Hallo,
ich habe in meiner Steuererklärung meine Reisekosten inkl. Verplegungspauschalen in den Werbungskosten angegeben.
In der Lohnsteuerbescheinigung sind die steuerfreien Reisekosten im Feld 20 eingetragen.
Wenn ich diese Kosten nicht in den Werbungskosten angebe, kommt die Meldung im Programm.
„Wurden Erstattungen für Reisekosten gezahlt, obwohl kein Aufwand vorlag, werden diese Zahlungen dem Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet und somit steuerpflichtig“
Das Finanzamt hat die Eintragung der Werbungskosten nicht anerkannt, mit dem Hinweis, dass diese Kosten vom Arbeitgeber ja bereits erstattet wurden.
Warum kommt dann die o.g. Meldung?
Grüße
RST67