Abfindung laut Anwalt sehr wahrscheinlich nicht steuerpflichtig

  • Zitat von maulwurf

    da hier, wie gesagt, keine Details bekannt sind

    Es sind alle relevanten Details erläutert worden. Relevant sind auch eh nur eine Handvoll Details, um herauszufinden ob die AF SV fähig ist oder nicht.


    • Abfindung wofür? Wurde beantwortet!
    • Wie hoch ist die Abfindung? Wurde beantwortet
    • Wie hoch war das bisherige Jahreseinkommen? Wurde beantwortet!
  • Nun ja, ich merke aber schon das die eine Hälfte sagt ist abgabefähig die andere nicht, dann mal so dann mal wieder so. Zudem wenn man sich mal anguckt welche postings die größte antwort rate haben, sind es thema bzgl. abfindung also ein heißes plfaster anscheinend. ich bedanke mich bei allen vorallem bei mirwe für ihre so charmante art und wünsche allen das beste ;)

  • warum wird dann von den meisten Empfängern von Abfindungen angestrebt die Zahlung der AF auf das folgejahr in den Januar bestenfalls zu verschieben?

    weil das zu versteuernde Jahreseinkommen dann noch höher wäre und durch die Steuerprogression noch mehr Steuern /Abgaben anfallen würden.


    (Daher versuchen auch viele Arbeitnehmer lieber Überstunden "abzufeiern" als durch die Auszahlung in eine höhere Steuerprog. zu kommen.)

  • Zitat von gandalf1188

    warum wird dann von den meisten Empfängern von Abfindungen angestrebt die Zahlung der AF auf das folgejahr in den Januar bestenfalls zu verschieben?


    Das war eine Suggestivfrage ixtrafloor

    :)


    Weil es ja keinen Sinn ergeben würde, dass man eh hoch addiert oder das Jahreseinkommen vom letzten Jahr nimmt.

  • Natürlich bleiben bei 5.300,-- "Jahresgehalt" die 5.000,-- Abfindung im März noch unangetastet.

    Aber das ist ja genau die "Milchmädchenrechnung", die hier gemacht wird (und wohl - wie miwe4 vermutet - um den Abschied "schmackhaft" zu machen). Der Abfindungsrechner gibt nur einigermaßen richtige Zahlen her, wenn das "Jahresbrutto" eingegeben wird. Wenn aus zwei Monatseinkommen ein Jahresbrutto gezaubert wird, überrascht es nicht, dass hier ein angeblich steuerfreier Betrag ausgewiesen wird.


    Was mich hier sehr viel mehr wundert, ist die Tatsache, dass der Arbeitgeber hier eine steuerfreie Abfindung sieht. Die ist hier m. E. nach überhaupt nicht gegeben, weil der Abfindungsbetrag maximal drei Monatsgehälter abdeckt, die sonst im laufenden Jahr bezogen (und versteuert) worden wären. Eine Zusammenballung (als eine der Voraussetzungen für die 1/5-Regelung) liegt daher m.E. nach nicht vor. Und die 1/5-Regelung ist ja nur eine "Entschärfung" der Steuerlast, aber keine Steuerbefreiung. Für eine Steuerbefreiung sehe ich hier absolut keine Grundlage, auch keine Pauschale oder sonst etwas, was dem TE in den Verhandlungen so alles gesagt worden sein soll.


    Selbst wenn für den Rest des Jahres Arbeitslosengeld bezogen werden sollte, kann hier durchaus noch eine Steuerlast entstehen.

  • Ja da war ich wohl wirklich extrem naiv! Ich hatte gedacht wenn ein Fach-Anwalt mir schreibt das er nach derzeitigen Stand davon ausgeht das ich keine Steuern auf meine AV zahlen müsse, dies ja dann auch stimmen muss. Da, ich aber in den letzten tagen den unglaublichen Fakt erkennen musste, das nahezu jeder möchtgern "Experte", und dazu zähle ich vorallem meine Anwälte (DEVK RSV Premium 24 STd. Direkt Anwalt per telefon) überhaupt keine Ahnung haben!!!


    Was lerne ich daraus?
    Das es wie immer nur UND NUR um´s Geld geht. Man wird belogen und betrogen wo es nur geht....


    Ok.


    Fakt ist jetzt:


    Der Anwalt hat mich mit der Aussage:


    Für die Abfindung besteht ein Steuerfreibetrag, dessen Höhe jedochindividuell und variabel ist. Ob der Freibetrag bei Ihneneinschlägig ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab sowievon Ihren weiteren Einkommensverhältnissen im Laufe des Jahres. AufBasis Ihres bisherigen (regelmäßigen) monatlichen Einkommens gehenwir derzeit davon aus, dass die Abfindung nicht steuerpflichtigist.


    komplett verarscht, richtig??


    Die Basis meines bisherigen Einkommens lag durshnittlich bei 3600€ Brutto.


    Danke euch

  • komplett verarscht, richtig??

    nein, nicht richtig.
    Er hat sich nur auf das bezogen was derzeit Tatsache ist. Ich hatte ja oben schon rot/fett hervorgehoben was mich an so einem Vertrag gestört hätte. Also mich. Da hätte es eben geheißen "Vogel friss oder stirb" bzw. etwas vornehmer. "Herr Gandalf1188 wir können ihnen nicht fest zusichern dass...."
    Ebensowenig wie wir ihnen zusichern können dass es in 5 min. regnet oder sie im Lotto gewinnen werden.


    Nimms wie es ist.

  • komplett verarscht, richtig??

    Ich stimme ixtrafloor zu, "verarscht" sicher nicht, aber eben mit unbestimmten Begriffen zu einem bestimmten Handeln verleitet.
    War der Anwalt ein Fachanwalt für Steuerecht? Ich nehme eher an, einer für Arbeitsrecht.


    Aber du hast unterschrieben, und damit ist das "Kind in den Brunnen gefallen". Nimm es als Lehrgeld für die Zukunft. Zwar unter Umständen teuer, aber kaum mehr zu heilen (Falschberatung dürfte es bei dem oben zitierten Text nicht sein, auch wenn die Begrifflichkeiten irreführend sein können).


    Ich wünsche dir, dass du baldigst einen neuen Job findest und dieses Kapitel ruhig abschließen kannst.

    • Offizieller Beitrag

    Und bei der ganzen Diskussion ist noch immer nicht geklärt, wozu die "Abfindung" diente. Trotz mehrfacher Nachfrage immer noch nicht beantwortet. Diente diese Zahlung nur dazu, ihm einen vorzeitigen Abschied, also vor der gesetzlichen Kündigungsfrist, zu versüßen, braucht man sich über die ganzen anderen Dinge schon gar keine Gedanken mehr zu machen. Dann wäre es sowieso voll steuerpflichtiger (regulärer) Arbeitslohn.

  • Und bei der ganzen Diskussion ist noch immer nicht geklärt, wozu die "Abfindung" diente.

    Auch deshalb ist mir ja schleierhaft, weshalb der Arbeitgeber hier steuerfrei auszahlte ...

  • warum wird dann von den meisten Empfängern von Abfindungen angestrebt die Zahlung der AF auf das folgejahr in den Januar bestenfalls zu verschieben?

    Das ist m. E. nicht prinzipiell so, das hängt vom Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab:

    Gerade wenn ein Arbeitsverhältnis gegen Ende des Kalenderjahres (z. B. mit Ablauf Oktober oder November) beendet wird, stellt sich die Frage, ob die Entlassungsentschädigung noch im laufenden Jahr ausgezahlt werden oder der Auszahlungszeitpunkt auf das Folgejahr verschoben werden soll. Diese Überlegung ist deshalb angezeigt, weil bei Auszahlung der Entlassungsentschädigung im laufenden Jahr im Hinblick auf den Bruttoarbeitslohn der Vormonate und den progressiv verlaufenden Einkommensteuertarif die Entlastungswirkung der Fünftelregelung gemindert wird. Kommt es demgegenüber im Folgejahr voraussichtlich über einen längeren Zeitraum zum Bezug von Arbeitslosengeld, das steuerfrei ist und lediglich dem Progressionsvorbehalt unterliegt, wäre eine tarifermäßigte Besteuerung der Abfindung im Folgejahr steuerlich wesentlich günstiger. Deshalb kann es ratsam sein, den Auszahlungszeitpunkt auf das Folgejahr zu verschieden, was allerdings nur dann Sinn macht, wenn sich dann ebenfalls eine Zusammenballung von Einkünften ergibt und damit vom Grundsatz her § 34 Abs. 1 EStG ebenfalls zur Anwendung käme.


    was soll ich zusammenballen? Hallo, ich bekomme eine Abfindung 4900 € Und keine von 490.000€!!!

    Die Zusammenballung hat nichts mit der Höhe der Abfindung an sich zu tun, sondern steht immer im Zusammenhang mit anderen Einkünften im Jahr der Veranlagung. Sprich: Wie die Abfindung letztlich versteuert wird hängt von Deinen weiteren Einkünften im Veranlagungsjahr ab. Daß Du auf die Abfindung (Zahlung ja offenbar im Februar zusammen mit dem Gehalt) jetzt keine Steuer abgezogen bekommst, erscheint mir auch schleierhaft.


    "Für die Abfindung besteht ein Steuerfreibetrag, dessen Höhe jedoch individuell und variabel ist.

    Wie alt ist denn der Anwalt des Arbeitgebers bzw. wie lange hat er denn nicht mehr mit dieser Materie zu tun gehabt?

    Rechtslage seit 1.1.2006: Seit dem 1.1.2006 wird für gezahlte Abfindungen kein Freibetrag mehr gewährt.


    Nein ich brauche auch nicht auf deine Zusammenballung eingehen weil diese für mich absolut unrelevant ist,

    Doch, deine Meinung Interessiert mich sehr!

    Hm, Dein Tonfall und Dein Interesse an seiner Meinung beißen sich aber schon etwas.

    Zitat von Nutzungsbestimmungen des Forums (siehe unten)

    Denke immer daran, dass du es mit Menschen zu tun hast. Das bedeutet vor allem, andere Teilnehmer des Forums so zu behandeln, wie du selbst behandelt werden möchtest.

    Also dann, auch wenn man nicht immer mit der Antwort zufrieden oder übereinstimmend ist - Contenance bewahren ...
    ;)

  • Entschuldigung, dieser gesamte Textabschnitt ist erstunken und erlogen vom RA, ich erkläre es dir:


    RA.: „…Für die Abfindung besteht ein Steuerfreibetrag…“. Richtig: Seit dem 1.1.2006 wird für gezahlte Abfindungen kein Freibetrag mehr gewährt. Die Abfindung wird seitdem in voller Höhe besteuert.



    RA.:Auf Basis Ihres bisherigen (regelmäßigen) monatlichen Einkommens gehen wir derzeit davon aus, dass die Abfindung nicht steuerpflichtig ist…“.
    Richtig: Mein regelmäßiges durchschnittliches Einkommen betrug 3600€, dieser gesamte Satz ergibt null Sinn.



    Was ist also Sache? Es ist so das der Anwalt sich offensichtlich einer Qualifizierten Lüge bediente, dies erfüllt den Tatbestandsmerkmal einer arglistigen Täuschung nach § 123 BGB Abs. 2, somit ist eine anfechtung der bereits unterchriebnen AV möglich.


    Und genau dies werde ich jetzt tun, habe es schon getan.



    MIwe4:


    Fristgerecht und betriebsbedingt also ich brauche keine angst vor einer sperre oder anrechnung zu haben.


    Ich frage noch einmal:


    Die Aussage des Anwaltes, im genauen, was ergibt EUER MEINUNG im Detail einen Sinn und was nicht.

  • RA.: „…Für die Abfindung besteht ein Steuerfreibetrag…“. Richtig: Seit dem 1.1.2006 wird für gezahlte Abfindungen kein Freibetrag mehr gewährt. Die Abfindung wird seitdem in voller Höhe besteuert.

    Du solltest, wenn Du schon den Anwalt zitierst, seine Worte auf vollständig zitieren und nicht nur das was Dir nicht gefällt.


    Der Wortlaut aus Deinem ersten Posting:

    Zitat

    "Für die Abfindung besteht ein Steuerfreibetrag, dessen Höhe jedoch individuell und variabel ist. Ob der Freibetrag bei Ihnen einschlägig ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab sowie von Ihren weiteren Einkommensverhältnissen im Laufe des Jahres. Auf Basis Ihres bisherigen (regelmäßigen) monatlichen Einkommens gehen wir derzeit davon aus, dass die Abfindung nicht steuerpflichtig ist."



    Wenn Du vor lauter $$-Zeichen vor den Augen nicht assoziieren/interpretieren/das geschriebene entsprechend auslegen kannst, auch keine Fragen an den Anwalt stellst, solltest du es auch tunlichst unterlassen den Firmenanwalt der Lüge zu bezichtigen. Was eine "qualifizierte" Lüge sein soll, wirst Du wahrscheinlich auch nicht erklären können.
    Und wenn sich im "laufe des Jahres Deine Einkommensverhältnisse und persönlichen Umstände (ob damit Scheidung/Lohnsteuerklassenänderung oder sowas gemeint sein kann?) nicht ändern, kann auf Basis Deines bisherigen monatlichen Einkommens (also 2 x 2650,--) davon ausgegangen werden, dass die Abfindung nicht Steuerpflichtig ist.
    (noch Fragen?)


    Nachtrag: EOT

    • Offizieller Beitrag

    Fristgerecht und betriebsbedingt

    Und zu welchem Zeitpunkt wäre dann die fristgerechte Kündigung wirksam gewesen und wann wurde diese ausgesprochen?


    Ich kann es irgendwie nicht begreifen. Ist das so schwer, einen klaren Sachverhalt zu formulieren? Von daher brauchst Du Dich gegen den RA auch gar nicht zu wehren. Der hat es wie Du gemacht. Und er hat sich so schwammig und offen in alle Richtungen ausgedrückt, dass man ihm sicherlich nichts kann. Du hättest Dich ggf. vor Leistung der Unterschrift an einen steuerkundigen RA (die gibt es nämlich und nennt sich Fachanwalt für Steuerrecht) oder Steuerberater wenden müssen und die hätten Dich diesbezüglich einkommensteuerlich beraten.

  • Zitat von ixtrafllor

    Hallo,
    schon gut möglich wenn man bedenkt, dass der Steuerfreibetrag 2017 schon bei 8.820,-- € liegt.
    Zudem könntest Du auch einmal nach "Fünftelregelung" suchen.

    Du erzählst jedes mal auch etwas anderes :D Beim einen ersten mal ezählst du mir ich sollte meine Abfindung per 1-5 Regelung besteuern lassen,was aber bei einer Abfindung von 4900€ keinen Sinn wirklich ergibt



    Zitat von babuschka

    Eine Zusammenballung (als eine der Voraussetzungen für die 1/5-Regelung) liegt daher m.E. nach nicht vor



    dann beim anderen male gibst du irgendwelche Zahlen in einen Rechner ein und sagst es wäre JETZT Steuerfrei, achtung Zitat:



    Zitat von ixtrafloor

    Natürlich bleiben bei 5.300,-- "Jahresgehalt" die 5.000,-- Abfindung im März noch unangetastet.

    Zitat von ixtraflorr

    Was eine "qualifizierte" Lüge sein soll, wirst Du wahrscheinlich auch nicht erklären können.

    Ich möchte dich höfflichst bitten, mir soetwas nicht zu Unterstellen. Recht ist kein Hexenwerk, da gibt es Tatbestandsmerkmale, Vorsatz, fahrlääsigkeit usw. Eigentlich ziemlich selbsterklärend ;)







    Zitat von ixtrafloor

    Du solltest, wenn Du schon den Anwalt zitierst, seine Worte auf vollständig zitieren und nicht nur das was Dir nicht gefällt.

    Du hast es glaube ich immer noch nicht begriffen :D Es gibt keinen Steuerfreibetrag mehr seit 2006!!! Da kann der dahinter noch 10 mal ein komma schreiben und was dahin draxeln, nein, es ist einafach falsch.





    Zitat von miwe4

    Ich kann es irgendwie nicht begreifen. Ist das so schwer, einen klaren Sachverhalt zu formulieren? Von daher brauchst Du Dich gegen den RA auch gar nicht zu wehren. Der hat es wie Du gemacht. Und er hat sich so schwammig und offen in alle Richtungen ausgedrückt, dass man ihm sicherlich nichts kann.

    Und ich kann es einfach wikrlich nicht begreifen was du von mir willst?! Ich habe den Sachverhalt so deutlich wie es ging geäußert, keiner - außer ixtrafloor-, hatte probleme mir zu folgen oder den Wunsch geäußert wissen zu wollen wann ich fristgerecht gekündigt worden bin oder zu wann etc. Denkst dui ch kenne nicht die gesetzlichen vorrausetzungen für eine Kündigung um beim AA keine sperre zu riskieren? Du kannst gerne noch so lange quengeln, du wirst diese Information nicht von mir bekommen, warum hab eich dir auch schon gesagt.

    • Offizieller Beitrag

    Und ich kann es einfach wikrlich nicht begreifen was du von mir willst?! Ich habe den Sachverhalt so deutlich wie es ging geäußert, keiner - außer ixtrafloor-, hatte probleme mir zu folgen oder den Wunsch geäußert wissen zu wollen wann ich fristgerecht gekündigt worden bin oder zu wann etc. Denkst dui ch kenne nicht die gesetzlichen vorrausetzungen für eine Kündigung um beim AA keine sperre zu riskieren? Du kannst gerne noch so lange quengeln, du wirst diese Information nicht von mir bekommen, warum hab eich dir auch schon gesagt.

    Kein Mensch kann aus diesen Daten irgendwelche Rückschlüsse auf Deine Person treffen. Und ohne diese Angaben kann Deine Frage niemand zu 100% beantworten.


    Da zu den bekannten Zahlen alles gesagt worden ist schließe ich den Thread nun.