich noch zum 31.12.2016 ein, aber muss dann ebenfalls eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung fürs 4. Quartal senden, da ja schon alles festgeschrieben ist, oder? Und das läuft dann jedes Jahr so: Voranmeldung abgeben, dann die Zahlung zum 31.12. nachbuchen und korrigierte Voranmeldung hinterher? Direkt mit der Voranmeldung kann ich den Betrag ja nicht einbuchen, sonst erscheint ja keine Zahllast, schätze ich …


    3. And last, but not least: Diese korrigierten Voranmeldungen schicke ich jetzt direkt los oder erst, wenn ich auch die entsprechende Umsatzsteuererklärung etc. übermittele?


    Menno, das ganze Jahr über komme ich zurecht, aber dann :/


    Es dankt und grüßt sehr, sehr
    icewater

  • Ähm, deine Voranmeldung war doch nicht falsch, so dass du jetzt eine korrigierte abgeben willst - sondern du willst doch nur das Buchungsdatum für die Zahlung ändern. Und da schon festgeschrieben, die Stornobuchung. diese ganze Übung ist doch nur dafür, dass deine USt-Jahreserklärung dann stimmt und die hast du doch für 2016 noch nicht abgegeben oder?

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


    EÜR & Kasse
    Betriebssystem: Windows 10

  • Hm, jetzt, wo du es sagst, Fofinha — ne, stimmt, verdammt, Umsatzsteuervorauszahlungen enthalten natürlich keine Vorsteuer, insofern unschädlich, was ich da noch hin und her buche, DANKE (ich werde wohl langsam etwas irre 8o ).

  • Moin icewater,


    jetzt verwirrst Du mich etwas; was meinst Du mit...?


    Umsatzsteuervorauszahlungen enthalten natürlich keine Vorsteuer,

    Meinst Du evtl. das Vorauszahlungssoll? Das ist natürlich richtig, dieses taucht nur in der Jahreserklärung auf..


    Ich hatte mich mit meiner Antwort auf die Buchung von IV/2016 bezogen, wenn Du also, wie in Deinem 2. Ansatz beschreibst, diese Zahlung zum 31.12. einbuchst und die Zahlung in 2017 dann auf das Verrechnungskonto, dann ist das so i. O. :)


    Bei der Buchung der Vorauszahlung IV/2015 sieht das etwas anders aus, da diese aufgrund der "verschobenen" Fälligkeit auf den 11.01.2016 nicht mehr in den 10-Tages-Rahmen fällt und die Zahlung damit in die EÜR 2016.


    http://www.roedl.de/themen/ofd…n-wiederkehrende-ausgaben


    Dort muss also nur das VZ-Soll in der Jahreserklärung 2015 eingetragen werden, wie Du es ja auch gemacht hast :)


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Moin Maulwurf,


    meine Antwort bezog sich darauf, dass in der Buchung „Umsatzsteuervorauszahlung“ (Sachkonto 1780) ja an sich „Keine Umsatzsteuer“ enthalten ist, vielleicht etwas blöd ausgedrückt, ich geb’s zu ;) Ich hatte mich halt gefragt, ob sich meine Voranmeldung für den Zeitraum dann ändert und ich eine korrigierte abgeben muss.


    Die Buchung fürs 4. Quartal 2016 habe ich jetzt mit Datum vom 31.12.2016 nachgetragen und die fürs 4. Quartal 2015 wie oben von mir angedacht mit einer Gegenbuchung (mit demselben Datum (12.01.2016) und demselben Sachkonto (1780) als „Einnahme“) neutralisiert — nun stimmt auch meine Umsatzsteuererklärung.


    Die Sache mit dem Verrechnungskonto in 2017 verstehe ich aber leider nicht. Da ich dem FA ja ein Lastschriftmandat erteilt habe, dachte ich, dass die Buchungen für die Umsatzsteuervorauszahlungen fürs 4. Quartal immer dem entsprechenden Jahr zugerechnet werden, so steht es doch auch hier http://www.roedl.de/themen/ofd…n-wiederkehrende-ausgaben unter „Abflusszeitpunkt bei Lastschrifteinzug“ — oder verstehe ich da wieder etwas falsch? Bitte nicht …



    Beste Grüße
    icewater

  • Moin,


    fast richtig :) - was die Zahlung per LS betrifft. Aber: damit für die Zahlung des 4. Quartals die Regelung angewendet werden kann (und damit die Ausgabe in 2015 relevant werden würde), besteht ja zusätzlich die Anforderung der Fälligkeit in diesem Zeitraum. Diese war aber erst am 11.01.2016, da der 10.01. ein Sonntag war. Somit war in diesem Jahr die 10- Tage- Regelung nicht anwendbar, die Ausgabe fließt in die EUR 2016 ein.


    (s. a. im Link das Beispiel unter"Kann der 10-Tages- Zeitraum verlängert werden?")


    Viele Grüsse :)
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    noch mal lieben Dank für deine Antwort. Habe jetzt eine Runde geheult und versuche mich noch mal reinzudenken, was nun zu tun ist (wäre inzwischen auch verzweifelt genug, die Sache wegen dieser einen bescheuerten Buchung einem Steuerberater zu übergeben, aber leider übernimmt keiner mehr, wenn ich schon das ganze Jahr allein in meinem Programm gebucht habe).


    Also, meine Umsatzsteuererklärung für 2016 stimmt ja inzwischen — aber erst, seitdem ich die Vorauszahlung fürs 4. Quartal 2015 wieder mittels Gegenbuchung neutralisiert habe. Wenn ich dich richtig verstehe, müsste diese Buchung aber nun doch in die EUR für 2016 einfließen … aber ich wüsste nicht, wie, denn dann hätte ich ja mit der nachgetragenen Vorauszahlung fürs 4. Quartal 2016 wieder insgesamt 5 Vorauszahlungen und damit eine falsche Gesamtsumme drin :/ .


    Und was ich leider auch immer noch nicht verstehe, ist der Abschnitt zur Vorauszahlung fürs 4. Quartal 2016, zu der du heute schriebst: „… wenn Du diese Zahlung zum 31.12. einbuchst und die Zahlung in 2017 dann auf das Verrechnungskonto, dann ist das so i. O.“ Ich habe noch nie ein Verrechnungskonto bemüht, aber eben immerhin herausgefunden, dass es in meinem Programm die Sachkonten 1370 „Verrechnungskonto für Gewinnermittlung, ergebniswirksam“ und 1371 „Verrechnungskonto für Gewinnermittlung, nicht ergebniswirksam“ gibt :) — meinst du die? Aber warum muss ich die Vorauszahlung fürs 4. Quartal 2016 denn in der EUR für 2017 nochmals einbuchen, wenn ich sie schon in den laufenden Buchungen für 2016 erfasse und das auch zum 31.12.2016 so passt (weil Fälligkeit und Zurechnung gegeben)?


    Maximal zerknirschte Grüße
    icewater

  • Das muss sich doch aufdroeseln lassen :)


    Erstmal die Umsatzsteuererklärung 2015: die Quartale 1-3 hast Du über das Konto 1780 ein gebucht und die VZ für das 4. Quartal in das Vorauszahlung in das Vorauszahlungssoll nur eingetragen (nichts gebucht) - okay.


    Gebucht (in der EUR) wird das 4. Quartal 15 über das Konto 1790 im Jahr 2016 als Ausgabe. Dann jeweils die Quartale 1-3 über 1780. Dann das 4.: hier dann die Einbuchtung zum 31.12. über das Verrechnungkonto 1780 an 1370. Im Vorauszahlungsoll dürfen auch nur diese 4 Zahlungen erscheinen. Die Zahlung in 2017 dann 1370 an Bank (darf nicht in der EUR als Ausgabe erscheinen).


    Vielleicht können wir uns so nähern, also wenn wir vom gewünschten Ergebnis ausgehen... :)

  • Tränen getrocknet und alles (für 2015 und 2016) so umgesetzt — 1001 Dank, Maulwurf, die Umsatzsteuererklärung stimmt auch so :D
    Die EUR für 2017 habe ich noch nicht angelegt, aber ich bin zuversichtlich, dass ich „1370 an Bank“ dann auch schaffe … und nächstes Jahr um diese Zeit nicht wieder einen Thread mit dem Titel „Umsatzsteuervorauszahlung 4. Quartal“ starten muss :rolleyes:


    PS: Wie verteile ich eigentlich Likes hier? Hättest dir definitiv einen von mir verdient!