Steuersparbuch 2017 Formular anzeige anlage V fehlerhaft !

  • Hallo,


    leider ist es nicht möglich bei der Imobilie Anlage V beim Formular Ansicht seite eins einen eintrag bei zeile 5 "fertig gestellt am " einzutragen warum ?



    Mfg.

    • Offizieller Beitrag

    Weil Du Dich dann dem Programm als Bauherr zu erkennen geben musst und nicht als Erwerber.

    Womit sich deutlich zeigt, daß hier nur der Titel des Threads fehlerhaft ist... :whistling: Zeigt deutlich, daß man irgendwelche Bewertungen aus den Titels heraushalten sollte, wenn man sich mit dem Programm nicht auskennt.

  • Das bringt mir aber so leiter nichts was mach Ich wenn ich die Imobilie z.b. 2005 zu 50% gekauft habe und 2008 die restlichen 50% bei Elster selbst ist das möglich !!!!

  • Das bringt mir aber so leiter nichts was mach Ich wenn ich die Imobilie z.b. 2005 zu 50% gekauft habe und 2008 die restlichen 50% bei Elster selbst ist das möglich !!!!

    Und was hat das mit deiner Frage zu tun, wo du das Herstellungsdatum angeben willst/sollst? Du hast eine Anschaffung, also ist das Herstellungsdatum irrelevant (siehe obige Beiträge). Diese von dir gewünschte Eingabe ist auch im amtlichen Formular so nicht möglich, also sehe ich nicht ganz, wie du das über Elster hinbringst.


    Ich würde hier eine zweite Anlage V machen (für das Jahr der Anschaffung der zweiten Hälfte). Wenn das Finanzamt dann zustimmt, kannst du ab dem Folgejahr dann alles in eine Anlage bringen mit dem Datum der ersten Anschaffung.

  • Mag ja sein - macht aber wenig Sinn, denn entweder kaufst du oder du baust! Das Fertigstellungsdatum ist nur dann von Interesse beim Kauf, wenn erst nach Kaufdatum restliche Arbeiten erfolgen, die vor Einzug erledigt sein müssen, damit das Haus/die Wohnung überhaupt bewohnbar ist. Sonst ist dies unnötig.


    In deinem Fall wilst du aber doch zwei Anschaffungsdaten angeben - und das geht auch bei Elster nicht!

    • Offizieller Beitrag

    doch bei Elster geht's es angeschaft und fertiggestellt !!!

    ELSTER ist in dem Sinne doch kein Steuerprogramm mit rechtlicher Unterstützung. Du trägst da ein und es macht. Richtig muss das nicht sein.

    ne steuerlich macht sich das aber bei den Abschreibungen bemerkbar ...

    Muss es ja, da Du noch einmal Anschaffungskosten hast. Hinsichtlich der AfA sind die Anschaffungsvorgänge wie 2 Objekte zu behandeln bzw. es ist für beide Erwerbsvorgänge eine eigenständige AfA zu ermitteln. Oder hast Du womöglich einen Teil oder gar beide Teile geerbt? Dann wäre es noch einmal anders zu ermitteln.


    Du solltest Dich also etwas weniger auf das Prozedere als auf die rechtlichen Konsequenzen aus den tatsächlichen Sachverhalten konzentrieren. Diese kennen wir ja, mangels entsprechender Aufklärung durch Dich, nicht.

  • Ich würde hier eine zweite Anlage V machen (für das Jahr der Anschaffung der zweiten Hälfte). Wenn das Finanzamt dann zustimmt, kannst du ab dem Folgejahr dann alles in eine Anlage bringen mit dem Datum der ersten Anschaffung.

    ne steuerlich macht sich das aber bei den Abschreibungen bemerkbar ...

    Deckt genau deine Angabe ab! Und @miwe4 sagt das Selbe:


    Hinsichtlich der AfA sind die Anschaffungsvorgänge wie 2 Objekte zu behandeln bzw. es ist für beide Erwerbsvorgänge eine eigenständige AfA zu ermitteln.

    • Offizieller Beitrag

    Haben wir doch gesagt. über ein zusätzlich angelegtes Objekt rechnen. Dann die AfA ggf. manuell umtragen.


    Wobei man immer noch nicht sagen kann, was für eine AfA in betracht kommt, da Du Dich nach wie vor nicht zu den Erwerbsvorgängen geäußert hast. Wenn da noch ein Erbfall bzw. vorweggenommene Erbfolge drin ist, dann wird es für dich ganz haarig. Und so etwas vermute ich fast bei der von Dir genannten Staffelung. Oder eben Hinzuerwerb nach Scheidung, aber auch da kann es kompliziert werden. Du musst Dich äußern oder den Rest wohl dann alleine erledigen.

  • Also 1 x 2 Famienlenwohnhaus



    wurde 2005 zu 50% gekauft also angeschaft. 2008 die restlichen 50% gekauft also die Anschaffung 2008 abgeschlossen. Ab 2008 1 Wohnung vermietet so wie soll ich das jetzt machen ?

    • Offizieller Beitrag

    Dann musst Du aus den ESt-Erklärungen 2008 (ggf. zeitanteilige Berechnung) und vor allem 2009ff (Jahres-AfA) doch die zutreffenden AfA-BMG sowie die AfA-Beträge haben. Wer hat denn die Steuererklärungen erstellt? Sollte Dir doch ggf. die entsprechenden Daten zur Verfügung stellen bzw. gestellt haben. Die würde ich dann manuell in die Anlage V einpflegen.


    Aber noch einmal: Ganz normale Anschaffungsvorgang von fremden Dritten in beiden Jahren? Vermietung an nahestehende Person? Und durch wen wurde die zweite Wohnung genutzt?

    • Offizieller Beitrag

    Wie soll ich es jetzt lösen ?

    Dann musst Du aus den ESt-Erklärungen 2008 (ggf. zeitanteilige Berechnung) und vor allem 2009ff (Jahres-AfA) doch die zutreffenden AfA-BMG sowie die AfA-Beträge haben. Wer hat denn die Steuererklärungen erstellt? Sollte Dir doch ggf. die entsprechenden Daten zur Verfügung stellen bzw. gestellt haben. Die würde ich dann manuell in die Anlage V einpflegen.