Nebeneinnahmen, die direkt abgeführt werden

  • Hallo,


    Ich bin circa 5-6 mal im Jahr als Referent im rahmen meines Jobs tätig.
    Dort bekomme ich allerdings ein Honorar, dass ich direkt wieder an meinen Arbeitgeber abführe (bekomme den normalen Lohn weitergezahlt).


    Wie gebe ich diese Einnahme nun in der Steuererklärung per wiso an? Bzw. muss ich das überhaupt, da es ja auf 0 hinausläuft?


    Danke für die Hilfe

  • als Referent im rahmen meines Jobs

    Ich würde sagen, da nicht selbständig (zumindest nach deiner Aussage) keine Angaben (keine Gewinnerzielungsabsicht in meinen Augen). Im Zweifel würde ich beim Finanzamt anrufen und fragen, was du tun sollst.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde den Sachverhalt im Rahmen einer kleinen EÜR erklären. Das Ergebnis der EÜR ist ja weniger beachtlich als eben die Tatsche der Erzielung von Einnahmen.

  • Das Ergebnis der EÜR ist ja weniger beachtlich als eben die Tatsche der Erzielung von Einnahmen.

    Das ist schon richtig - aber hier fehlt es doch m. E. nach schon an der Gewinnerzielungsabsicht.

    • Offizieller Beitrag

    Aber deshalb sind m.E. dennoch erzielte Einnahmen zwingend auch zu erklären. Das Ergebnis spielt dabei letztlich keinerlei Rolle. Die Überschusserzielungsabsicht hat letztlich ausschließlich das FA zu prüfen. Der TE könnte ja auch auf die Idee kommen, ihm in Zusammenhang mit der Tätigkeit entstandene Betriebsausgaben geltend zu machen. Da würde diese Überlegung dann in der Tat anzustellen sein.

  • Aber ohne entsprechende Anmeldung beim FA und einer dort neu vergebenen Steuernummer, wird das nur Probleme geben, oder? Außerdem hat der TE dann plötzlich einen Gewinn zu versteuern, den er/sie nicht tatsächlich hat. Denn der Arbeitgeber wird seinen AN wohl kaum eine Rechnung stellen, somit gibt es keinen Beleg für die Ausgabe.


    Aber wenn wir mal ehrlich sind, diskutieren wir hier einen Fall, den es eigentlich gar nicht geben dürfte und daher auch im Steuerecht vermutlich so nicht vorgesehen ist. Entweder handelst Du im Auftrag des Arbeitgebers und dann wird das Honorar bei ihm abgerechnet oder Du macht es eigenständig und damit selbständig und dann wäre eine EÜR fällig.


    Die jetzige Konstruktion ist völlig absurd. Es sollte rechtssicher gemacht werden, in dem durch Vereinbarungen u.a. Belege klar gestellt wird, dass Du das Geld im Namen und auf Rechnung des AG (quasi treuhänderisch) übernommen hast (aber warum, war es bar?). Dann baruchst Du nichts weiter in dre eigenen Steuererklärung zu beachten.

    • Offizieller Beitrag

    Aber ohne entsprechende Anmeldung beim FA und einer dort neu vergebenen Steuernummer, wird das nur Probleme geben, oder?

    Nicht zwingend und eine Rolle bei der Erklärungspflicht spielt das auch nicht.


    Außerdem hat der TE dann plötzlich einen Gewinn zu versteuern, den er/sie nicht tatsächlich hat. Denn der Arbeitgeber wird seinen AN wohl kaum eine Rechnung stellen, somit gibt es keinen Beleg für die Ausgabe.

    Zum einen macht der TE eine EÜR, zum anderen wird es sicherlich vertragliche Regelungen und Abrechnungsunterlagen geben.


    Aber wenn wir mal ehrlich sind, diskutieren wir hier einen Fall, den es eigentlich gar nicht geben dürfte und daher auch im Steuerecht vermutlich so nicht vorgesehen ist.

    Auch da irrst Du. Der Fall ist grundsätzlich gar nicht so selten. allenfalls die 100%ige Abführung der Einnahmen erstaunt etwas.


    Entweder handelst Du im Auftrag des Arbeitgebers und dann wird das Honorar bei ihm abgerechnet oder Du macht es eigenständig und damit selbständig und dann wäre eine EÜR fällig.

    s.o.