Bonus von der GKK

  • Hallo


    ich habe einen Bonus von meiner KK bekommen. Da mir aber teilweiese Kosten entstanden sind (Zahnreinigung) mindert der Bonus die Beträge nicht.



    Muss ich dann nur den Bonus eintragen, welcher für mich umsonst war oder kann ich alles rauslassen da es ein Bonus-Programm ist? Muss ich dann ein Zusatz mit Begründung zum FA schicken?


    Ich bin zwar weit über meinen Höhstbetrag drüber, trotzdem zieht er mir was von der Steuererstattung ab. Meine Mutter hat viel mehr erstattet bekommen und bei ihr wird nichts von der Steuererstattung abgezogen

    • Offizieller Beitrag
  • Die Urteile habe ich schon gelesen, aber dort steht nicht wenn nur teileweise für die wiederbekommenen Zahlungen Vorleistungen meinnerseits getätigt wurde und wie ich dies dann in das Programm eingeben.


    Wie soll das dann eine Auswirkung auf die Höhe der Steuerfestsetzung haben?

    Ich dachte das es der Bonus von meinen gezahlten Leistung abgezogen wird und dadurch der Abzug gemindert wird.
    Da ich aber ca. 3000€ abzugsfähige Ausgaben habe, aber nur 1900€ berücksichtigt wird, dachte ich das dafür was von den 3000€ wieder gegengerechnet wird!

  • aber dort steht nicht wenn nur teileweise für die wiederbekommenen Zahlungen Vorleistungen meinnerseits getätigt wurde

    Richtig. Dort steht aber auch nicht, daß das nur für die komplette Erstattung der Vorleistungen gilt. Soweit ich Bonusprogramme kenne, gibt es im allgemeinen meistens nur eine teilweise Erstattung.
    Da gemäß des Urteils des BFH der Bonus nicht den Sonderausgabenabzug mindert, muß er auch nicht angegeben werden:

    Zitat von haufe.de

    Der BFH ergänzt, dass die Bonuszahlung bei F steuerlich nicht zu erfassen ist.


    Da ich aber ca. 3000€ abzugsfähige Ausgaben habe, aber nur 1900€ berücksichtigt wird

    Wie setzen sich denn die ca. 3000 € zusammen? Nur Krankenkassenbeiträge?

  • ja AN-Beträge zur KV 4285€


    habe aber auch gelesen: Nur wenn ein Versicherter Kosten für Gesundheitsmaßnamen von der Krankenkasse erstattet bekommt, die er vorab privat finanziert hat, handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung. Die Erstattung müsste demnach nicht in der Steuererklärung eingetragen werden.Bekommt der Versicherte allerdings eine Bonuszahlung, ohne dass ihm im Vorfeld Kosten entstanden sind, sollen die Boni oder Prämien weiterhin den Sonderausgabenabzug schmälern.

  • ja AN-Beträge zur KV 4285€

    Na dann ist das doch diesbezüglich ganz einfach - Stichwort "Lohnsteuerbescheinigung". Diese trägst Du eh 1:1 ins Programm ein, somit sind die Beiträge zur KV auch eingetragen und werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen ("Basisversicherung", Beiträge der GKV vermindert um 4 %) auch über 1900 € hinaus berücksichtigt - in Deinem Fall müßten das ca. 4113 € sein (4285 € * 0,96).

  • ich will das thema nochmal aufgreifen.


    Lt. Wiso:

    Zitat

    Der Unterschied liegt in der steuerlichen Behandlung.


    In beiden Fällen müssen Sie zunächst die Zahlungen als Beitragsrückerstattungen in Ihrer Steuererklärung eintragen. Handelt es sich um Zahlungen aus einem Bonus-Programm, mindern diese nicht Ihre Beiträge. Dies wurde auch in einem Urteil vom Bundesfinanzhof bestätigt.


    wie sage ich dem FA das ich selbst Unkosten oder das es sich um ein Bonusprogramm handelt. Ich soll ja lt. Wiso auf jeden Fall die Beiträgsrückerstattung eintragen.

  • ich will das thema nochmal aufgreifen.



    Lt. Wiso:
    Der Unterschied liegt in der steuerlichen Behandlung.


    In beiden Fällen müssen Sie zunächst die Zahlungen als Beitragsrückerstattungen in Ihrer Steuererklärung eintragen. Handelt es sich um Zahlungen aus einem Bonus-Programm, mindern diese nicht Ihre Beiträge. Dies wurde auch in einem Urteil vom Bundesfinanzhof bestätigt.


    [/quote]
    wie sage ich dem FA das ich selbst Unkosten oder das es sich um ein
    Bonusprogramm handelt. Ich soll ja lt. Wiso auf jeden Fall die
    Beiträgsrückerstattung eintragen.