Hallo zusammen!
Bis jetzt habe ich meine Steuern (Einkommen- und Umsatzsteuer) immer alleine gemacht, weil das nicht kompliziert war. Ich hatte nur Einnahmen und sehr wenig Ausgaben.
Seit Anfang 2016 bin ich an einer VHS als Dozentin für Deutsch tätig. Gleich am Anfang wurde mir gesagt, dass ich für diese Tätigkeit keine Umsatzsteuer abführen muss. Die VHS hat mir eine Bescheinigung ausgestellt, dass die Veranstaltungen von Volkshochschulen nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a) umsatzsteuerfrei sind.
Mittlerweile bin ich mir nicht ganz sicher, ob mich die VHS richtig informiert hat. Ich habe im 2016 meine Umsatzsteuervoranmeldungen regelmäßig und brav abgegeben, aber dabei nur meine Einnahmen aus Übersetzungen angegeben.
Jetzt versuche ich langsam meine Einkommen- und Umsatzsteuererklärung auszufüllen und habe keine Ahnung, wo ich jetzt mein Honorar aus der Dozenttätigkeit eintragen muss. Das ist nebenberufliche Tätigkeit, das ist mir schon klar, aber dann kommt die Frage "Sind umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielt worden?". Muss ich da "Ja" anklicken, da ich umsatzsteuerpflichtig bin? Heißt das dann, dass ich auf das gesamte Honorar im 2016 die Umsatzsteuer abführen muss? Ich glaube nicht, dass mir jetzt diese Bescheinigung der VHS viel helfen wird. Oder doch?
Vielen Dank fürs Lesen und eure Ratschläge.