Arbeitsbrille

  • Eine Frage in die Runde. Eine Arbeitsbrille für den Computerarbeitsplatz zahlt der Arbeitgeber. Nun bin ich ja mein eigener "Herr". Wohin in SKR03 verbuche ich eine Brille für mich selber? ?(

    Liebe Grüße - Fofinha
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  • Wohin in SKR03 verbuche ich eine Brille für mich selber?

    Hallo,
    wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, am besten in die ESt-Erklärung, Außergewöhnliche Belastung-> andere außergewöhnlich Belastung.
    Es sei denn, der Doc. hat die Brille als Arbeitsplatzbrille verordnet. § 6 Abs. 2 Bildschirmarbeitsplatzverordnung Dann könnte man 4900 in Erwägung ziehen.
    Solltest Du aber von Deiner priv. Krankenversicherung eine(Teil)-Erstattung bekommen, ist diese abzuziehen.

  • Die Brille ist nicht ärztlich verordnet, die habe ich mir selbst verordnet, weil die normal Gleitsicht nicht mehr so gut für die Bildschirmarbeit funktionierte.


    Ich bekomme nix von der KK.

    Liebe Grüße - Fofinha
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  • weil die normal Gleitsicht nicht mehr so gut für die Bildschirmarbeit funktionierte.

    d.h. Du hast schon einen Brillenpass und diese "normal Gleitsicht" irgendwann Ärztlich verordnet bekommen.
    Wenn ja, dann 4900 als Betriebsausgabe buchen.
    Hier steht


    [quote] spezielle Bildschirmarbeitsbrille können auch Unternehmer selbst nutzen und deren Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Doch gilt hier ebenfalls der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. [\quote]

    • Offizieller Beitrag

    d.h. Du hast schon einen Brillenpass und diese "normal Gleitsicht" irgendwann Ärztlich verordnet bekommen.
    Wenn ja, dann 4900 als Betriebsausgabe buchen.
    Hier steht

    Da nützt auch der tolle Link nichts. Arbeitsplatzbrillen bedingen ganz bestimmter Voraussetzungen. Setze den Leuten bitte nicht immer solche Dinger in den Kopf. Etwas anderes steht übrigens auch in dem verlinkten Beitrag nicht, da stehen eher sogar noch weitere Einschränkungen. Und auch ich habe nicht behauptet, dass Arbeitsplatzbrillen nicht Betriebsausgaben sein können. Nur in dem vom TE geschilderten Sachverhalt sehe ich da keinerlei Raum. So gut dem TE Deine für ihn positive Antwort auch gefällt. Im Zweifel handelt er sich den Ärger und die nähere Überprüfung seiner gesamten Besteuerungsgrundlagen ein.

  • Im Zweifel

    ....sieht es ein möglicher Prüfer ebenso, wie Leute welche die Arbeitsstättenverordnung ausgearbeitet haben.


    Von daher haben sich die Leute deren Texte man in den Links lesen kann schon etwas dabei gedacht wenn sie so etwas schreiben. U.a. auch Leute die vom Steuerzahler ihr Gehalt bekommen.
    Und eine Gleitsichtbrille für den Computerarbeitsplatz ist nicht zu vergleichen mit einer für den Alltag.
    Arbeitskleidung von z.B. Engelbert Strauß ist derzeit so in Mode, dass sie auch als Freizeitkleidung getragen wird, jedoch voll als Betriebsausgabe verbucht werden kann. Ebenso verhält es sich mit den sogen. Stahlkappen-Sicherheitsschuhen, welche z.Teil aus Karbon bestehen und trotz "durchtrittsicherer" Sohle modischer u. leichter sind als mancher Sportschuh.
    Wie auch immer.
    Steter Hinweis auf möglichen Ärger ändert auch nichts an den Tatsachen welche der Gesetzgeber per Verordnung erlässt.
    Letztendlich muss der TE entscheiden. Schließlich ist er alt genug dazu. Und eine neue Brille hat er jetzt ja auch um den Inhalt der Links besser lesen zu können.
    d.h. letztlich, nicht ich habe ihm was in den Kopf gesetzt, eher er sich auf den Kopf.


    guten Tag

  • Ich senfe auch nochmal. Also die Computerbrille ist keine Gleitsichtbrille sondern eine einstärkenbrille, die wirklich nur für den Computer zu verwenden ist, da sie genau für den Abstand ausgelegt ist. Anders wie eine Gleitsichtbrille kann ich damit nicht in der Nähe und nicht in der Weite gucken.
    Ich bekam mit der Alltags-Gleitsicht-Brille bei längerem Arbeiten am Computer immer wieder Kopf und Nackenschmerzen, weil man ständig mit dem Kopf den richtigen Punkt sucht, um gut zu sehen.


    Ich habe mir vom Optikermeister dann eine Brille anpassen lassen. Dafür habe ich ein eigenes Gestell mitgebracht und musste nur für die Gläser 69,00 € bezahlen. Also wie in dem Link von @ixtrafloor beschrieben, ist auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt.

    Liebe Grüße - Fofinha
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    • Offizieller Beitrag

    Also die Computerbrille ist keine Gleitsichtbrille sondern eine einstärkenbrille, die wirklich nur für den Computer zu verwenden ist, da sie genau für den Abstand ausgelegt ist.

    Ich habe mir vom Optikermeister dann eine Brille anpassen lassen. Dafür habe ich ein eigenes Gestell mitgebracht und musste nur für die Gläser 69,00 € bezahlen. Also wie in dem Link von @ixtrafloor beschrieben, ist auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt.

    Und genau das, was Du jetzt zum ersten Mal so dezidiert erwähnst, gehört eigentlich in den Startpost. Nur so kann man eben eine genaue und seriöse Beurteilung des Sachverhaltes mit Rechtsfolgen vornehmen. Und genau das sind ja nun auch u.a. die Voraussetzungen für eine Abziehbarkeit entsprechender Kosten. Nur darum ging mein Hinweis. Und ohne diese zusätzlichen Infos war die Schlussfolgerung eben eine andere.



    Arbeitskleidung von z.B. Engelbert Strauß ist derzeit so in Mode, dass sie auch als Freizeitkleidung getragen wird, jedoch voll als Betriebsausgabe verbucht werden kann. Ebenso verhält es sich mit den sogen. Stahlkappen-Sicherheitsschuhen, welche z.Teil aus Karbon bestehen und trotz "durchtrittsicherer" Sohle modischer u. leichter sind als mancher Sportschuh.
    Wie auch immer.

    Und was sollen schon wieder die Abschweifungen, die mit der Sache an sich gar nichts zu tun haben. Wenn man oben genau gelesen hat, dann weiß man als Experte, wo die offenen und Punkte entscheidungsrelevanten liegen. Und ohne deren Kenntnis mutmaßt man eben nur.

    Steter Hinweis auf möglichen Ärger ändert auch nichts an den Tatsachen welche der Gesetzgeber per Verordnung erlässt.

    Natürlich ist dieser Hinweis erforderlich, wenn bei offenen Fragen Mutmaßungen und vermeintlich rechtssichere Folgerungen geäußert werden. Schließlich verlässt sich der Fragesteller darauf dann unter Umständen auch und muss mit den Folgen vor Ort dann selber umgehen.

  • Und genau das, was Du jetzt zum ersten Mal so dezidiert erwähnst, gehört eigentlich in den Startpost. Nur so kann man eben eine genaue und seriöse Beurteilung des Sachverhaltes mit Rechtsfolgen vornehmen. Und genau das sind ja nun auch u.a. die Voraussetzungen für eine Abziehbarkeit entsprechender Kosten. Nur darum ging mein Hinweis. Und ohne diese zusätzlichen Infos war die Schlussfolgerung eben eine andere.

    Ach Leute... erst durch eure Rumdiskutiererei ist mir bewusst geworden, dass ihr es haarklein haben wollt.


    ixtrafloor hat einen Link eingesetzt als Antwort. Den habe ich gelesen und mit meinem Sachverhalt abgeglichen und das hat mir geholfen --> ich habe mich dafür bei ixtrafloor bedankt. Er/Sie hat auch gleich praktische Hilfe geboten und mir ein evtl. Konto genannt. Auch dafür Danke schön.


    Dann kannst Du es komplett vergessen. Weder Betriebsausgabe in der EÜR noch außergewöhnliche Belastung in der ESt-Erklärung.

    Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber deine Antwort war für mich nicht so hilfreich, da du keine wieso, weshalb und warum gibst. Und wenn dir mein Ursprungstext zu mager war, dann hättest ja mal nachfragen können - dann wäre der ganze Thread vielleicht netter verlaufen. Zumal ich mir oben im Ursprungstext noch gar nicht bewusst war, auf welche Kriterien es ankommt.


    Ich denke, wir können den Thread hier abschließen.

    Liebe Grüße - Fofinha
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