Reinigungskosten und beschädigte Kleidung korrekt angeben / Tips?

  • Hallo Forengemeinde,


    ich habe mir bisher einige Urteile und Ratgeber im Internet sowie die einschlägigen Tips aus dem Steuer Sparbuch selber durchgelesen,
    werde aber für meinen speziellen Fall nicht schlau aus dem dort gefundenen.


    Folgende Rahmenbedingungen:
    Ich bin im Vertrieb tätig für Zulieferer des Maschinenbaus. Täglich getragene Hemden und Anzüge sind daher leider keine Arbeitskleidung persee.
    Nun ist es aber ja so, dass die Reinigung der Kleidung bei durch konkrete beruflich bedingte Anlässe verursachte Verunreinigungen steuerlich absetzbar ist.


    Ich habe unter meinen Kunden solche die Kunststoffe verarbeiten und auch auch solche welche Räucheranlagen herstellen.
    Die Kleidung ist nach einem Besuch bei einem dieser Kunden nicht mehr zu gebraucht, auch auslüften hilft nicht. Ich würde dies als Verunreinigung durch einen konkreten beruflichen Anlass verstehen und absetzen wollen.
    Nun würde ich allerdings gerne erklären in der Steuer wie es zur Verunreinigung gekommen ist damit es zu keinem großen hin und her kommen muss. Im Steuer Sparbuch kann ich allerdings keine Möglichkeit hierzu finden.
    "Reinigungskosten" umfasst hier lediglich das "selber waschen"? Kann mir jemand einen Hinweis geben?


    Fall 2:
    Bei einem Kunden ist mir eine Anzughose zerrissen worden durch einen herabfallenden Edelstahlwinkel von einer Prototypen Anlage. Glück im Unglück. Aber auch diese Hose müsste ja absetzbar sein, denn sie wurde durch ein Ereignis beim Kunden beschädigt (Wert für die Versicherung zu klein). Wie gehe ich dieses im Steuer Sparbuch am besten an?


    Grüße und vielen Dank vorab für eure Hilfe.


    Sebastian

  • Im Steuer Sparbuch kann ich allerdings keine Möglichkeit hierzu finden.

    Es gibt doch das Anschreiben. Hier kannst du alle Erläuterungen geben, die du zur Glaubhaftmachung deiner Angaben machen möchtest.


    Aber auch diese Hose müsste ja absetzbar sein,

    Wer hat denn daran Schuld? Wenn es ein Mitarbeiter des Kunden war, musst du zuerst einmal diesen oder den Kunden um Ersatz bitten. Die Allgemeinheit kommt nur für solche Dinge auf, wenn kein Ersatz geleistet wird (du musst dich aktiv darum kümmern!).

    • Offizieller Beitrag

    Die Kleidung ist nach einem Besuch bei einem dieser Kunden nicht mehr zu gebraucht, auch auslüften hilft nicht.

    Und Reinigung? ?(


    "Reinigungskosten" umfasst hier lediglich das "selber waschen"?

    Die Reinigung erstellt doch Quittungen mit Beschreibung des Artikels und der Art der Reinigung. ?(


    Bei einem Kunden ist mir eine Anzughose zerrissen worden durch einen herabfallenden Edelstahlwinkel von einer Prototypen Anlage. Glück im Unglück. Aber auch diese Hose müsste ja absetzbar sein, denn sie wurde durch ein Ereignis beim Kunden beschädigt (Wert für die Versicherung zu klein).

    Klassischer Haftpflichtfall. Du musst den Schaden beim Verursacher geltend machen. Der muss Dir den Schaden ersetzen. Dieser wiederum macht den Schaden bei seiner Versicherung geltend und nur er kann darauf umständehalber verzichten. Wenn Du gegenüber dem Kunden auf Erstattung verzichtest, dann ist es m.E. Dein Privatvergnügen.

  • Zunächst vielen Dank für die Antworten.


    Bezüglich der Frage

    Wer hat denn daran Schuld? Wenn es ein Mitarbeiter des Kunden war, musst du zuerst einmal diesen oder den Kunden um Ersatz bitten. Die Allgemeinheit kommt nur für solche Dinge auf, wenn kein Ersatz geleistet wird (du musst dich aktiv darum kümmern!).

    Naja.. daran Schuld...letztlich wohl niemand, höchstens ich. Ich würde es als Unfall bezeichnen wollen. Ich habe das Steuergehäuse einer Maschine geöffnet um Hand an mein eigenes Produkt anzulegen und dem Kunden etwas zu erklären, deswegen war ich in der Reichweite. Der Winkel war aufgrund des frühen Status noch nicht korrekt befestigt was ich nicht wusste und ist gefallen. Da mich niemand angewiesen hat das ich die Tür selber öffnen soll ists wohl so eine Sache mit der Versicherung.

  • Der Winkel war aufgrund des frühen Status noch nicht korrekt befestigt was ich nicht wusste und ist gefallen.

    Gerade deshalb sieht es für mich nach einem Verschulden der betreffenden Firma - Stichwort "Verkehrssicherungspflicht". Somit wohl eben kein Fall für die Steuererklärung - was den Vorteil hätte, daß man den Schaden (des Zeitwerts bzw. Reinigungskosten) ersetzt bekommt nur nicht nur steuerlich absetzen kann (also zu weniger als der Hälfte ersetzt bekommt).


    Und Reinigung?

    Dem kann ich mich nur anschließen - Deine Ausführung interpretiere ich so, daß "Auslüften" das Maximum an Aktivitäten war, die Kleidung wieder gebrauchsfähig zu machen. Das wäre aber nun wirklich zu wenig, um Eingang in die Steuererklärung zu finden.