Entfernungspauschale und Verpflegungsmehraufwand für mehrere Baustellen??

  • Hallo ihr lieben,
    ich bin Angestellter einer großen Firma und wir haben in Berlin und Brandenburg verschiedene Großbaustellen. Ich war 2016 auf 2 verschiedenen dort gewesen für jeweils 6 Monate und bin dort mit Auto täglich hin gefahren. Wenn ich die beiden Baustellen in die Tabelle eintrage, wird ja die Kilometerpauschale berechnet, soweit gut. Wenn ich zum Verpflegungsmehraufwand wechsel und dort die Arbeitstage (in dem Fall für das ganze Jahr 232 Tage) eintragen möchte, wird mir angezeigt das ich nur 91 Tage abrechnen kann??!
    Wie kann ich alle Tage abrechnen??
    Selbst wenn nur die 91 Tage eingetragen werden könnten, so waren es doch zwei verschiedene Baustellen, also müßte ich doch mindestens die 91 Tage zweimal abrechnen können oder?? Aber wie und Wo??
    Was für einen Anlass würdet ihr in meinem Fall eingeben(von den vorkonfigurierten Angaben)?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Lies Dich einmal unter dem Stichwort Dreimonatsregelung ein. Das Programm sollte an irgendeiner Stelle einen Hinweis zeigen, macht das Sparbuch zumindest so.



    Selbst wenn nur die 91 Tage eingetragen werden könnten, so waren es doch zwei verschiedene Baustellen, also müßte ich doch mindestens die 91 Tage zweimal abrechnen können oder?? Aber wie und Wo??

    Wirklich in gesonderten Masken eingegeben ("neuer Zeitraum")?

  • Wenn ich Dich richtig verstehe, so waren es 2* 6 Monate jeweils am Stück, also Januar bis Juni und Juli bis Dezember.
    Dann kannst Du (sofern Du 2015 nicht schon auf der Baustelle warst, die Du ab Januar arbeitstäglich aufgesucht hast) für beide jeweils 3 Monate VMA für die Auswärtstätigkeit ansetzen - sprich 1. Januar bis 31. März (91 Tage) und 1. Juli bis 30 September (92 Tage). Außerdem greift bei Auswärtstätigkeit nicht die Entfernungspauschale sondern 0,30 € je gefahrenen Kilometer bzw. (falls höher) die tatsächlichen Fahrzeugkosten je Kilometer. Voraussetzung ist, daß Dein AG nicht die Baustellen jeweils als erste Tätigkeitsstätte festgelegt hat (was ich mir nicht so richtig vorstellen kann).


    Mit Sicherheit zu mehr Verständnis verhilft das Schreiben des BMF zum Reisekostenrecht.