Wie buche ich Forderungen / Verbindlichkeiten von GmbH-Gesellschafter?

  • Hallo,


    ich steh irgendwie auf dem Schlauch. Wie mir angeraten wurde, habe ich jeweils ein Debitorenkonto für unsere 2 Gesellschafter eingerichtet, über die ich Auslagen von Ihnen für die GmbH buchen wollte. Soweit so gut. Nun gibt es aber ja extra Forderungs- und Verbindlichkeitenkonten für Gesellschafter im SKR. Ich bin mir gerade nicht sicher, ob Gesellschafterford./-verbindl. gesondert ausgewiesen werden müssen, aber es sorgt auf jeden Fall für Transparenz nach außen. Nun wollte ich die Debitorenkonten diesen Bilanzkonten zuweisen, dass diese wie ein Sammelkonto fungieren. Doch weder im Debitorenkonto noch in den Bilanzkonten finde ich eine Möglichkeit. Es scheint so zu sein, als ob Debitoren- und Keditorenkonten nur über die Sammelkonten Ford aus L&L und Verbindl. aus L&L zusammengefasst werden. Aber das ist doch in dem Fall nicht sinnvoll? Muss ich immer, wenn ich eine (Zwischen-)Bilanz aufstellen möchte, die Salden der Debitorenkonten manuell über die Bilanzkonten ausbuchen? Und folgerichtig anschließend wieder zurück buchen bzw. als Eingangsbestand einbuchen.
    Lieber wäre mir ja sowieso ein Verrechnungskonto, welches wie die Bankkonten je nach Saldo entweder auf der Passiv- oder auf der Aktivseite auftaucht bzw. sich automatisch auf die genannten Bestandskonten umbucht je nach Saldo. Finde ich aber auch keinen Weg.


    Oder ist das mit dem Debitorenkonte doch keine so gute Idee (kam aber von einer professionellen Buchhalterin) und ich nehme gleich die Bilanzkonten? Da würde es ja trotzdem Sinn machen, jedem Gesellschafter ein eigenes Konto zu geben. Dummerweise sind alle Nummern in der Region schon belegt, eine Nummer wäre von der anderen ziemlich weit weg.


    mhm

  • Moin,


    warum buchst Debitor? Es sind ja eher Verbindlichkeiten (der GmbH) bei Auslagen des Gesellschafters, welche Forderungen hat dieser?


    Ein gesonderter Ausweis in der Bilanz (analog den Privatkonten der Gesellschafter einer Personengesellschaft) ist m. W. nicht erforderlich.


    Gruss
    Maulwurf

  • Ich stimme ixtrafloor mit dem Konto prinzipiell zu - nur wenn es sich wirklich nur um Auslagen handelt, die in regelmäßigen Abständen ausgeglichen werden (z.B. einmal monatlich) kann ich mir schon ein Verrechnungskonto vorstellen. Auf das Konto 1666 gehören eigentlich Verbindlichkeiten aus Schuldverträgen (Käufen, Leasing etc.). Verrechnungskonten werden eher als Art Kontokorrentersatz genommen hier.


    Kontokorrent ist es sicher nicht - hier stimme ich den Vorrednern zu.

  • Moin,


    warum buchst Debitor? Es sind ja eher Verbindlichkeiten (der GmbH) bei Auslagen des Gesellschafters, welche Forderungen hat dieser?

    Äh, ja Kreditor. Ich hasse diese beiden Wörter.




    Die Haufe-Seite hatte ich auch schon gefunden. Noch mal vielen Dank. Dort steht auch, das man pro Gesellschafter ein eigenes Konto erstellen sollte. Ist hinsichtlich der Nummerierungsystematik ja, vor allem bei vielen Gesellschaftern wegen der fehlenden Nummernlücken unschön. Das Problem hat man ja leider öfter bei den SKR's.



    nur wenn es sich wirklich nur um Auslagen handelt, die in regelmäßigen Abständen ausgeglichen werden

    Genau darum handelt es sich hier. Babuschka, was ist dann der konkrete Rat? ich komme nicht dahinter, was Du meinst, außer dass Du 1666 in dem Fall doch nicht empfiehlst:


    "Verrechnungskonten werden eher als Art Kontokorrentersatz genommen hier.
    Kontokorrent ist es sicher nicht - hier stimme ich den Vorrednern zu."

  • Babuschka, was ist dann der konkrete Rat?

    Ich würde hier das Konto #1000 (Kasse) kopieren und beginnend mit #1010 Barauslagen Gesellschafter A, #1011 Barauslagen Gesellschafter B etc. umbenennen. Damit ist auch die Zuordnung zum Thema Barauslagen dargestellt. In der Bilanz sollte dies dann den sonstigen Verbindlichkeiten und den sonstigen Forderungen zugeordnet werden.

  • Moin babuschka,


    interessehalber: was würde aus Deiner Sicht dagegensprechen, ein Kreditorenkonto "Private Auslagen" einzurichten ( ausser der Verknüpfung mit LuL), es sind ja wahrscheinlich nicht alles tatsächlich "bare" Auslagen?


    Danke
    Maulwurf

  • was würde aus Deiner Sicht dagegensprechen, ein Kreditorenkonto "Private Auslagen" einzurichten

    Weil Kreditorenkonten unter dem Begriff "Lieferungen und Leistungen" subsumiert werden. Dies ist hier aber nicht der Fall - die Gesellschafter liefern keine Belege etc. Und so wie ich den TE verstanden habe, sind es (Bar)Auslagen, die die Gesellschafter zunächst "vorgestreckt" haben.

  • Vielen Dank!
    Ich glaube, ich nehme jetzt doch die Verbindlichkeitenkonten, die von der Bezeichnung her dafür vorgesehen sind. Erschaffe im SKR04 3512 und 3513 (nach 3511 Verbindl. geg. Ges. < 1Jahr) und benenne Sie in "Gesellschafter A" und "Gesellschafter B" oder setz da noch ein "Verr.". Sollte daraus eine Forderung werden, aktiviere ich in der Gliederungszuordnung, dass Soll und Haben getrennt auszuweisen sind (sonst. Verbindl. bzw. sonst. Vermögensgegenstände).
    Ich denk mal, dagegen ist nichts einzuwenden.