Arbeitgeber zahlt Zweitwohnung - Nettoeffekt?

  • Hallo zusammen,


    ich trete eine neue Stelle an, die 300km von meinem Erstwohnsitz entfernt ist.
    Der Arbeitgeber bietet an, für die ersten 6 Monate die Kaltmiete (500€) zu übernehmen.


    Meine Frage: welchen Nettoeffekt hat diese Übernahme?


    Meine Überlegungen:
    ? Muss ich die 500€ als Geldwertenvorteil versteuern?
    ? Kann ich dann für diese 6 Monate keine Werbungskosten für die Zweitwohnnug ansetzen?


    Wenn beides zu behjahen ist, wäre der Nettoeffekt doch recht gering oder?


    Danke für die Hilfe!
    Mathias

  • nein, AG kann steuerfrei zahlen und natürlich können Sie diese 500,-- nicht zusätzlich als WK absetzen, dafür aber alle anderen Kosten für Ausstattung, drei Monate Mehraufwand...


    Was meinen Sie mit "Nettoeffekt"? Es ist immer steuerlich günstiger 500,-- nicht zu zahlen als nur als WK absetzen zu können! Beim Ansetzen sparen Sie nur die Steuer auf die 500,--, aber zahlen 500,--.


    Lia

  • nein, AG kann steuerfrei zahlen und natürlich können Sie diese 500,-- nicht zusätzlich als WK absetzen,

    dies stimmt nun nicht - maulwurf hat die Fundstelle ja schon angegeben. Im Gegenzug kann die Miete mit bei der doppelten Haushaltsführung aufgeführt werden, da versteuert.

  • wo steht, dass die 500,-- versteuert werden?

    Dann lies doch bitte einmal die Lohnsteuerrichtlinien und das Einkommensteuergesetz!
    In § 3 Nr. 50 EStG steht: ...die Beträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält, um sie für ihn auszugeben (durchlaufende Gelder), und die Beträge, durch die Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden (Auslagenersatz).


    Ich (und auch meine Vorredner) können hier beim besten Willen keine Auslagen sehen, die der Arbeitgeber ersetzt noch liegen durchlaufende Gelder vor. Genauere Definitionen findest du in R 3.50 LStR bzw. H 3.50 LStH.


    Der AG kann diese steuerfrei zahlen - davon bin ich bei meiner Antwort ausgegangen.

    Das stimmt eben nicht - du solltest von etwas ausgehen, ohne dich zu vergewissern, dass die Rechtslage auch so ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ist aber doch alles eher unter den Gesichtspunkten einer evtl doppelten Haushaltsführung zu betrachten. Das ist der Dreh- und Angelpunkt bei dieser Thematik.


    § 3 Nr. 16 EStG
    Zweitwohnung eines Arbeitnehmers – diese Aufwendungen können Arbeitgeber ersetzen - Quelle: iww.de
    Aufwandsentschädigung für Mietwohnung / 4 Anders ist die Rechtslage bei doppelter Haushaltsführung- Quelle: haufe.de



    Der Arbeitgeber bietet an, für die ersten 6 Monate die Kaltmiete (500€) zu übernehmen.


    Meine Frage: welchen Nettoeffekt hat diese Übernahme?


    Meine Überlegungen:
    ? Muss ich die 500€ als Geldwertenvorteil versteuern?
    ? Kann ich dann für diese 6 Monate keine Werbungskosten für die Zweitwohnnug ansetzen?

    Was dann eben unter Beachtung der Regelungen einer doppelten Haushaltsführung und ggf. auch der Angemessenheit der Wohnung zu prüfen ist.



    Wenn beides zu bejahen ist, wäre der Nettoeffekt doch recht gering oder?

    So oder so bist Du doch immer der Gewinner.