Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Photovoltaikanlage)

  • Hallo, ich habe für meine Photovoltaikanlage (GbR 2 Gesellschafter) die Umsatzsteuererklärung, die Feststellungserklärung und die EÜR fertiggestellt. Ist es möglich in der Einkommensteuererklärung den Gewinn/Verlust aus der Anlage - ohne nochmals eine EÜR oder sonstige Angaben machen zu müssen - einzutragen? Die restlichen Angaben hat das Amt ja schon anderweitig - oder.
    Unter Betriebe, Gewerbebetrieb wird ja wieder eine EÜR gemacht (bzw. ich kann sie wenigstens importieren).

    • Offizieller Beitrag

    Die Einkünfte der Beteiligten sind in deren jeweiligen Einkommensteuererklärungen unter Beteiligungen zur Einkunftsart anzugeben. Wurde hier im Forum schon sehr oft erläutert. Das genutzte Steuerprogramm führt auch entsprechend, ggf. über dessen Programmhilfe auffindbar.

  • Ok, danke. Habe den genannten Eintrag gefunden. Sehe ich es richtig, dass ich dort bei "Beteiligung" die Steuernummer des Gewerbebetriebes, Einkunftsart, Art der Beteiligung, Zuordnung der Einkünfte und bei "laufende Einkünfte" meinen Gewinn / Verlust aus der Feststellungserklärung Anlage FE1 eintrage und den Rest leer lassen kann, denn wenn nicht sind da schon wieder fragen die ich nicht sicher beantworten kann, dann würde ich doch eher bei Betriebe / Gewerbebetriebe alles ausfüllen oder muss ich es unter Beteiligungen machen.

    • Offizieller Beitrag

    Habe den genannten Eintrag gefunden. Sehe ich es richtig, dass ich dort bei "Beteiligung" die Steuernummer des Gewerbebetriebes, Einkunftsart, Art der Beteiligung, Zuordnung der Einkünfte und bei "laufende Einkünfte" meinen Gewinn / Verlust aus der Feststellungserklärung Anlage FE1 eintrage und den Rest leer lassen kann ...

    Sollte so sein.

    .... denn wenn nicht sind da schon wieder fragen die ich nicht sicher beantworten kann, dann würde ich doch eher bei Betriebe / Gewerbebetriebe alles ausfüllen oder muss ich es unter Beteiligungen machen.

    Dann schau doch mal nach Deinem Eintrag unter Beteiligungen anschließend einmal in die Maske zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. ;)

  • Dann schau doch mal nach Deinem Eintrag unter Beteiligungen anschließend einmal in die Maske zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.

    Wie meinst du das, die Einträge bei Einkünften aus Gewerbebetrieb sind noch da? Stehe ich auf dem Schlauch?

  • Noch mal anders gefragt.


    1) Kann ich mir aussuchen ob ich Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausfülle oder Beteiligungen oder muss ich ich meinem Fall (GbR, 2 Gesellschafter, Umsatzsteuererklärung, EÜR, Gesonderte und einheitliche Feststellung erstellt) zwingend eines (welches?) der beiden benutzen?


    2) Bei Beteiligungen: muss ich da bei Art der Beteiligung "gesonderte Feststellung" oder "Mitunternehmer" auswählen und muss ich bei "soll die Berücksichtigung der Einkünfte von Amtswegen erfolgen" ja oder nein machen?

    • Offizieller Beitrag

    Bei Beteiligungen: muss ich da bei Art der Beteiligung "gesonderte Feststellung" oder "Mitunternehmer" auswählen und muss ich bei "soll die Berücksichtigung der Einkünfte von Amtswegen erfolgen" ja oder nein machen?

    Das kommt darauf an, ob Du das Ergebnis schon kennst oder nicht.

    wer ist denn der 2. Mitunternehmer: Ehefrau oder ein anderer?

    Das spielt doch keinerlei Rolle, wenn das FA eine gesonderte und einheitliche Erklärung zur Feststellung der Einkünfte angefordert hat. Das kann durchaus auch in dem einen oder anderen Fall bei Ehegatten erforderlich sein.

  • Ja aber meine Frage ist ja was ich sonst auswählen muss:
    1) Art der Beteiligung: "gesonderte Feststellung" oder "Mitunternehmer" - trifft ja irgendwie beides zu - zumindest verstehe ich das so. Ich bin Mitunternehmer und ich habe eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung gemacht.
    2) "soll die Berücksichtigung der Einkünfte von Amtswegen erfolgen" ja oder nein

    • Offizieller Beitrag

    1) Art der Beteiligung: "gesonderte Feststellung" oder "Mitunternehmer" - trifft ja irgendwie beides zu - zumindest verstehe ich das so. Ich bin Mitunternehmer und ich habe eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung gemacht.

    Das sind zwei komplett unterschiedliche Sachverhalt. Du bist beteiligt, somit Mitunternehmer (Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen). Die Auswahl zu gesonderter Feststellung betrifft die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen eines Einzelunternehmens.

    2) "soll die Berücksichtigung der Einkünfte von Amtswegen erfolgen" ja oder nein

    Ist doch oben schon beantwortet. Nein und bekannten Wert eintragen.


    Du solltest Dich auch mal ein bisschen mit dem Programm beschäftigen und ausprobieren, wie sich die Eingabemasken nach getätigten Eingaben anpassen und weitere Eingaben ermöglichen.

  • Danke für die Antwort, ich arbeite schon bestimmt 15 Jahren mit Steuersoftware (Einkommensteuer), aber dieses Jahr halt zum ersten Mal mit Umsatzsteuer, Feststellung, EÜR etc.
    Verzeiht wenn dann für euch "komische" Nachfragen kommen.
    Ich habe ja ausprobiert, aber egal ob ich gesonderte Feststellung oder Mitunternehmer ausgewählt habe, hat sich weder an der berechnung noch an den Eingabemasken was verändert. Naja egal, dank der Hilfe hier werde ich jetzt Mitunternehmer wählen und Einkünfte von Amtswegen verneinen.


    Ich glaube ich bin dann soweit zum verschicken.Nur noch eine letzte Frage.
    Hätte ich anstatt die Beteiligung auszufüllen auch die Einkünfte Gewerbebetrieb ausfüllen können oder wäre das falsch gewesen?

    • Offizieller Beitrag

    Es sind doch Einkünfte aus Gewerbebetrieb! ?(


    Aber eben solche aus einer Beteiligung und somit als Mitunternehmer. Und dem Finanzamt ist das mit den dazu erforderlichen Daten entsprechend zu erklären, da es ja ggf. die Besteuerungsgrundlagen entsprechend zu ermitteln hat. Und die sind nur bei Kenntlichmachung als Beteiligung/Mitunternehmer eingebbar und landen in einer bestimmten Region der Anlage G.


    Zu der Eingabemaske der Beteiligungseinkünfte gibt es dann aber eben mehrere Wege. Alle führen letztlich in dieselbe Maske.

    • Offizieller Beitrag

    Ich sagte doch, ein bisschen mit dem Programm beschäftigen. Dazu gehört auch, Zeile für Zeile abzuarbeiten und zu lesen.


    In dem ersten Screen siehst Du bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb die Position "Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften". In dem zweiten Screen siehst Du die Position Beteiligungen. Und über beide Positionen kommst Du letztlich in dieselbe Eingabemaske!


    Ich würde mir für das Programm wirklich etwas mehr Zeit nehmen und ggf. auch einmal im Planspielmodus arbeiten.

  • Also habe jetzt ein bisschen gelesen und gespielt.
    Das Ergebnis der Einkommenssteuererklärung ist immer das selbe und zwar auf den Cent genau, egal ob ich "Beteiligungen" ausfülle oder "Gewerbeeinkünfte". Die Anlage G sieht aber anders aus. Wenn ich Gewerbe ausfülle steht der Gewinn / Verlust bei Einzelunternehmen (was ja nicht stimmt!), wenn ich Beteiligungen ausfülle dann steht der Gweinn / Verlust bei "Als Mitunternehmer".


    1) Also lösche ich die Eingabe bei Gewerbe jetzt raus und lasse die bei Beteiligungen drin, das müsste dann doch jetzt endlich stimmen
    2) Habe aber auch gelesen: "Über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erlässt das zuständige Finanzamt einen Feststellungsbescheid. Jeder Beteiligte der Gesellschaft / Gemeinschaft erhält über die Einkünfte der Gesellschaft / Gemeinschaft und seinen Anteil eine Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen, die er in seiner Einkommensteuererklärung zu erklären hat. Das Wohnsitzfinanzamt der jeweiligen Beteiligten erhält vom Betriebsstättenfinanzamt eine Durchschrift der Mitteilung des Beteiligten. Die in Ihrer Steuererklärung einzutragenden Beträge können Sie der Mitteilung des Betriebsstättenfinanzamtes für die jeweilige Gesellschaft / Gemeinschaft entnehmen". Die Feststellungserklärung hab ich ja heute erst weg geschickt, also noch kein Bescheid da. Bedeutet das für mich ich muss bei "Die Berücksichtigung von Amts wegen" dann jetzt doch "JA" ankreuzen