Weiterberechnung Reisekosten an Auftraggeber

  • Hallo,


    ich möchte Reisekosten im Rahmen einer Werksbesichtigung an einen Auftraggeber in Deutschland weiterberechnen. Die Reisekosten beinhalten als Hauptbestandteil eine km-Vergütung und als Auslagen Fahrkarten Kurzstrecke Zug/Bus und eine Hafenrundfahrt. Die Auslagen enthalten teilweise ausländische Steuer eines EU-Landes oder sind auch teilweise ohne Steuerausweis. Den Löwenanteil in der Rechnung übernimmt die km-Vergütung, die mit 19 % besteuert wird.


    In der Regel berechne ich netto meine Hauptleistung plus Nebenleistung plus Steuersatz der Hauptleistung. Hier ist mir der Fall nicht ganz klar.


    Meine Fragen:
    Übernimmt die km-Vergütung die Hauptleistung und die Auslagen die Nebenleistung?
    Sollte es so sein, werden dann die Auslagen mit ausländischer Steuer brutto als netto angesetzt plus 19 Prozent?
    Wie werden diese Reisekosten korrekt weiterberechnet?

    Ich wäre hier für Hilfe sehr dankbar.

  • Moin,


    da Du die Rechnung an einen deutschen Unternehmer stellst, beinhalten die Reisekosten als Nebenleistung den gleichen Steuersatz wie die Hauptleistung ( ich gehe mal davon aus, dass Du in dieser Rechnung auch Deine Dienstleistung berechnest).


    Bzgl. der Auslagen würde ich so buchen,wie von Dir beschrieben. Für die Weiterberechnung spielt es also keine Rolle, die Du Deine Aufwände steuerlich behandelst.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo maulwurd23,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort. So wie du es beschreibst, so rechne ich im Normalfall ab.
    Hier liegt der Fall etwas anders.



    ... ( ich gehe mal davon aus, dass Du in dieser Rechnung auch Deine Dienstleistung berechnest). ...

    1. Eine Dienstleistung in welchem Rahmen die Reisekosten angefallen sind gibt es nicht.



    ... ,beinhalten die Reisekosten als Nebenleistung den gleichen Steuersatz wie die Hauptleistung ...

    2. Die Reisekosten, die im Rahmen einer Werksbesichtigung eines Werkes des Auftraggebers entstanden sind, sind der weiterzuberechnende Rechnungsgegenstand. Das sind km-Vergütung zur Anfahrt des Werkes in einem EU-Land und die Auslagen für Bahn/Bus/Hafenrundfahrt mit und ohne ausländischer EU-Steuer.


    Und nun noch einmal meine Frage:
    Wie werden diese Reisekosten korrekt weiterberechnet?


    Viele Grüße ktopf

  • . Eine Dienstleistung in welchem Rahmen die Reisekosten angefallen sind gibt es nicht.

    Verstehe ich nicht,sorry. Dein Auftraggeber wird Dich ja nicht nur für's Reisen bezahlen. Es wird doch auch eine Leistung Deinerseits vereinbart sein (die auch getrennt berechnet werden kann).


    Aber gut, bestimmt versteht Dich ein Anderer hier besser :)


    Gruss
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    @miwe4


    Dann würdest du die Auslagen brutto (das heißt incl. ausländischer EU-Steuer) berechnen plus Regelsteuersatz in D.?

    Hat doch mit der ausländischen Steuer nichts zu tun, sondern wie Du Deine Kosten weiter berechnest und ob Du ggf. seine deutsche USt übernehmen willst (was ich wohl weniger glaube).