Kilometerpauschale Vollzeit Arbeit + Studium

  • Hallo liebes Forum,


    Ich habe da mal eine Frage.


    Wie kann ein Arbeitnehmer der neben der Arbeit studiert seine Kilometer absetzen?


    Einfach mal ein Beispiel.:


    Der Arbeitnehmer fährt 40km zur Arbeit.
    Nach seiner Arbeitszeit fährt dieser dann 25 km zur Universität. Anschließend 27km nach Hause.
    Wie kann diese Strecke als Fortbildungsmaßnahme abgesetzt werden?


    Kann er den Weg nach Hause dann auch absetzen?


    Wie sieht es an den Tagen an dem die Universität besucht wird mit Verpflegungspauschalen aus? Kann hier auch etwas abgesetzt werden?


    Vielen Dank im Voraus! :)

    • Offizieller Beitrag

    Wer sich in dieses Forum verirrt hat doch im Normalfall ein Steuerprogramm von Buhl - Du nicht? Da wird doch normalerweise alles erklärt. Mußt nur den Abschnitt "Fortbildungskosten" Schritt für Schritt durcharbeiten, wenn Du ein Programm aus der WISO-Reihe hast.

    • Offizieller Beitrag

    Einfach mal ein Beispiel.:


    Der Arbeitnehmer fährt 40km zur Arbeit.
    Nach seiner Arbeitszeit fährt dieser dann 25 km zur Universität. Anschließend 27km nach Hause.
    Wie kann diese Strecke als Fortbildungsmaßnahme abgesetzt werden?


    Kann er den Weg nach Hause dann auch absetzen?

    Ist das ein Schulungsfall oder liegt dem ein tatsächlicher Steuerfall zugrunde?

  • Hallo,


    Das Steuerprogramm ist natürlich vorhanden.
    Ich möchte hier keine Beratung, jedoch ist dieser Fall für mich etwas unschlüssig.


    Hier wird geschrieben das dort die Dienstreisenpauschale anzusetzen ist. Also jeder Kilometer voll absetzbar.
    Was für mich nur nicht klar ist, ist der Weg nach Hause dann auch absetzbar, oder ist dieser bereits mit der Kilometerpauschale zur Arbeit abgegolten?

    • Offizieller Beitrag

    Das Steuerprogramm ist natürlich vorhanden.

    Das war nicht Billys Intention bei seiner Antwort.



    Ist das ein Schulungsfall oder liegt dem ein tatsächlicher Steuerfall zugrunde?

    Noch einmal, ist dies ein Echtfall oder eine Schulungsaufgabe.



    Abgesehen davon wurde der Sachverhalt hier schon öfter besprochen und wäre auch über die erweiterte Forumssuche auffindbar.


    Und die Strecken malt man sich am besten einmal auch auf ein Blatt Papier, dann kommt einem meistens auch der richtige Gedanke.

  • Hallo, das ist ein echter Fall.
    Nun ich habe mir schon einige Sachen hier im Forum durchgelesen, aber für mich hat sich dort keine konkrete Antwort rauskristallisiert.


    Mir ist halt unklar, wie sich die Strecke von der Fortbildungsstätte nach Hause absetzen lässt, wenn ich von meiner Arbeitsstätte dort hinfahre.
    Auch ist mir an diesen Tagen nicht klar, ob ich dort die Verpflegungspauschale ansetzen kann.


    Danke für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist halt unklar, wie sich die Strecke von der Fortbildungsstätte nach Hause absetzen lässt, wenn ich von meiner Arbeitsstätte dort hinfahre.

    Den Kilometerangaben nach zu urteilen ist die Fortbildungsstätte zwischen Wohnort und Arbeitsort? Da würdest Du ja die Strecken doppelt absetzen.

    Auch ist mir an diesen Tagen nicht klar, ob ich dort die Verpflegungspauschale ansetzen kann.

    Dauert denn die Weiterbildung mindestens 8h?

    • Offizieller Beitrag

    Schon diverse Male hier im Forum beschrieben:


    Fahrt Wohnung -> 1.Tätigkeitsstätte = hälftige Entfernungspauschale
    Fahrt 1.Tätigkeitsstätte -> Fortbildungsstätte/Studium = Auswärtstätigkeit/Reisekosten -> gefahrene Kilometer mit Pauschale für genutztes Verkehrsmittel oder tatsächlich nachgewiesene Kosten
    Fahrt Fortbildungsstätte/Studium -> Wohnung = Auswärtstätigkeit/Reisekosten -> gefahrene Kilometer mit Pauschale für genutztes Verkehrsmittel oder tatsächlich nachgewiesene Kosten


    Und deshalb sagte ich ja: Aufmalen

  • Hallo,


    die Arbeitsstelle liegt in einer anderen Richtung als die Fortbildungsstätte. Ein Teil des Weges überschneidet sich.


    Arbeit: Schmalleberg - Brilon
    Arbeit-FH : Brilon -Meschede
    Fh nach Hause: Meschede - Schmallenberg


    An Tagen wo nur die FH besucht wird, ist die aufenthaltszeit Länger als 8 Stunden.


    Nach der regulären Arbeitszeit weniger als 8 Stunden.

  • hat miwe4 doch beantwortet. Setze für Wohnung Schmallenberg, für 1. Tätigkeitsstätte Brilon und für Fortbildungsstätte Meschede, dann kannst du genau rechnen.